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Fahrzeug angemeldet verkaufen - worauf achten?
Kurz und schmerzlos:
ich will ein Fahrzeug verkaufen und zwecks einfacherer Überführung das Fahrzeug angemeldet lassen. Datum und Uhrzeit des Verkaufs werden im Vertrag festgehalten, was und an wen muss ich noch melden? Gehen wir mal von dem problemlosen Fall aus, dass der neue Besitzer das Fahrzeug binnen 3 Tagen ummeldet.
Vorsichtshalber interessant wäre aber natürlich auch, was ich tun müsste, wenn er das nicht tut. Das Kennzeichen brauche ich nicht, neues Fahrzeug bekommt ein anderes.
Schönes WE allen.
Beste Antwort im Thema
Was dir trotzdem nicht die Lauferei und Telefoniererei erspart, egal was du dir alles unterschreiben lässt.
Auch der böse Brief der Versicherung hilft nichts, wenn der Käufer trotzdem keinen Bock.
Wenns einer drauf anlegt kannst dir noch soviel sinnlosen Papierkram unterschreiben lassen, du hast zwar keine Kosten aber das Geschiß.
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38 Antworten
Kaufvertrag per Fax an die Versicherung senden. Aber vorher nochmal mit denen reden. Bei mir reichte der Nachweis des Kaufvertrages.
Vor allen Dingen eine Empfangsbestätigung über Zulassung, Fahrzeug und Schlüssel unterschreiben lassen. Mit Uhrzeit der Übergabe.
Ja das ist Teil des Kaufvertrags (Standard Mobile.de Kaufvertrag)
Im Kaufvertrag steht ja auch der Preis. Den muss man der Zulassungsstelle ja nicht mitteilen. Deshalb würde ich das extra machen.
Also schicke ich das nicht nur zur Versicherung sondern auch zur Zulassung?
Ich würds lassen, wenn nicht abgemeldet wird, hast du die Lauferei und die Schererei............egal was du dir alles unterschreiben lassen hast, du verlierst.
Inwiefern denn genau? Ausser dass ich ggf. nochmal Blitzerpost oder sowas bekomme, kann ich doch eigentlich auf die Minute genau nachweisen, wann die Kiste nicht mehr bei mir war? Im Normalfall bin ich da auch kein Fan von, es macht einen Verkauf aber eben deutlich einfacher weil der Aufwand mit Trailer etc. doch viele Leute (auch mich) abschreckt im Normalfall.
Bei geringer räumlicher Nähe würde ich ja immer sagen, kommen, kaufen, Papiere mitnehmen und dann mit eigenem Kennzeichen mitnehmen. Ist hier aber nicht gegeben.
Ich weiß noch, dass ich vor Jahren mal den Fall mit ner 125er hatte, dass der neue Besitzer die einfach nicht ummeldete. Da reichte dann aber nach einer Woche einfach die Nachfrage bei der Versicherung, die haben dann wohl angerufen oder bösen Brief geschrieben oder so, 2 Tage später kam der Rückruf. Das Schreiben vom Zollamt wegen Steuerrückzahlzung und der abschließende Versicherungsverrechnung hat bei mir bis jetzt sowieso immer einige Zeit (glaub so 3-4 Wochen) gedauert.
Beim ADAC-Muster-Kaufvertrag sind extra Melde-Zettel für die Versicherung sowie die Zulassungsstelle dabei. Wenn man die vollständig ausfüllt und rechtzeitig (also möglichst gleich nach Übergabe des Fahrzeugs) an die Versicherung/Zulassungsstelle schickt, kann einem an sich wenig passieren. Hier insbesondere auf das achten, was K2 schon sagte.
Wenn der Verkäufer dann nicht abmeldet ist das idR nicht mehr das Problem des Verkäufers.
Man sollte sich halt den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und die Ausweisnummer aufschreiben, damit die Identität des Käufers später nicht streitig ist, ansonsten gibt es damit fast nie Probleme.
Hier mal ein Auszug aus der mobile Ratgeber Ecke
Für das Abmelden spricht: Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, kann dies unter Umständen zu Ihren Lasten gehen. Für Bußgelder und Steuerbescheide werden Sie zur Kasse gebeten, solange den Behörden kein neuer Halter bekannt ist. Und auch Ihre Schadenfreiheitsklasse kann sich zunächst verschlechtern, wenn der Käufer mit dem (noch) nicht umgemeldeten Auto einen Unfall verursacht. Zwar können Sie anhand des Vertrags dagegen vorgehen, aber dennoch entsteht für Sie ein ärgerlicher Zeitaufwand. Und wenn der Käufer nicht mehr auffindbar ist, können Sie letztendlich doch auf den Kosten sitzen bleiben.
Quelle: http://www.mobile.de/.../gebrauchtwagenverkauf_ablauf.html
Ich hab bislang all meine Fahrzeuge angemeldet verkauft und bis auf eines auch so gekauft.
Einmal haben wir eins mit unserem Wunschkennzeichen verkauft. Um sicher zu gehen das wir diese wieder zurückbekommen hat der Käufer (war seine Idee) ein Pfand von 50€ und sein Paypal dagelassen.
Schilder kamen, 5 min. später hatte er sein Geld wieder.
Im Grunde kannst du es ja auch so probieren um noch etwas abgesicherter zu sein. Irgend wann brauchst die vllt. auch wieder.
Entscheidend ist aber auch - nach Absicherung mit Vers., Personalien,etc. - dein Bauchgefühl bzgl. des Käufers.
Kommt es so wie es der Zombie schreibt,tja dann hast du wirklich ein Gerenne vor dir.
Hatte auch bis jetzt keine Probleme, weder Kauf noch Verkauf.
Und ich nutze beim Kauf und beim Verkauf den ADAC Standard Vertrag.
Hör auf den hoinzi und die Hexe.
Ich guck mir den ADAC Vertrag mal an, wird man ja als PDF im Netz finden denke ich. Alles andere entscheide ich spontan, wenn der Käufer vor mir steht.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 13. Mai 2016 um 17:21:19 Uhr:
Hier mal ein Auszug aus der mobile Ratgeber Ecke
Für das Abmelden spricht: Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, kann dies unter Umständen zu Ihren Lasten gehen. Für Bußgelder und Steuerbescheide werden Sie zur Kasse gebeten, solange den Behörden kein neuer Halter bekannt ist.
Genau um das zu verhindern gibt es ja die Veräußerungsanzeige. Mit der wird der neue Halter den Behörden ja bekannt gegeben.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 13. Mai 2016 um 17:21:19 Uhr:
Und auch Ihre Schadenfreiheitsklasse kann sich zunächst verschlechtern, wenn der Käufer mit dem (noch) nicht umgemeldeten Auto einen Unfall verursacht. Zwar können Sie anhand des Vertrags dagegen vorgehen, aber dennoch entsteht für Sie ein ärgerlicher Zeitaufwand. Und wenn der Käufer nicht mehr auffindbar ist, können Sie letztendlich doch auf den Kosten sitzen bleiben.
Quelle: http://www.mobile.de/.../gebrauchtwagenverkauf_ablauf.html
Und auch hierfür ist die Benachrichtigung an die Versicherung gedacht. In dem Augenblick, wo das Ding bei der Versicherung eingeht, passiert dem eigenen SF-Rabatt nichts mehr und der eigene Vertrag bleibt schadenfrei, ganz gleich, was der Käufer mit der Kiste anstellt.
Das alles immer unter der Prämisse, dass die Angaben des Käufers stimmen. Deswegen immer den Ausweis zeigen lassen und die Daten aufschreiben.
Was dir trotzdem nicht die Lauferei und Telefoniererei erspart, egal was du dir alles unterschreiben lässt.
Auch der böse Brief der Versicherung hilft nichts, wenn der Käufer trotzdem keinen Bock.
Wenns einer drauf anlegt kannst dir noch soviel sinnlosen Papierkram unterschreiben lassen, du hast zwar keine Kosten aber das Geschiß.