- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Fahrzeug für Export mit Nettopreis kaufen (Privat)?
Fahrzeug für Export mit Nettopreis kaufen (Privat)?
Hallo,
meine Bekannte aus Holland möchten hier aus Deutschland einen Fahrzeug kaufen und dort Exportieren.
Da die ja Privatpersonen sind, können hier in Deutschland das Fahrzeug mit Nettopreis d.h. ohne Umstatzsteuer von Privat bzw. Händler gekauft werden?
Würde es irgendwelche Probleme für den Verkäufer bereiten? Was muss man beachten, und sollte man genau im Vertrag als Nettopreis angeben und vermerken, dass dies eben export war? Tipps? Wie sieht es mit dem Zoll aus?
Falls wichtig: (Das Fahrzeug wird direkt vor Ort von Bekannte gekauft, ich werde eben nichts damit zutun haben.)
Vielen Dank!
Ähnliche Themen
12 Antworten
Hi,
von Privat natürlich nicht denn da gibt es ja keine Umsatzsteuer.
Beim Händler geht es wohl bei einigen Fahrzeugen aber auch nicht allen, steht dann wohl meistens in den Anzeigen "Umsatzsteuer ausweisbar"
Zoll gibt es innerhalb der EU nicht.
Wie sollte das bitte in Deutschland funktionieren?
Welcher Autohändler wird sich denn auf solche Weise der Steuerhinterziehung strafbar machen?
Der Preis ist IMMER Brutto zu bezahlen.
Dass man sich die Steuern vom Zoll bei Ausfuhr innerhalb der EU wiederholen könnte wäre mir auch nicht bekannt.
Von der Idee ein 19%-Schnäppchen zu machen würde ich mich verabschieden.
Es gibt zwar (legale) Wege, aber dazu muss der Wagen nach weit ausserhalb Deutschlands verkauft werden. Haben einige Arbeitskollegen durchexerziert... aber da war auch ein diplomatischer Status im Zielland im Spiel.
Randbemerkung: Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausweisbar heisst nur, dass die Steuer als getrennter Posten auf der Rechnung steht und ein Selbstständiger diese Steuer bei seiner Steuererklärung vollumfänglich geltend machen kann.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2021 um 12:02:42 Uhr:
Wie sollte das bitte in Deutschland funktionieren?
Welcher Autohändler wird sich denn auf solche Weise der Steuerhinterziehung strafbar machen?
Der Preis ist IMMER Brutto zu bezahlen.
nur wenn die Käuferin das FZ privat kauft. Bei
gewerblichemWarenaustausch innerhalb der EU schuldet der Käufer die Umsatzsteuer in seinem Land. Sofern die USt. ausweisbar ist, kann der hier verkaufende Händler die Rechnung also netto ausstellen, er muss das nur auf der Rechnung vermerken. Gemäß den Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb wird der Umsatz in dem Land erwirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung befindet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Innergemeinschaftlicher_Erwerb_(Deutschland)
Weil ich es nicht verstehe muß ich blöd nachfragen.
Handelt es sich um ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes Kfz?
Gruß
Da oben im Eingangsthread steht, dass die Käufer Privatpersonen sind habe ich mich nur darauf bezogen.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 15. Oktober 2021 um 16:09:47 Uhr:
Weil ich es nicht verstehe muß ich blöd nachfragen.
Handelt es sich um ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes Kfz?
Gruß
Das ist im privaten Bereich doch vollkommen egal. Der Händler in DE kann einem Privatkunden aus NL keinen Wagen netto verkaufen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2021 um 12:02:42 Uhr:
Dass man sich die Steuern vom Zoll bei Ausfuhr innerhalb der EU wiederholen könnte wäre mir auch nicht bekannt.
Richtig. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug in ein Drittland (
außerhalbder EU) exportiert wird.
Weil meine Verblödung anhält ( hoffentlich wird es nicht schlimmer) versuche ich es mit einfachen Worten zu verstehen.
- von Privat zu privat fallen keinerlei Steuern an und sind somit nicht abzusetzen.
- Neufzg. wird in D mit 19% Umsatzsteuer an Privatkunden verkauft.
- juristische Personen bezahlen die Steuer für Neufzg. in der EU nicht, und verrechnen dies über die Gewerbesteuer.
- außerhalb der EU fällt die Umsatzsteuer für Neufzg. an, kann/muß allerdings im Land des Inverkehrbringers zurück gefordert und nach eigenem Ländersteuersatz nachversteuert werden (egal ob Privat oder Gewerbe).
- gebrauchte Fzg. werden beim Wiederverkauf durch den Händler nicht nochmals versteuert wenn das Fahrzeug von Privat kommt und somit die Umsatzsteuer schon verrichtet wurde.
- kommt das Fzg. Z.Bsp. Vom Geschäftsleasing zum Händler zurück so ist die Mwst ausweisbar und nach Möglichkeit des Käufers anzusetzen.
So, diese meine Thesen sind nicht in Stein gemeißelt. Habe Maschinenbau und nicht Steuerrecht studiert. Ich bitte somit darum meine Aussagen, wenn nötig, zu berichtigen.
Gruß
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zum Kauf eines Pkw durch einen Niederländer (Privatperson) in Deutschland bei einem Händler unter der Annahme, dass dieser umsatzsteuerplichtige Umsätze in Deutschland ausführt.
Gebrauchtwagen: Der Händler verkauft den PKW mit deutscher Umsatzsteuer oder differenzbesteuert an den Niederländer, je nachdem wie der Händler den Wagen eingekauft hat. Der Niederländer schuldet den Bruttopreis. Die Umsatzsteuer wird dem Niederländer nicht erstattet.
Neuwagen: Der niederländische Privatmann muss in den Niederlanden eine Umsatzsteueridentifikationsnummer für den EU-Warenverkehr beantragen. Diese muss er dem deutschen Händler vorlegen. Dieser berechnet den Neuwagen unter Beachtung der weiteren Formalien mit dem Nettopreis ohne Umsatzsteuer. Der Niederländer nimmt das Fahrzeug mit in die Niederlande und meldet das Fahrzeug dort entsprechend an und führt die in den Niederlanden gültige Umsatzsteuer an die dort zuständigen Behörden ab.
Gruß Jerry
Zitat:
@wpp07 schrieb am 16. Oktober 2021 um 10:30:15 Uhr:
Weil meine Verblödung anhält ( hoffentlich wird es nicht schlimmer) versuche ich es mit einfachen Worten zu verstehen.
- juristische Personen bezahlen die Steuer für Neufzg. in der EU nicht, und verrechnen dies über die Gewerbesteuer.
Muss nicht juristische Person sein. Es können auch natürliche Personen oder auch Personengesellschaften sein ;-)
Als Freiberufler zahlt man u.U. keine Gewerbesteuer, dann rechnet man das von der Einkommensteuer runter. Oder man ist Vorsteuerabzugsberechtigt, dann bekommt man die ausgegebene MwSt vom Finanzamt zurück.
Für die Fragesteller: "netto" geht nur, wenn Ihr selbst eine Firma seid und eine gültige USt-ID habt und die Firma in Deutschland, von der Ihr ein Auto kauft, ebenfalls eine gültige USt-Id hat. Dann kann die Firma in Deutschland eine Rechnung OHNE Mehrwertsteuer ausstellen. Allerdings müsst Ihr Euch in Eurem Land um die Entrichtung der Steuern kümmern, d.h. eventuell eine Mehrwertsteuer in Eurem Land abführen. Oder Luxussteuern oder ähnliche.
Privatpersonen haben keine gültige USt-ID, also geht das nicht.
Und VORSICHT, wer hier als Privatperson aus Versehen oder aus Unwissenheit eine Rechnung ausstellt, in der eine MwSt direkt oder indirekt ("Betrag enthält 19% MwSt."

steht: Mehrwertsteuer, die man ausweist, MUSS man auch abführen. Auch als Privatperson. Deshalb als Privatperson NIE Rechnungen oder Kaufverträge erstellen, wo das Wort "Mehrwertsteuer" oder "MwSt" auftaucht.
Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 17. Oktober 2021 um 12:32:30 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 16. Oktober 2021 um 10:30:15 Uhr:
Weil meine Verblödung anhält ( hoffentlich wird es nicht schlimmer) versuche ich es mit einfachen Worten zu verstehen.
- juristische Personen bezahlen die Steuer für Neufzg. in der EU nicht, und verrechnen dies über die Gewerbesteuer.
Muss nicht juristische Person sein. Es können auch natürliche Personen oder auch Personengesellschaften sein ;-)
Als Freiberufler zahlt man u.U. keine Gewerbesteuer, dann rechnet man das von der Einkommensteuer runter. Oder man ist Vorsteuerabzugsberechtigt, dann bekommt man die ausgegebene MwSt vom Finanzamt zurück.
Für die Fragesteller: "netto" geht nur, wenn Ihr selbst eine Firma seid und eine gültige USt-ID habt und die Firma in Deutschland, von der Ihr ein Auto kauft, ebenfalls eine gültige USt-Id hat. Dann kann die Firma in Deutschland eine Rechnung OHNE Mehrwertsteuer ausstellen. Allerdings müsst Ihr Euch in Eurem Land um die Entrichtung der Steuern kümmern, d.h. eventuell eine Mehrwertsteuer in Eurem Land abführen. Oder Luxussteuern oder ähnliche.
Privatpersonen haben keine gültige USt-ID, also geht das nicht.
Und VORSICHT, wer hier als Privatperson aus Versehen oder aus Unwissenheit eine Rechnung ausstellt, in der eine MwSt direkt oder indirekt ("Betrag enthält 19% MwSt."steht: Mehrwertsteuer, die man ausweist, MUSS man auch abführen. Auch als Privatperson. Deshalb als Privatperson NIE Rechnungen oder Kaufverträge erstellen, wo das Wort "Mehrwertsteuer" oder "MwSt" auftaucht.
Zur falschen Aussage Privatpersonen können keine gültige USt-Ident-Nr haben, empfehle ich den Par. 1b UStG., der den Warenverkehr von Neufahrzeugen beim Kauf einer Privatperson aus dem EU-Ausland in Deutschland regelt.
Gruß Jerry
Ja, sorry, @Jerry Lundegaard : ich hatte mich missverständlich ausgedrückt, weil ich "Privatpersonen" von "Firma" trennen wollte. Auch "Privatpersonen" können im Sinne unserer Gesetze "Unternehmer" sein und eine USt-ID beantragen. Siehe dazu die Seiten vom Zoll: https://www.bzst.de/.../vergabe_ust_idnr.html?...
Wer oder was dann ein Unternehmer ist, steht wieder im UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html