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Fahrzeug auf der Straße parken ohne kennzeichen??? Fahrzeug verkauft!
Hallo,
Ich habe grad meine pkw verkauft, Kaufvertrag unterschrieben und Geld kassiert.
Der Käufer will denn fahrzeug aber am Montag Abend abholen... Warum auch immer. Papiere sind aber noch bei mir! Fahrzeugprofile, Schein und Nummernschilder.
Montag wird das Fahrzeug abgeholt!
1.Kann ich morgen denn fahrzeug abmelden und das Fahrzeug kann weiterhin an Straßen Rand stehen bleiben???
2. wenn ich denn Fahrzeug abmelde bekomme ich die Schilder zurück nach dem die Ziegel ab sind?
3. falls ich dann die Schilder zurück bekomme kann ich die an Fahrzeug bringen und bis Montag dort stehen lassen wo es grad steht?
4. was passiert mit dem Fahrzeug während ich mit der Nummer Schilder in Zulassungsstelle/Rathaus bin bzw. Bekomme ich sowas wir Strafzettel oder was anderes?
5. oder soll ich denn Fahrzeug dich am Montag abmelden?
6. darf überhaupt einfahrzeug am Straßenrand stehen ohne Kennzeichen und wenn ja wie lange???
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Beste Antwort im Thema
Hallo, Schikra2005,
Zitat:
@Schikra2005 schrieb am 13. Januar 2015 um 20:26:35 Uhr:
1.Kann ich morgen denn fahrzeug abmelden und das Fahrzeug kann weiterhin an Straßen Rand stehen bleiben???
Du kannst zwar das Fahrzeug abmelden, darfst es aber nicht ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.
Zitat:
2. wenn ich denn Fahrzeug abmelde bekomme ich die Schilder zurück nach dem die Ziegel ab sind?
Die Schilder gehören Dir und solltest Du tatsächlich Ziegel mit zur Zulassungsstelle nehmen, darfst Du diese auch wieder mitnehmen.
Zitat:
3. falls ich dann die Schilder zurück bekomme kann ich die an Fahrzeug bringen und bis Montag dort stehen lassen wo es grad steht?
Nein, darfst Du nicht.
Zitat:
4. was passiert mit dem Fahrzeug während ich mit der Nummer Schilder in Zulassungsstelle/Rathaus bin bzw. Bekomme ich sowas wir Strafzettel oder was anderes?
Wenn eine Politesse oder ein Polizeibeamter in diesem Moment das Fahrzeug feststellt, musst Du mit einer Anzeige rechnen.
Anders ist es nur, wenn Du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fährst und auf deren Parkplatz oder in unmittelbarer Nähe parkst, um das Fahrzeug z. B. umzumelden.
Hier sind die Behörden in aller Regel nicht so schnell mit dem Aufschreiben, weil sie ja damit rechnen, dass der Halter sich gerade bei der Zulassungsstelle befindet.
Zitat:
5. oder soll ich denn Fahrzeug dich am Montag abmelden?
Das wäre vermutlich die sinnvollste Lösung.
Zitat:
6. darf überhaupt einfahrzeug am Straßenrand stehen ohne Kennzeichen und wenn ja wie lange???
Ohne Zulassung darf ein KFZ genau genommen keine Minute im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Ähnliche Themen
43 Antworten
Zitat:
@Schikra2005 schrieb am 13. Januar 2015 um 20:26:35 Uhr:
6. darf überhaupt einfahrzeug am Straßenrand stehen ohne Kennzeichen und wenn ja wie lange???
Nein, das ist nicht zulässig.
Denke mal einen Schritt weiter. Wenn du den Wagen jetzt abmeldes und er somit auch nicht mehr versichert ist, dann hast Du bei einem Diebstahl die Papnase auf.
MfG aus Bremen
Hallo, Schikra2005,
Zitat:
@Schikra2005 schrieb am 13. Januar 2015 um 20:26:35 Uhr:
1.Kann ich morgen denn fahrzeug abmelden und das Fahrzeug kann weiterhin an Straßen Rand stehen bleiben???
Du kannst zwar das Fahrzeug abmelden, darfst es aber nicht ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.
Zitat:
2. wenn ich denn Fahrzeug abmelde bekomme ich die Schilder zurück nach dem die Ziegel ab sind?
Die Schilder gehören Dir und solltest Du tatsächlich Ziegel mit zur Zulassungsstelle nehmen, darfst Du diese auch wieder mitnehmen.
Zitat:
3. falls ich dann die Schilder zurück bekomme kann ich die an Fahrzeug bringen und bis Montag dort stehen lassen wo es grad steht?
Nein, darfst Du nicht.
Zitat:
4. was passiert mit dem Fahrzeug während ich mit der Nummer Schilder in Zulassungsstelle/Rathaus bin bzw. Bekomme ich sowas wir Strafzettel oder was anderes?
Wenn eine Politesse oder ein Polizeibeamter in diesem Moment das Fahrzeug feststellt, musst Du mit einer Anzeige rechnen.
Anders ist es nur, wenn Du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fährst und auf deren Parkplatz oder in unmittelbarer Nähe parkst, um das Fahrzeug z. B. umzumelden.
Hier sind die Behörden in aller Regel nicht so schnell mit dem Aufschreiben, weil sie ja damit rechnen, dass der Halter sich gerade bei der Zulassungsstelle befindet.
Zitat:
5. oder soll ich denn Fahrzeug dich am Montag abmelden?
Das wäre vermutlich die sinnvollste Lösung.
Zitat:
6. darf überhaupt einfahrzeug am Straßenrand stehen ohne Kennzeichen und wenn ja wie lange???
Ohne Zulassung darf ein KFZ genau genommen keine Minute im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Häng einen Zettel ans Auto "Fahrzeug ist verkauft und wird Montag den xxxxx abgeholt "
Beamte sind auch Menschen.
Zitat:
@f355 schrieb am 14. Januar 2015 um 10:40:05 Uhr:
Beamte sind auch Menschen.
Er hat Jehova gesagt
Zitat:
@f355 schrieb am 14. Januar 2015 um 10:40:05 Uhr:
Häng einen Zettel ans Auto "Fahrzeug ist verkauft und wird Montag den xxxxx abgeholt "
Beamte sind auch Menschen.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Fahrzeug ohne Nummernschilder nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf. Da kann auch kein Beamter mal ,,ein Auge zu drücken,,.
Denn mal angenommen, es passiert in irgendeiner Weise ein Unfall. Wer, meinst, wird hier rangezogen ?
Ja, wer denn? Sag doch mal! Der Beamte etwa? Der von dem Fahrzeug gar nix weiß?
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 14. Januar 2015 um 15:11:47 Uhr:
Ja, wer denn? Sag doch mal! Der Beamte etwa? Der von dem Fahrzeug gar nix weiß?
Nein, der TE selbst. Er hat schliesslich das abgemeldete Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. Januar 2015 um 15:47:25 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 14. Januar 2015 um 15:11:47 Uhr:
Ja, wer denn? Sag doch mal! Der Beamte etwa? Der von dem Fahrzeug gar nix weiß?
Nein, der TE selbst. Er hat schliesslich das abgemeldete Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt.
Welche Art von Unfall soll das denn sein, in das ein abgestelltes Fahrzeug schuldhaft verwickelt wird? Es kann ja fast nur passieren, dass jemand das geparkte Fahrzeug rammt. In dem Fall wäre er genauso schuldig und schadensersatzpflichtig, wie wenn das Fahrzeug angemeldet wäre. 2x Unrecht ergibt ja schließlich nicht Recht...
Moin!
Parke das Auto, so lange es noch zugelassen ist, in einer ruhigen Wohnstraße.
Melde es so spät wie möglich, optimalerweise am Montag erst, ab.
Das abgemeldete Fahrzeug wird sicherlich nciht umgehend abgeschleppt. Schlimmstenfalls bekommt es einen roten runden Aufkleber mit der Aufforderung, es zu entfernen.
Wie holt der Käufer den Wagen ab?
Bringt er Kurzzeitkennzeichen mit?
Kann er diese vorher besorgen, so dass Du sie nach Abmeldung montieren kannst?
Gruß,
M. D.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2015 um 15:56:28 Uhr:
Welche Art von Unfall soll das denn sein, in das ein abgestelltes Fahrzeug schuldhaft verwickelt wird?
Wenn sich beispielsweise die Handbremse löst, sofern überhaupt angezogen. Kein Gang drin.
Und die Rennerei hast sowieso am Hals, selbst, wenn es nicht deine Schuld war.
Man kann nur davor warnen, ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichem Grund abzustellen. Wer hier meint, dass es nur ein Kavaliersdelikt sei, nur zu.
… oder das Fahrzeug in Brand gerät, alles schon passiert.
Aber ist nicht eigentlich der neue Eigentümer für sein Fahrzeug zuständig?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. Januar 2015 um 16:59:02 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2015 um 15:56:28 Uhr:
Welche Art von Unfall soll das denn sein, in das ein abgestelltes Fahrzeug schuldhaft verwickelt wird?
Wenn sich beispielsweise die Handbremse löst, sofern überhaupt angezogen. Kein Gang drin.
Und die Rennerei hast sowieso am Hals, selbst, wenn es nicht deine Schuld war.
Man kann nur davor warnen, ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichem Grund abzustellen. Wer hier meint, dass es nur ein Kavaliersdelikt sei, nur zu.
Das wäre auch das einzige, was mir einfällt. Dann zahlt natürlich der Halter aus seiner eigenen Tasche.
Bei anderen, nicht durch das Fahrzeug verursachten Unfällen, ist die Rennerei die gleiche wie bei einem regulär angemeldeten Fahrzeug. Der Besitzer bekommt halt noch das Bußgeld für das Parken des nicht angemeldeten Fahrzeugs obendrauf. An der Haftung und Schadensersatzansprüchen ändert das aber nichts...
Wir hatten hier mal den Fall, dass ein Landwirt auf einem Wirtschaftsweg Rechts vor Links nicht beachtet hat und mit einem PKW zusammengestoßen ist. Der Landwirt war der Meinung, dass der PKW Schuld hat, da er ja den Weg gar nicht hätte benutzen dürfen. Das hat ihm dann aber die Polizei gründlich erklärt: Abgesehen von der Strafe für das Überfahren des Zeichens 260 hatte das ganze keine Auswirkungen auf die weitere Behandlung des Unfallgeschehens.