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fahrzeug anmelden, Halter und Versicherungsnehmer verschieden

Themenstarteram 11. Mai 2004 um 2:34

muß der halter eines Fahrzeugs immer identisch mit dem versicherungsnehmer sein?

der versicherungsnehmer ist natürlich auch der fahrer des fahrzeugs

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dynamix

Hallo zusammen,

mir und meinem Dad hatte sich mal folgende Frage gestellt:

Geht es das ich ein Fahrzeug auf meinen Namen zulasse, er aber den Wagen dann auf sich versichert und mich quasi als 2.Fahrer einträgt?

Oder müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ein und dieselbe Person sein?

Mein Dad hat damit keine Erfahrung da er bisher Fahrzeuge immer auf sich alleine zugelassen hat egal ob er oder meine Mutter ihn fahren sollen.

Weiss jemand was dazu? :)

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es geht. Mein Auto ist auf meinen Vater zugelassen und auf mich versichert, selbst die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer läuft auf meinen Namen (die Zulassungsstelle interessiert ja nicht wer bezhalt, hauptsache es wird bezahlt).

Mein Vater ist Firmenangehöriger eines deutschen Herstellers, mindestens 6 Monate musste das Auto auf ihn zugelassen werden, wobei wir den Halter auch nach Ablauf dieser Zeit nicht geändert haben. Versichert und gefahren wird er vom ersten Tag an nur von mir und in der Versicherung sind auch nur meine Frau und ich als Fahrer eingetragen.

Bei manchen Versicherungen zahlt man evtl. noch einen Aufschlag für abweichenden Halter und Versicherungsnehmer, in meinem Fall hat das aber bis auf paar wenige EUR nichts ausgemacht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

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Es ist ganz egal, wer Halter des Fahrzeuges ist! Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche Leute sein, müssen nichtmal verwandt sein.

Gruß, Jens

am 11. Mai 2004 um 7:55

Hi,

kurze Ergänzung zu BadHunter:

- es ist oftmals mit einem Prämien-Aufschlag verbunden (außer bei Ehegatten)

- bei besonderen Tarifen (etwa öffentl. Dienst) ist dies oft gar nicht möglich, dann muss man den "normalen" Tarif in Anspruch nehmen

Grüße

Schreddi

am 19. Mai 2004 um 17:54

Identisch müssen die auf keinen Fall sein, hab selber seit Jahren für meinen Wagen die Zweitwagenversicherung von meinem Vater, mit Zulassung aber auf mich (-> was derzeit daran liegt, daß ich als Student mir es auch kaum anders leisten könnte - hat aber später zudem den nicht zu unterschätzenden Vorteil, daß wenn ich mal genug eigenes Geld verdienen werde und den Wagen auf mich zulassen werde, es recht leicht machen kann mit der Beweisführung, wenn's darum geht, diese Jahre als meine anerkennen zu lassen, und damit nicht als Anfänger gelten sollte [die meisten Versicherer machen das meines Wissens in einem bestimmten Rahmen]).

Themenstarteram 18. Oktober 2004 um 21:49

hab bei der DEVK versucht, machen die nur noch bei vater,mutter,sohn....

Zitat:

Original geschrieben von heinerle

hab bei der DEVK versucht, machen die nur noch bei vater,mutter,sohn....

Ist auch nur möglich bei Familie 1. Grades.

Die Versicherungen/ Zulassungsstellen wollen, dass das Auto dort versichert ist wo es fährt und nicht alle in SH weil es dort besonders billig ist. Und die Landkreise wollen die Kfz-Steuer.

Deshalb wurde es eingedämmt. Es gibt aber auch immer noch Versicherungen, die das anders handhaben.

Was ich persönlich aber nicht in Ordnung finde.

Christo

Ich bin Halter des Fahrzeuges und die Versicherung läuft auch auf meinem Namen bei 140%. Hätte ich die Versicherung auf meinen Dad laufen lassen, würde das mich ca 100€ mehr kosten.

:)

Das is ja sehr löblich, aber was willst du damit sagen ?

Christo

....dass bei seinem Vertrag ein ungleicher Halter teurer wäre :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

....dass bei seinem Vertrag ein ungleicher Halter teurer wäre :)

Grüße

Schreddi

Wer weiß das schon ?

Christo

Das kann man doch bei diversen Online-Versicherungsrechnern ausrechnen lassen.

wenn man aber dort nicht hin will, kann man sich ja später

nicht auf deren Rechner berufen...

Die Preisdifferenz muß nicht überall sein.

....aber es kann eben doch sein - so! Basta *ätsch* ;)

Nein im Ernst - gerade wenn das Kind der Halter ist, hab ich das schon häufiger gesehen --> dann lieber auch auf Daddy zulassen. :)

Also meiner zumindest hat die Knöllchen immer weitergeleitet *ggg* (blöde Dresdner Politessen - immer auf die Studis)

Grüße

Schreddi

am 6. Dezember 2004 um 19:25

Hallo zusammen,

ich habe was den Versicherungsschutz angeht folgende Frage:

Ich (21 Jahre alt) möchte Halter eines Fahrzeuges werden.

Versicherungsnehmer soll mein Vater sein, der kein Auto hat.

Mein Vater wohnt aber in einem völlig anderen Bundesland als ich. Deshalb will ich nicht mit dem Kennzeichen der Region meines Vaters herumfahren.

Gibt es Probleme wenn mein Vater VN ist und ich das Auto bei mir anmelde und dann Halter bin??

Vielen Dank im Voraus...

Gruß

DUDU21

NÖ!

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