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Fahrzeug gekauft,Gewährleistung - großes Problem
Hallo Zusammen :-)
Admin - keine Ahnung, ob ich hier richtig bin- zur Not bitte verschieben- Danke -)
Ich wende mich mit einem Problem mal an Euch mit der Frage, wie Ihr damit umgehen würdet. Ich habe meinen F -Pace seit Juli 2019 als Gebrauchten gekauft. Schon damals beim Kauf fiel mir der extrem vibrationsreiche Leerlauf auf, welcher selbst das Gaspedal,Motorhaube u.a. zum klingeln bringt. Mir wurde da gesagt, ich wäre vom 6 Zylinder verwöhnt und der Motor wäre auch kalt. Nunja - ich habs geglaubt und hab versucht, mich dran zu gewöhnen. Doch irgendwann hab ich mich nicht mehr damit abfinden wollen und hab mal bissel recherchiert, ob das bei diesem Motor normal wäre. Wo doch dieser Ingenium -Motor bei seiner Kontruktion direkt auf Optimierung des NVH-Verhaltens (Noise, Vibration, Harshness) zielen sollte. Auf der Suche nach Ursache dieser Vibrationen bin ich u.a. auch auf die von KfzPower in einem anderen Forum und hier in einem anderen Threat genannte Service-Aktion gestoßen und habe dazu meinen Händler angefragt. Das war im Dezember 2019 . Bis dahin bin ich knapp 8000 km mit dem Auto gefahren. Ende Dezember war dann Termin beim Händler, 2 Stunden später das Ergebniss: Turbolader defekt, Abgaskrümmer gerissen, Steuerkette gelängt.... Das bei einem Checkheftgepflegtem Langläufer ( knapp 100tkm innerhalb 3 Jahre ) . Nun gut , es gibt ja Gewährleistung und eine Garantieversicherung ( Baugruppenversicherung ) . Dachte ich. Der Händler ist nunmehr der Meinung, das er mir das Auto nur über die Garantieversicherung repariert. Hierbei bleibe ich auf einem Eigenanteil von knapp 3500 Euro sitzen, da die Versicherung nur zu 40 % Teilepreis und Arbeitslohn übernimmt. Die Übernahme dieses Eigenanteils habe ich abgelehnt und auf die Gewährlesitung verwiesen. Der Werkstattmeister konnte hierzu natürlich keine Aussage treffen - das muss mit der Geschäftsleitung geklärt werden. Vorsorglich hatten wir einen Reparaturtermin für Ende Januar ausgemacht, also gab es eine Zeit von 3 Wochen zur Klärung der Sachlage. Es kam zu keiner Klärung, es war quasi Funkstille. Am Vorabend des Reparaturtermins wurde mir immerhin mitgeteilt, das es immernoch keine Aussage hinsichtlich Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung gibt und somit wurde der erste Reparaturtermin Mitte Januar gecancelt. Wenigstens war die Info darüber an mich löblich, denn ich wäre immerhin 250 km umsonst dort hin gefahren. Daraufhin habe ich nochmal per Mail auf meinen Standpunkt verwiesen mit einer Fristsetzung , zu der zumindest eine rechtsmittelfähige Aussage getroffen werden soll. Per Mail deswegen, weil der mir zugewiesene Ansprechpartner und hier Verkaufsleiter telefonisch nicht erreichbar war bzw. sich eventuell auch verleugnen lies. Immerhin hatte er innerhalb 10 Minuten auf meine Mail reagiert und wollte sich kurzfristig darum kümmern. Bis gestern war da nichts passiert, trotz meiner Fristsetzung. Also hab ich nochmals höflichst angefragt und heute kam dann eine Reaktion in Form eines Anrufs des Werkstattleiters. Er wurde vorgeschickt , um mir mitzuteilen, das es im Einklang mit der Geschäftsleitung ein Entgegenkommen von 15 % auf die Teile gebe. Auch das habe ich abgelehnt, weil ich der Meinung bin, das mein Fall ein glasklarer Fall für die Gewährleistung wäre. Der Werkstattleiter argumentierte , das dieser Fall hier nicht zutreffen würde, denn das Fahrzeug wurde ja mit TÜV/AU und Inspektion übergeben. Ich bin der Meinung, das damit noch lange kein Beweiss erbracht wurde, der das Ausbleiben von Mängeln zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt.. Ich denke, diesen Beweiss kann nur ein Fahrzeugcheck eines externen Prüfers liefern und nicht eine Werkstatt von einem, der die Gewährlesitung zu erbringen hat. Auserdem - eine Inspektion prüft doch nicht den intakten Zustand von Steuerkette,Turbolader und Krümmer. Zumal es bei diesen Bauteilen keine direkten Auffälligkeiten hinsichtlich Defekt gibt. Der Defekt wurde allein bei der Ursachenforschung hinsichtlich Vibrationen festgestellt.
Während dieser telefonischen Diskussion mit dem Werkstattleiter , die ich als doch angenehm und sachlich empfand, kam dann versehentlich zur Sprache- das dieses 15 % Entgegenkommen eine freiwillige Leistung des Werkstattleiters wäre- es ist ein Entgegenkommen seinerseits und daher offensichtlich nicht in Absprache mit der Geschäftsleitung. Von diesen Entscheidungsträgern fühle ich mich mittlerweile nun ziemlich hingehalten. Und verarscht. Verarscht zum einen , weil mir durch diesen Händler ( allerdings andere Filiale ) vor dem Jaguar F-Pace ein Jaguar XF verkauft wurde mit einer Eigenschaft ( hier aktives Fahrwerk ), welches das Fahrzeug aber nicht aufwies. Darum wurde der Kauf auch gewandelt und im Zuge dessen mir der F-Pace angeboten.
Verarscht zum anderen ,weil man mir erzählte, das zum Beispiel die Steuerkettenlängung per Auslesen des Fehlerspeichers festgestellt worden wäre. Ist das so ? Keine Ahnung. Interessant ist nur, das ich heute selbst den Fehlerspeicher mal ausgelesen habe. Und er sagt - Null Fehler. Und er sagt- Fahrstrecke seit letztem Reset : 10480 km. Wenn aber im Dezember , während der Schadensfeststellung dieser Fehler ausgelesen worden sein soll, der auf die gelängte Steuerkette hinweissen soll- müsste dieser Fehler entweder noch im Fehlerspeicher drinstehen .Oder, wenn er gelöscht wurde - müsste bei der genannten Fahrstrecke seit Reset eine andere km Angabe drinstehen- denn die 10480 km sind die seit Kauf des Fahrzeugs bis heute.
Ich stehe nun also da- wollte mir über ein renomiertes und großes Autohaus einfach nur den Traum eines Jaguars erfüllen . Bin einmal hart gelandet ( Jaguar XF ) und wurde dank eines sehr rührigen Verkäufers wirklich gut aufgefangen- um mir nun solch ein Theater anzutun....
Fehler passieren , niemand checkt bis zur letzten Schraube ein Fahrzeug - das heisst, ich mache niemanden direkt verantwortlich, denn man kann eigentlich alles regeln. Aber den Kunden, mich - mit diesem Eigenanteil stehen zu lassen bei dieser ,für mich glasklaren ,Rechtslage - das ist schon heavy. Was wäre denn, es gäbe keine Garantieversicherung, dann bleibt im Gewährleistungsfall alles am Händler hängen. Ich biete denen doch schon an, sämtliche Möglichkeiten über die Garantieversicherung zu regeln, welche ich bezahlt habe bei Kauf des Fahrzeugs.
Ich raffe es einfach nicht.
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Wie seht Ihr diese Situation? Bin ich eventuell auf dem Holzweg, weil ich irgendwas falsch verstehe ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 30. Januar 2020 um 15:13:33 Uhr:
...und genau diese Dinge kann ein Rechtsanwalt klären. vielleicht gibt es ein Schlupfloch für den TE. schließlich ist die Werkstatt 250 km weg und es geht darum ob es überhaubt ein Garantiefall ist. Dann bekommt die Werkstatt die Nachbesserungsmöglichkeit.
Aber genau da liegt eben das Problem: Ist es ein Garantiefall oder nicht. Auf die Lange Bank schieben kann man es nämlich nicht.
Und erneut schafft dieser User es nicht Garantie und Sachmängelhaftung auseinander zu halten und zieht die falschen schlüsse...
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64 Antworten
Wichtig ist, dass du nachweisbar innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf die Werkstatt auf die Mängel hingewiesen und um Reparatur gebeten hast (Beweislastumkehr).
Ich würde 3. mal Frist setzen für die Instandsetzung. Wenn nichts kommt, ab zum Anwalt und Wandeln.
Die versuchen dich natürlich erstmal abzuwimmeln und hoffen, dass du aufgibst und einfach bezahlst.
Moin,
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fall für die Gewährleistung. Immerhin hast du ja direkt nach Übergabe erstmals reklamiert. Ob der VK zur Reduktion seiner Kosten noch die Garantieversicherung nutzt oder nicht, wäre dessen Bier. Du kannst jetzt noch einmal - dann aber so schriftlich wie es geht - wenn auch mit vorhersehbarem Ausgang eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung setzen, ich würde aber gleichzeitig quasi schon einmal den Anwalt aufsuchen. Ich glaube gerade wegen der Vorgeschichte nicht, dass du ein Entgegenkommen erwarten kannst.
Eine Steuerkettenlängung kann man auslesen, indem man während der Motor läuft die Steuerzeiten ausliest und ist vs. Soll vergleicht. Solange das Delta in einem gewissen Fenster ist, wird dabei noch kein Fehler gesetzt und muss entsprechend auch nicht gelöscht werden.
LG Kester
Sehe ich auch so, innerhalb der 6 Monate nach Kauf muss er dir beweisen das der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.
Verschleiß sollte hier nicht vorliegen. Somit ein Fall für die Gewähr wo die Mängel durch den Händler abzustellen ist, dabei ist gleich ob er die Garantieversicherung (eigentlich nicht ohne deine Zustimmung, ist ja deine) mit einbezieht.
ich würde das auch als klaren Fall für die Gewährleistung sehen.
Problem: Du kannst das Auto nicht in die Werkstatt des Händlers geben, da Du 1. auf den Kosten sitzen bleiben würdest 8Du würdest damit seinen faulen Deal akzeptieren) und 2. kein Vertrauen in die Werkstatt mehr besteht.
evtl. Lösung: Bring das Auto in eine Werkstatt deines Vertrauens und die Kosten für die Reparatur holst Du Dir vom Händler wieder. Das müßtest Du allerdings VORHER mit einem Anwalt abklären. vielleicht gibt es eine Möglichkeit das Du nicht in Vorleistung treten mußt.
Na so einfach geht das nicht.
Der Händler hat ein 2-malige Recht auf Nachbesserung. Erst wenn die fehlgeschlagen sind erweitern sich die Rechte des Käufers auf Nachlass oder Wandlung.
Sonstige Abreden für Lösungen bleiben außen vor.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 30. Januar 2020 um 13:18:56 Uhr:
evtl. Lösung: Bring das Auto in eine Werkstatt deines Vertrauens und die Kosten für die Reparatur holst Du Dir vom Händler wieder. ...
Wenn der Händler nicht mal auf die Rechnungstellung für eine von ihm selbst durchgeführte Nachbesserung verzichten will:
Wird er dann motiviert sein, eine FREMDE Werkstattrechnung zu begleichen???
...und genau diese Dinge kann ein Rechtsanwalt klären. vielleicht gibt es ein Schlupfloch für den TE. schließlich ist die Werkstatt 250 km weg und es geht darum ob es überhaubt ein Garantiefall ist. Dann bekommt die Werkstatt die Nachbesserungsmöglichkeit.
Aber genau da liegt eben das Problem: Ist es ein Garantiefall oder nicht. Auf die Lange Bank schieben kann man es nämlich nicht.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Januar 2020 um 10:49:56 Uhr:
Sehe ich auch so, innerhalb der 6 Monate nach Kauf muss er dir beweisen das der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.
Ich sehe hier ein ganz anderes Problem:
Das oben zittierte braucht er nicht beweisen, denn das ist überhaupt nicht fraglich. Der TE hat den Wagen ja eben genau mit dem Mangel gekauft. Anders ausgedrückt: er hat diese Eigenschaft im vollen Bewusstsein gekauft. Ergo: eigentlich kein Anspruch auf irgendwas.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 30. Januar 2020 um 15:13:33 Uhr:
...und genau diese Dinge kann ein Rechtsanwalt klären. vielleicht gibt es ein Schlupfloch für den TE. schließlich ist die Werkstatt 250 km weg und es geht darum ob es überhaubt ein Garantiefall ist. Dann bekommt die Werkstatt die Nachbesserungsmöglichkeit.
Aber genau da liegt eben das Problem: Ist es ein Garantiefall oder nicht. Auf die Lange Bank schieben kann man es nämlich nicht.
Und erneut schafft dieser User es nicht Garantie und Sachmängelhaftung auseinander zu halten und zieht die falschen schlüsse...
Hallo@maxexc380 , somit hat sich bei englischen Autos wohl immer
noch NICHTS geändert. Hatte selbst mal 1990 den ersten LR-Discovery.
Nach 2,5 Jahren der TÜV sollte um die 7500 DM kosten. (einmal unten
alles neu abdichten......
Dich will der Händler verschaukeln und hofft , Dich irgendwie abwimmeln
zu können. Wenn Dein Anspruch rechtzeitig angemeldet wurde, kann Dir
nur ein Rechtsanwalt weiter helfen. Es geht nämlich, besonders jetzt nach
dem Brexit, um nicht wenig Geld bei den Reparaturkosten.
Alleine wirst Du da nur wenig erreichen können. Viel Glück wünsche ich Dir........
Zitat:
@StephanRE schrieb am 30. Januar 2020 um 15:13:33 Uhr:
...und genau diese Dinge kann ein Rechtsanwalt klären. vielleicht gibt es ein Schlupfloch für den TE. schließlich ist die Werkstatt 250 km weg und es geht darum ob es überhaubt ein Garantiefall ist. Dann bekommt die Werkstatt die Nachbesserungsmöglichkeit.
Aber genau da liegt eben das Problem: Ist es ein Garantiefall oder nicht. Auf die Lange Bank schieben kann man es nämlich nicht.
Wenn die Werkstatt/Händler wirklich so weit weg ist so hat man tatsächlich etwas andere Ansprüche.
Der Händler muss aber gewisser KM die Verbringung organisieren.
So hatte ich bei unserem den Fall. Der Händler hat ihn 2 x abgeholt und gebracht. Dann hatte er die Schnauze voll und hat BMW vor Ort mit den Problemen beauftragt
Aber hier sollte man sich entweder genau schlau lesen, gibt genug im WWW oder sich eben beraten lassen über einen RA.
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. Januar 2020 um 15:24:07 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Januar 2020 um 10:49:56 Uhr:
Sehe ich auch so, innerhalb der 6 Monate nach Kauf muss er dir beweisen das der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.
Ich sehe hier ein ganz anderes Problem:
Das oben zittierte braucht er nicht beweisen, denn das ist überhaupt nicht fraglich. Der TE hat den Wagen ja eben genau mit dem Mangel gekauft. Anders ausgedrückt: er hat diese Eigenschaft im vollen Bewusstsein gekauft. Ergo: eigentlich kein Anspruch auf irgendwas.
Der Mangel wurde ja schön gelabert bzw. mit betrügerischer Absicht unter geschoben.
Ne ne, das gilt nicht. Vor allem nicht wenn der Händler dies explizit im KV als Mangel aufgeführt und ausgeschlossen hat.
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. Januar 2020 um 15:24:07 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Januar 2020 um 10:49:56 Uhr:
Sehe ich auch so, innerhalb der 6 Monate nach Kauf muss er dir beweisen das der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.
Ich sehe hier ein ganz anderes Problem:
Das oben zittierte braucht er nicht beweisen, denn das ist überhaupt nicht fraglich. Der TE hat den Wagen ja eben genau mit dem Mangel gekauft. Anders ausgedrückt: er hat diese Eigenschaft im vollen Bewusstsein gekauft. Ergo: eigentlich kein Anspruch auf irgendwas.
Blödsinn. Der TE soll bewusst ein Auto mit defekten Turbo gekauft haben? Der TE hat zwar einen komischen Leerlauf bemerkt, der Händler versicherte das es normal sei. Der TE ist ein Laie und kein Experte wie der Händler. Wenn, dann sehe ich wohl eher eine arglistige Täuschung seitens des Händlers.
Wenn du vom BMW 6 Zylinder auf einen VW 3 Zylinder Diesel umsteigt, denkst du auch da liegt ein kapitaler Motorschaden vor.
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 30. Januar 2020 um 15:43:01 Uhr:
Hallo@maxexc380 , somit hat sich bei englischen Autos wohl immer
noch NICHTS geändert. Hatte selbst mal 1990 den ersten LR-Discovery.
Nach 2,5 Jahren der TÜV sollte um die 7500 DM kosten. (einmal unten
alles neu abdichten......
Dich will der Händler verschaukeln und hofft , Dich irgendwie abwimmeln
zu können. Wenn Dein Anspruch rechtzeitig angemeldet wurde, kann Dir
nur ein Rechtsanwalt weiter helfen. Es geht nämlich, besonders jetzt nach
dem Brexit, um nicht wenig Geld bei den Reparaturkosten.
Alleine wirst Du da nur wenig erreichen können. Viel Glück wünsche ich Dir........
Was hat die Herkunft des Autos damit zu tun? Es ist ein deutscher Händler . Es geht um die Gewährleistung vom deutschen Händler und nicht um die Gewährleistung vom englischen Hersteller. Wenn der Geschäftsleister ein Arschloch ist, dann bleibt er ein Arschloch. Auch wenn er morgen ein Toyota Autohaus leitet, oder VW oder...
Was soll der Brexit damit zu tun haben?
1. Wissen wir doch gar nicht woher die Ersatzteile kommen.
2. Die Brexitfolgen kommen erst in 11 MONATEN. Und wie sie aussehen weiß man heute noch gar nicht.
3. Selbst wenn noch Zollkosten dazu kommen (~10%), dann sibd es für den vielleicht 100 Euro Mehrkosten für die Ersatzteile.