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Fahrzeug-Kauf mit Kennzeichen ins Ausland Urlaub
Hallo,
ich möchte mir ein Kfz 200km von meinem Wohnort kaufen,
welches angemeldet ist, aber noch in Deutschland.
Darf ich mit dem neu erworbenen Fahrzeug ins Ausland fahren für 2 Tage (Urlaub)
oder muss ich auf dem schnellsten Weg zu meinem Wohnort zurück
und es umzumelden.
Wisst ihr wie die gesetzliche Lage das regelt?
Grüße
Saia
Beste Antwort im Thema
Du möchtest mit fremden Kennzeichen und fremder Versicherung nachdem Kauf in den Urlaub fahren? Habe ich das richtig verstanden? Wenn es so ist, würde ich dich als Verkäufer mit Vorschlaghammer vom Hof jagen
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12 Antworten
Wenn der Verkäufer nix dagegen hat, dass er die strafzettel bekommt und bei einem Unfall seine Versicherung zahlen musst, kannst Du fahren.
Ist das innerhalb der EU?
Du möchtest mit fremden Kennzeichen und fremder Versicherung nachdem Kauf in den Urlaub fahren? Habe ich das richtig verstanden? Wenn es so ist, würde ich dich als Verkäufer mit Vorschlaghammer vom Hof jagen
Ja wäre in der EU.
Haha ja das es dem Verkäufer nicht gefallen könnte ist mir bewusst.
Aber rein rechtlich und versicherungstechnisch würde es also schon gehen?
Was machst Du denn dann im Falle eines Unfalls im Ausland? Dann bezahlst Du aus eigener Tasche alles was auf den Verkäufer zukommt? Weil er (wenn er schlau ist) jedwede Haftung dafür ablehnt vertraglich was auf der Heimfahrt passiert? Und selbst wenn er es nicht vertraglich geregelt hat - ich maile direkt wenn der Käufer vom Hof ist meiner Versicherung den Zeitpunkt wann der Wagen übergeben wurde.
Also im Schadensfall ist hier Stoff für Zoff, den man sich ersparen kann. Einfach indem man sich ordentlich benimmt und nicht auf Kosten und Risiko anderer herumeimert.
Zitat:
@saibot42 schrieb am 12. September 2018 um 14:03:17 Uhr:
Ja wäre in der EU.
Haha ja das es dem Verkäufer nicht gefallen könnte ist mir bewusst.
Aber rein rechtlich und versicherungstechnisch würde es also schon gehen?
Also der Verkäufer ist so lieb, tut dir ein Gefallen und kommt dir entgegen und erspart dir die ganze Lauferei mit Kurzzeitkennzeichen ( erwartet aber natürlich sofortige Ummeldung nach der Überführung) und du möchtest es hinter seinem Rücken ausnutzen und auf seine Kosten durch halb Europa reisen? Hoffentlich liest der Verkäufer hier mit und besorgt sich wirklich einen Vorschlaghammer
Ja guter Punkt.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. September 2018 um 14:11:36 Uhr:
Was machst Du denn dann im Falle eines Unfalls im Ausland? Dann bezahlst Du aus eigener Tasche alles was auf den Verkäufer zukommt? Weil er (wenn er schlau ist) jedwede Haftung dafür ablehnt vertraglich was auf der Heimfahrt passiert? Und selbst wenn er es nicht vertraglich geregelt hat - ich maile direkt wenn der Käufer vom Hof ist meiner Versicherung den Zeitpunkt wann der Wagen übergeben wurde.
Also im Schadensfall ist hier Stoff für Zoff, den man sich ersparen kann. Einfach indem man sich ordentlich benimmt und nicht auf Kosten und Risiko anderer herumeimert.
Ich kann dir sagen wer i Falle eines Schaden zahlen wird, nämlich DU!
Hatten Hagelschaden (wirtschaftlicher Totalschaden) nach Abholung und die gültige Versicherung (Allianz) hat Rückwirkend den Vertrag vom Altbesitzer aufgekündigt, also ab vor´s Gericht und verloren!
Okay das kann also immer passieren bei Abholung. Da Ändert sich nichts wenn ich einen Umweg fahre.
Das Risiko das was passiert steigt natürlich mit der Strecke.
Zitat:
@saibot42 schrieb am 12. September 2018 um 14:49:59 Uhr:
Okay das kann also immer passieren bei Abholung. Da Ändert sich nichts wenn ich einen Umweg fahre.
Das Risiko das was passiert steigt natürlich mit der Strecke.
Also: "Einen Umweg" fahren oder mit dem Kfz mit den Schildern des Vorbesitzers "in Urlaub" fahren, sind für mich zwei völlig verschiedene Dinge!
Ich finde Dein Verhalten absolut dreist. Du nutzt die Gutmütigkeit des Verkäufers, der Dir den Aufwand für die Kurzzeitkennzeichen ersparen möchte, schamlos aus.
Sollte ich jemals ein Auto privat verkaufen, werde ich daran denken, es auf jeden Fall vorher abzumelden.
Moin,
Zuerst bleibt Mal cool. Sie hat es ja nicht gemacht - sondern macht sich SCHLAU. Es hätte doch auch gut und gerne so sein können, dass dies kein Problem darstellt. Woher soll man das denn wissen, wenn man sich nicht informiert.
Wichtig ist - dass sie es versteht und jetzt eben nicht macht.
Gesetzlich gibt es da übrigens relativ WENIG, dass dieses Vorhaben unterbinden täte - es ust eher Vertrags- und Zivilrecht, dass hier sagt - blöde - ziemlich blöde Idee.
Nehmen wir mak die blödesten Dinge an, die so denkbar und möglich sind - das Auto hat eine Versicherung, bei der Auslandsfahrten nicht abgesichert sind - gibt es selten - aber gibt es. Dann wärst du im Ausland ohne Versicherungsschutz unterwegs. Oder du kommst in eine Verkehrskontrolle - da kann es dir passieren, dass das Auto als gestohlen betrachtet wird - denn je nach Land können die deinen Kaufvertrag eventuell gar nicht lesen, einige Länder kennen den PKW übertrag per zivilem Kaufvertrag gar nicht, sondern nur über einen Notar.
Ggf. Schränkt die Versicherung des Fahrzeugs den Versicherungsschutz nach den Risikoübertrag auf dich auch auf das gesetzliche Minimum. Im Falle eines Personenschadens reicht dies aber ggf. Als Deckung nicht aus - den Rest zahlst dann du.
Also - deine Idee ist nach genauer Betrachtung also nicht smart - sondern riskant. Kauf das Auto, für deinen Ausflug nimm einen Leihwagen und dann nimm das Auto nach deinem Urlaub mit heim.
LG Kester
Alles klar danke für die Aufklärung.
Können sich übrigens wieder die meisten hier beruhigen.
Ich werde das schon nicht machen, wollte nur wissen wie die Lage ist