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Fahrzeug kann nicht in Garage stehen

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 15:14

Hallo Forum,

ich hab folgendes Problem meinen Jeep kann ich z.Z. nicht in die Garage fahren, da die einfahrt komplett vereist ist und ich da nur gegen nen Pfeiler rutschen würde. Wie sieht es jetzt mit dem Versicherungschutz aus da er auf der Straße steht/stehe muss?

 

Gruß Gyaco

Beste Antwort im Thema

Warum machst du nicht das, was Millionen andere Deutsche in den letzten Tagen auch machen: räumen und streuen?

Mfg Zille

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Hi,

an sich ist das kein Problem, sofern du einen guten Grund hast, nicht in der Garage zu Parken. Im Falle des Falles würdest du dir wahrscheinlich die Frage nach dem Warum anhören müssen. Wenn du dann durch Zeugen und/oder Bilder belegen kannst, sollte einer normalen Regulierung nichts im Wege stehen :)

Grüße

Steini

Warum machst du nicht das, was Millionen andere Deutsche in den letzten Tagen auch machen: räumen und streuen?

Mfg Zille

Zitat:

Wie sieht es jetzt mit dem Versicherungschutz aus da er auf der Straße steht/stehe muss?

Da brauch' ich mir keine Gedanken machen,

Ich hab einfach auf die 4 € /Jahr Ersparnis für den Garagenwagen verzichtet. :)

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Warum machst du nicht das, was Millionen andere Deutsche in den letzten Tagen auch machen: räumen und streuen?

Mfg Zille

Nun, vielleicht hat er ja zu dem Thema in einem passenden Forum einen Thread eröffnet. Die Frage, die er hier gestellt hat, war eine andere. Zumal du die Einfahrt zur Garage des TE höchstwahrscheinlich nicht kennst......

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Die Frage, die er hier gestellt hat, war eine andere.

Das würde ich nun so nicht unterschreiben. Die Antwort bezog sich schon auf die Frage. Nur finde ich es halt sinnvoller die Ursache eines Problems zu beseitigen. Andere mögen vielleicht mehr Wert darauf legen nur gegen die Auswirkungen vorzugehen.

Was im Endeffekt sinnvoller ist, mag der TE für sich selber entscheiden. Was er allerdings nur kann, wenn es den Usern hier erlaubt wird, alle Möglichkeiten anzusprechen.

Und zur baulichen Beschaffenheit der Einfahrt kann sich nur der TE selber äussern (was er bis jetzt noch nicht getan hat).

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Die Frage, die er hier gestellt hat, war eine andere.

Das würde ich nun so nicht unterschreiben. Die Antwort bezog sich schon auf die Frage. Nur finde ich es halt sinnvoller die Ursache eines Problems zu beseitigen. Andere mögen vielleicht mehr Wert darauf legen nur gegen die Auswirkungen vorzugehen.

Was im Endeffekt sinnvoller ist, mag der TE für sich selber entscheiden. Was er allerdings nur kann, wenn es den Usern hier erlaubt wird, alle Möglichkeiten anzusprechen.

Und zur baulichen Beschaffenheit der Einfahrt kann sich nur der TE selber äussern (was er bis jetzt noch nicht getan hat).

MfG Zille

Nun, wie du hier auf ein Verbot kommst, ist mir nicht ganz klar. Nur weil ich geschrieben habe dass du auf etwas geantwortet hast was der TE so nicht gefragt hat, kann es ja wohl kaum sein :confused:

Warum sollte der TE die Frage nach der baulichen Beschaffenheit seiner Garage beantworten? Vermutlich würde dann jemand Antworten, dass der Architekt mal mehr nachdenken solle bevor er so was plant.......

Man geht doch in ein ein Forum um zuerst mal eine mehr oder weniger Präzise Frage beantwortet zu bekommen und nicht um sich anzuhören was man falsch gemacht hat im Leben oder letzte Nacht als man spät und Hundemüde entschieden hat, nach 14tägiger Abwesenheit, vor einer Vereisten Garageneinfahrt stehend, den Wagen davor anstatt darin zu Parken......

Grüße

Steini

Mir gehts momentan fast genauso. Meine Garage ist etwa 3m nach hinten gebaut, direkt an eine Gartenmauer vom Nachbarn, die eben genau diese 3m richtung strasse vor geht. Das ganze an einer 10%igen Gefälle-Strasse, die nur noch einspurig befahrbar ist. Ich käme dort nur rückwärts rein, was aber im Moment auch nicht geht, weil ich auf der Strasse nicht mal mehr einschwenken kann. Also durfte ich heute den halben Tag Schnee schaufeln um 15m Zufahrt in den Garten zum Carport freizubekommen. War ja nur n halber Meter hoch ;-) der Schnee.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Nun, wie du hier auf ein Verbot kommst, ist mir nicht ganz klar.

Hab ich verbot geschrieben? Ich dachte ich hätte das anders formuliert gehabt. Tut aber auch nix zum Thema.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Warum sollte der TE die Frage nach der baulichen Beschaffenheit seiner Garage beantworten?

Ich weis nicht. Du hast doch geschrieben ich würde die Beschaffenheit der Garage nicht kennen. Da dachte ich mir, ich schließe mal die Bildungslücke.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Man geht doch in ein ein Forum um zuerst mal eine mehr oder weniger Präzise Frage beantwortet zu bekommen und nicht um sich anzuhören was man falsch gemacht hat im Leben oder letzte Nacht als man spät und Hundemüde entschieden hat, nach 14tägiger Abwesenheit, vor einer Vereisten Garageneinfahrt stehend, den Wagen davor anstatt darin zu Parken......

Ja. Aber du hattest ja die Frage schon beantwortet. Also war es doch die logische Konsequenz, nachdem du dem Themenersteller über die Folgen seines Handelns in Kenntnis gesetzt hast, ihm dabei unter die Arme zu greifen, die Ursache zu beseitigen.

MfG Zille

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 20:57

Ich will jetzt nicht zu Weihnachten mit nem Spaten, Spitzhacke oder etc. meine Garageneinfahrt frei machen. Was würde ihr wohl sagen wenn ich das als Nachbar machen würde?

Mir ging es nur darum ob es schlimm wäre wenn mir wer, bei dem Wetter rein rauscht und der Wagen draußen steht.

Meine Frage ist beantwortet und somit alles gut. :D

Und hier noch ein Bild vom vorderen Teil der Einfahrt

am 26. Dezember 2010 um 16:29

Wenn in meinen Versicherungsvertrag als Vertragsmerkmal "Garage" steht heißt das noch lange nicht, dass ich das Fahrzeug direkt immer in die Garage stellen muss. Es sollte halt eine Garage vorhanden sein. :D

Gruß

Frank, der sein Fahrzeug letzte Nacht vor der Garage stehen hatte. ;);)

Zitat:

Original geschrieben von Gyaco

Mir ging es nur darum ob es schlimm wäre wenn mir wer, bei dem Wetter rein rauscht und der Wagen draußen steht.

Wenn dir jemand reinrauscht während du ordnungsgemäß am Straßenrand parkst geht das deine Versicherung doch gar nichts an. Die Versicherung des Unfallgegners wäre in dem Fall gefragt und die weiß nichts von deiner "Garagenpflicht", die man übrigens nicht ganz so eng sehen sollte ;)

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