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Fahrzeug aus Holland
Hallo zusammen,
Ich erwäge ein Autokauf in den Niederlanden. Der Händler würde mir das Auto Netto verkaufen.
Nun meine Frage...
Muss ich bei der Einfuhr Steuern bezahlen? Und wenn ja, wie viel?
Es ein Fahrzeug BJ 2016 .
Sollte ich Steuern bezahlen müssen, gilt das nur weil ich es beim Händler gekauft habe? Müsste ich das auch wenn ich ein Auto in Holland privat kaufe.
Danke.
Hab Suchfunktion benutzt, leider ist das etwas wirwarr... mal so... dann so.
Beste Antwort im Thema
auf deinen letzten Satz bezogen - dann bist du hier genau richtig ...... um die Verwirrung deutlich zu steigern. Du wirst von jedem selbsternannten Experten mit seiner eigenen Auffassung bombardiert werden und musst dann nur die wirklichen Hardfacts extrahieren und aggregieren
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5 Antworten
auf deinen letzten Satz bezogen - dann bist du hier genau richtig ...... um die Verwirrung deutlich zu steigern. Du wirst von jedem selbsternannten Experten mit seiner eigenen Auffassung bombardiert werden und musst dann nur die wirklichen Hardfacts extrahieren und aggregieren
Moin!
Bei einem Neuwagen (max. 6 Monate alt und max. 6tkm gelaufen) würde man bei einem Händler keine örtliche Umsatzsteuer zahlen; aber dann natürlich in D dann die üblichen 19%...!
Da es sich hier um einen Gebrauchtwagen handelt, den der Käufer von einem Verkäufer eines mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmens (ist das so? Ganz wichtig!) erwirbt, fallen im Kaufland (Niederlande) die örtlichen Steuern an! (Keine Ahnung, warum der Händler Dir den Wagen ohne Steurn verkaufen möchte). Darum muss man bei dem Gebrauchtwagen innerhalb der EU keine Steuern im Zulassungsland (D) zahlen...
Würde man den gleichen Wagen im EU-Ausland von einem Privaten kaufen, fällt in diesem Fall auch keine örtliche/niederländische Steuer an...
Zitat:
@Texas_Lightning schrieb am 27. Apr. 2020 um 07:43:29 Uhr:
Du wirst von jedem selbsternannten Experten mit seiner eigenen Auffassung bombardiert werden und musst dann nur die wirklichen Hardfacts extrahieren und aggregieren
Hier gelten keine eigenen Auffassungen sondern Gesetze.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 27. Apr. 2020 um 08:36:04 Uhr:
...Keine Ahnung, warum der Händler Dir den Wagen ohne Steurn verkaufen möchte...
Dem Händler ist das in diesem Fall (Gebrauchtwagen) freigestellt. Ich finde, das ist für den Käufer auch einfacher. Er müsste in Holland 21% bezahlen, bezahlt aber in Deutschland nur 19% und muss sich so nicht um die Erstattung der 2% kümmern. TÜV-Abnahmekosten nicht vergessen. Ansonsten hat @DarkDarky alles in seinem Beitrag richtig erläutert.
Hier noch mal als Beispiel zum Nachlesen:
https://www.12gebrauchtwagen.de/.../...kaufen-das-sollten-sie-beachten
Danke...hat sich somit erledigt ;o)
Dann war der niederländische Nettopreis offensichtlich zu hoch.