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Fahrzeug aus Monaco hier anmelden?

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 12:30

Ich werde in dieser Woche ein noch in Monaco zugelassenes Fahrzeug nach hier bewegen und auf mich zulassen.

Gibt es Besonderheiten und welche Papiere benötige ich für die deutsche Zulassung ?

Wer hat so etwas schon mal abgewickelt?

Danke für die Antworten .

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55 Antworten

Hat das Auto eine EG-Identnummer, dann gehst du mit deinen monaquisischen Papieren zum TÜV, lässt dir ein Datenblatt erstellen, rennst damit zur Zulassungsstelle und lässt dir eine Zulassungsbescheinigung ausstellen.

Wahrscheinlich wird vorher noch ermittelt, ob das Fahrzeug nicht auf der Fahndungsliste steht...

Ist dein Fahrzeug noch aus der Pre-EU-Zeit, oder etwa ein ausländischer Oldi, dann gib' nochmal Laut...

Natürlich muss das Fahrzeug in Monaco erst mal abgemeldet werden bevor es in D mit viel Papierkram angemeldet werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Natürlich muss das Fahrzeug in Monaco erst mal abgemeldet werden

Sagt wer?

@TE: Hat das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung, dann brauchst du nur die monegassischen Papiere und den Nachweis über eine gültige HU neben den üblichen Unterlagen (eVB, Ausweis etc.). Hat es keine EG-Typgenehmigung, musst du ein Gutachten nach §21 StVZO machen lassen, ansonsten bleibt alles gleich.

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Hat das Auto eine EG-Identnummer, dann gehst du mit deinen monaquisischen Papieren zum TÜV, lässt dir ein Datenblatt erstellen, rennst damit zur Zulassungsstelle und lässt dir eine Zulassungsbescheinigung ausstellen.

Wahrscheinlich wird vorher noch ermittelt, ob das Fahrzeug nicht auf der Fahndungsliste steht...

Ist dein Fahrzeug noch aus der Pre-EU-Zeit, oder etwa ein ausländischer Oldi, dann gib' nochmal Laut...

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 15:20

EG Identnummer ist vorhanden. Das Auto bleibt angemeldet und wird von mir mit monegassischer Autonummer nach BRD gefahren, also keine Abmeldung in Monaco.

Danke für die Antworten.:)

Sorry fürs Leichenschänden - aber hat das genauso funktioniert?

Ich kaufe voraussichtlich nächstes Wochenende ein Auto (Baujahr 2008) in Monaco, und habe bisher nur gelesen dass Monaco a) wie die EU behandelt wird und b) ich mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht weit komme...?

Danke!

das funktioniert so. Kurzzeitkennzeichen geht tatsächlich nicht, weil es eine unerlaubte Fernzulassung wäre. Monegassische (Kurz-)Zulassung oder Trailer sind Deine Alternativen.

So, jetzt steht der Karren hier ;-)

Der Typ bei der Dekra sagte mit Verweis auf einen Wikipedia Artikel (!) - "da steht nicht EU also brauchen Sie ein Vollgutachten.

Es ist ein W221 S600 Mit CoC Papieren und EG Papieren.

Stimmt das so? Wo kann ich das nachlesen? Ich sehe nicht ein aufgrund eines Wikipedia Artikel mehr Aufwand zu haben.

So weit ich gelesen hatte, wird Monaco in allen Punkten wie in der EU behandelt?

Warum fragst du nicht bei deiner Zulassungsstelle nach, was die wollen? Was kann denn der Dekra-Mann zum Zulassungsrecht sagen? Du fragst doch auch keinen Bäcker, wie man Wurst macht... Wenn für das Fahrzeug ein CoC vorliegt, dann wirst du sehr wahrscheinlich nur eine gültige HU brauchen. Aber nochmals, verbindlich kann dir das nur und ausschließlich deine zuständige Zulassungsstelle beantworten, keine Dekra, kein User bei MT oder sonst wer.

Deswegen ja die Frage hier im Forum, das ist der Sinn des ganzen - Erfahrungswerte austauschen! Falls jemand eben schon einmal diese Odyssee hinter sich gebracht hat oder in Zukunft jemand mit dem Gedanken spielt ;-)

Ist ja gut und schön. Aber das Problem ist in deinem Fall, selbst wenn es bei jemand anderem glatt gelaufen ist, hast du deswegen weder ein Anrecht drauf, dass es genauso läuft noch eine Garantie dafür. Daher ist es halt mal so, dass der beste Tip, auch in einem Forum, mal daraus bestehen kann, dass man an die zuständige Stelle verweist.

Hier irrt der DEKRA-Mensch möglicherweise. Eigentlich ungeschickt von ihm, dich zum TÜV zu schicken anstelle selber Geld zu verdienen ;)

Grundsätzlich ist ein "Vollgutachten" bei einem typgenehmigten Fahrzeug unzulässig. (siehe §21 (1a) StVZO!). Die einzige Ausnahme wäre, wenn Änderungen im Sinne des §19(2) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würden.

Eine HU ist aber in jedem Fall notwendig, wenn das Fahrzeug vorher in einem nicht-EU-Staat zugelassen war (siehe §7 (3) FZV).

Es sei denn, Monaco würde aufgrund bilateraler Verträge in diesen Dingen wie ein EU- oder EWR-Staat behandelt (ist möglich, weiß ich nur schlichtweg nicht) _und_ es wäre dort vor weniger als zwei Jahren eine HU nach dortigem Recht durchgeführt worden (das ist recht wahrscheinlich) _und_ es gibt darüber eine Bescheinigung (wird es wohl...), die auch die Einhaltung der Richtlinie 2009/40/EG bestätigt (genau das ist aber eher nicht anzunehmen). Nur dann würde die ausländische HU bei der Zulassung in Deutschland anerkannt.

Wie Tecci schon richtig gesagt hat: Die Zulassungsstelle ist die richtige Adresse für die Frage. Erst wenn die merkwürdige Hürden aufrichten sollte, muss man überlegen, wie man reagiert. Hier jetzt weitere Meinungen von "Unzuständigen" einzuholen, bringt dich keinen Schritt weiter. Du steigerst nur deine Verwirrung.

 

Grüße vom Ostelch

So, um das Thema abzuschließen:

Ich war heute beim TÜV, Aussage dort:

HU und AU reicht, hat EG und CoC

War eine Sache von 20 Minuten, und hab jetz TÜV ;-)

Jetzt muss nur noch die vmax raus und dann kommt ne schöne Vorstellung vom neuen Dicken!

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