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Fahrzeug Beschädigung durch Hausmeister Service

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 5:43

Hallo liebe Gemeinde,

meine Frage ist keinen Fahrzeugtyp zuzuordnen und vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einen Fall.

Am Wochenanfang war der Hausmeisterservice bei uns und hat auf dem Hof mit dem Rasenkantenmäher Unkraut beseitigt. Dabei wurde mein parkendes Auto beschädigt. Die Scheibe der Fahrertür hat einen Riss, was ich gestern feststellte, als ich das Auto benutzte. Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?

Für den Stellplatz zahle ich Miete und nehme an, dass die Gebäudeversicherung/Haftpflicht des Hausbesitzers dafür aufkommen muss, da ja von ihm der Service beauftragt wurde?

Oder muss ich mich an den Hausmeisterservice persönlich wenden, der den Schaden verursacht hat?

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72 Antworten

Ich denke das musst du mit dem Hausmeisterservice klären.

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 5:49

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 11. Juli 2024 um 07:45:32 Uhr:

Ich denke das musst du mit dem Hausmeisterservice klären.

Ja das war auch mein erster Gedanke. Aber die Beauftragung des Hausmeisterservices hat ja der Vermieter veranlasst und eine alte Regel heißt, wer die Musik bestellt muss auch zahlen. Ich denke die Haftpflicht des Vermieters ist da involviert, weil der ja auch Miete für den Stellplatz verlangt. Den Schaden muss er dann den Verursacher weiterreichen?

Wenn ich jemanden beauftrage übernehme ich nicht die Haftung für sein handeln.

 

Du musst dich an den Hausmeisterservice wenden.

Es ist aber in diesem Fall eher auch das Problem, dass man das irgendwie beweisen müsste. Es könnte ja theoretisch auch nur Zufall sein, dass die kaputte Scheibe gerade dann auffällt, nachdem der Hausmeisterservice da war oder gibt es Zeugen dafür?

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 6:01

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 11. Juli 2024 um 07:57:47 Uhr:

Es ist aber in diesem Fall eher auch das Problem, dass man das irgendwie beweisen müsste. Es könnte ja theoretisch auch nur Zufall sein, dass die kaputte Scheibe gerade dann auffällt, nachdem der Hausmeisterservice da war oder gibt es Zeugen dafür?

Also am Montag war der Hausmeisterservice da, das sollte sich ja nachweisen lassen durch die Auftragsverteilung des Betriebes. Am Mittwoch hab ich das Auto benutzt und da ist es mir beim Einsteigen aufgefallen. In der Zwischenzeit wurde das Auto nicht bewegt und die Seitenscheibe liegt genau in Richtung der Mäharbeiten. Ein Zeuge, der gemäht hat, ist dann auch noch der ausführende Arbeiter selbst.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 08:01:51 Uhr:

 

Also am Montag war der Hausmeisterservice da,

Jo und heute ist Donnerstag. Also 3 Tage wo viel passieren kann, was zu beweisen ist.

Aber Versuch macht klug.

Aber der Zeuge wird bestimmt sagen das er es nicht war.

Du musst Dich an den Verursacher wenden und Du musst beweisen können, dass er der Verursacher ist. Dürfte schwierig werden. "Da hat jemand vor drei Tagen gemäht und jetzt ist meine Scheibe beschädigt" reicht da nicht.

Warum fragst Du, wenn Du schon alles weißt? Natürlich wird es Probleme geben, den Service ursächlich und verantwortlich zu machen. Eine reine Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 07:43:34 Uhr:

Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?

Wenn es ein Mitarbeiter der Hausverwaltung war, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung zuständig. Wurde es an einen gewerblichen Hausmeisterservice vergeben, deren Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Die Frage des Beweises könnte es schwierig machen, einen Anspruch durchzusetzen.

 

In dem Fall nimm deine Teilkaskoversicherung in Anspruch. Die zahlt bei Glasschäden den Austausch zu 100% abz. einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung unabhängig von der Schuldfrage. Eine Hochstufung erfolgt dabei auch nicht.

Wenn er am Montag keine Nachricht hinterlassen hat, versucht hat dich zu kontaktieren oder der Hausmeisterservice dich nicht kontaktiert hat, kannst du einen Haken an die Sache machen. Da liegen 2 Tage dazwischen, mal grob gesagt.

Der Tipp mit der TK wird wohl am ehesten zu einem brauchbaren Ergebnis führen. Den restlichen Stress würde ich mir nicht antun.

Ich habe vor einigen Jahren nahezu das Gleiche erlebt und hier etwas dazu geschrieben:

https://www.motor-talk.de/.../...-jemand-meinen-verdacht-t6139329.html

Kurzfassung:

- die beiden handelnden Personen "haben nichts bemerkt"

- die Hausverwaltung hat geblockt

- TK hat Partnerbetrieb vermittelt und bezahlt

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 8:29

Okay, danke für eure Antworten.

Es ist nicht so, dass ich schon alles weiß, wie Kai.R es schrieb. Ist ja normal das man die Sachlage darstellt, seine eigene Meinung dazu hat und im Forum vielleicht Leute hat, die mit Versicherungsabläufen betraut sind.

Ich denke auch, dass es die Teilkasko letztendlich richten muss. Mein Gedanke war, wenn man Miete für den Stellplatz zahlt, dann hat auch der Vermieter mit seiner Versicherung zu haften für Schäden, die da verursacht werden. Er kann das ja dann weitergeben an den Hausmeisterservice, der ja auch versichert ist. Es ist ja auf einem Grundstück passiert und nicht auf der Straße, also gibt es keinen weiteren Publikumsverkehr. Die Beschädigung ist ja offensichtlich.

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