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Fahrzeug mit einzigartiger Sonderausstattung ab Werk gestohlen! Was reguliert die Versicherung???

Themenstarteram 2. März 2010 um 16:27

Moin

von einem Bekannten wurde sein BMW E46 mit absoluter Vollausstattung und somit einzigartiger Sonderausstattung vor der Haustür gestohlen. Der Wagen war ein 2002er 320d, 4Zylinder mit Vollausstattung sind absolut selten. Von MPaket, über Xenon, großes 16:9 Navi und Automatik - wirklich alle Sonderausstattungen...

Normalerweise liegen die Preise für diese Wagen ja nicht mehr so hoch, aber mit dieser Ausstattung ab Werk schon müsste er doch mehr reguliert bekommen von der Versicherung oder?

Nimmt die Versicherung jede einzelne Sonderausstattung in ihr Gutachten auf?

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2010 um 17:04

Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle, aber garantiert nicht irgendwelche phantastischen Wunschvorstellungen von Anbietern bei mobile oder anderen Portalen.

 

Um es jetzt klipp und klar zu sagen: Die Mehrausstattung wirkt sich in nur sehr geringem Umfange auf den WBW aus - sehr viel weniger, als sich das dein Freund vorstellen kann und wird.

 

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Hi,

bei einem "normalen" Auto würden 4.126,44 Euro erstattet, mit der Ausstattung bekommt er aber 4.376,91 Euro ;)

Gruß vom Sause

am 2. März 2010 um 17:00

Er wird ja für das Fahrzeug noch eine Rechnung haben, mit welchem er die Superausstattung nachweisen kann.

 

Wenn der Freund allerdings glaubt, dass er die Sonderausstattung nach 8 Jahren wieder 1 zu 1 herausbekommt, dann hat er sich natürlich getäuscht.

Das Fahrzeug wird hierdurch evtl. etwas höher bewertet - mehr aber auch nicht (und das wollte uns der Sause mit seinem Posting auch sagen;) ).

Themenstarteram 2. März 2010 um 17:01

ne, mit sowenig kann er nun auch wieder nicht rechnen.

wir haben uns mehrfach im internet informiert.

budget sagt privat- einkauf ca.15000 schwacke sagte ca. 9000.

alles unter berüchsichtigung solcher ausstattung. wenn man aber mal bei mobile oder autoscout schaut. findet man solche autos selten bis garnicht. man hat also kaum vergleismöglichkeiten bzw. wiederbeschaffungsmöglichkeiten.

da is ein traumtänzer bei mobile der will 20.000, hat aber kein m-packet.

wie rechnen das nun die versicherungen.

haben die ein festgelegten satz bzw. maske worüber sie das kalkulieren oder spielen da solche faktoren auch eine rolle wie wiederbeschaffung ?

mfg

am 2. März 2010 um 17:02

ja,..

Themenstarteram 2. März 2010 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Er wird ja für das Fahrzeug noch eine Rechnung haben, mit welchem er die Superausstattung nachweisen kann.

 

Wenn der Freund allerdings glaubt, dass er die Sonderausstattung nach 8 Jahren wieder 1 zu 1 herausbekommt, dann hat er sich natürlich getäuscht.

Das Fahrzeug wird hierdurch evtl. etwas höher bewertet - mehr aber auch nicht (und das wollte uns der Sause mit seinem Posting auch sagen;) ).

er hat den gebraucht gekauft im herbst. daher nur der org. kaufvertrag. wird sowas verlangt um zu rechnen ?

am 2. März 2010 um 17:04

Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle, aber garantiert nicht irgendwelche phantastischen Wunschvorstellungen von Anbietern bei mobile oder anderen Portalen.

 

Um es jetzt klipp und klar zu sagen: Die Mehrausstattung wirkt sich in nur sehr geringem Umfange auf den WBW aus - sehr viel weniger, als sich das dein Freund vorstellen kann und wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von schnegge-hh

er hat den gebraucht gekauft im herbst. daher nur der org. kaufvertrag. wird sowas verlangt um zu rechnen ?

Es wird nicht "gerechnet", es wird ein Wiederbeschaffungswert ermittelt. Und dafür gibt es einen Markt und den kann man beobachten und auch auswerten.

 

Und ja, den Kaufvertag wird er einreichen müssen, ganz bestimmt sogar.

 

Und eine "einzigartige Sonderausstattung" gibt es im übrigen auch nicht. Es ist auch nicht von wesentlicher Bedeutung, ob hier vor 8 Jahren mal verchomte Kolbenrückholfedern oder ähnliches verbaut wurden........

 

Auch für dieses Auto von deinem Freund kann man einen realistischen Wiederbeschaffungswert ermitteln.

 

Und wenn dein Freund hier realistische Vorstellungen hat, wird er sicher auch vernünftig entschädigt.

 

Versucht er hier aber der Versicherung und dem Sachverständigen, der den WBW letzendlich ermittelt hier Opern zu erzählen so nach dem Motto "so etwas schönes gibt es nieee wieder # (# = das ist jetzt mal ein Heulsmiley....:D), wird der wohl gegen die Wand laufen.

 

In diesem Sinne

 

Gruß

 

Delle

Wenn er den grade erst vor max. nem halben Jahr gekauft hat, interessiert mich ja mal, was er dafür bezahlt hat...

..........und mich erst mal...........:D

 

 

Gruß

 

Delle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von schnegge-hh

er hat den gebraucht gekauft im herbst. daher nur der org. kaufvertrag. wird sowas verlangt um zu rechnen ?

Es wird nicht "gerechnet", es wird ein Wiederbeschaffungswert ermittelt. Und dafür gibt es einen Markt und den kann man beobachten und auch auswerten.

Und ja, den Kaufvertag wird er einreichen müssen, ganz bestimmt sogar.

Und eine "einzigartige Sonderausstattung" gibt es im übrigen auch nicht. Es ist auch nicht von wesentlicher Bedeutung, ob hier vor 8 Jahren mal verchomte Kolbenrückholfedern oder ähnliches verbaut wurden........

Auch für dieses Auto von deinem Freund kann man einen realistischen Wiederbeschaffungswert ermitteln.

Und wenn dein Freund hier realistische Vorstellungen hat, wird er sicher auch vernünftig entschädigt.

Versucht er hier aber der Versicherung und dem Sachverständigen, der den WBW letzendlich ermittelt hier Opern zu erzählen so nach dem Motto "so etwas schönes gibt es nieee wieder # (# = das ist jetzt mal ein Heulsmiley....:D), wird der wohl gegen die Wand laufen.

In diesem Sinne

Gruß

Delle

so sprach der delle, so steht es geschrieben.

wiederbeschaffung ist klar geregelt. ideelle werte zählen da nicht die bohne.

selten und super besonders halte ich auch für so ne sache.

er hatte ja nur seriendinge drin, sprich dinge die normal in der serie zu ordern waren.

sicherlich wird sich eine sehr gute ausstattung irgendwo niederschlagen, sprich der WBW wird höher als bei ner nackten hütte sein, aber er wird 100pro weit, weit, weit von dem weg sein was der geschädigte im kopf haben mag.

viele extras, beim kauf teuer erkauft, sind beim wiederverkauf nahezu wertlos.

irgendwo gab es auch mal ne liste vom ADAC die die mit der schwacke ausgetüftelt hatten.

da waren (nach fahrzeugklasse unterschiedlich!) beispielsweise dinge in dieser art aufgelistet

klimaanlage +1% (ab mittelklasse plus 0%, ab oberklasse -5% wenn nicht verbaut)

xenon plus 0,3% (ab mittelklasse blablabla und ab oberklasse als standard gesetzt...)

die werte oben sind fiktiv, weiß die echten nicht mehr. dient nur als beispiel.

dinge wie sonderfelgen (ab werk im m-paket meinetwegen 2500euro und daher selten) waren schlicht mit 0% taxiert.

Themenstarteram 2. März 2010 um 18:24

ich sage nicht, dass das auto absolut einzigartig auf der welt war. aber für ein 320d hatte er wirklich alles und ich meine ALLES was die ausstattungsliste her gab. von haman kadon, über 16:9 navi, komplett m-packet (sogar mit abrisskante), m-innenausstattung, xenon, schiebedach sogar rollo...

also wirklich alles hatte er. nun hat er ca. 120 000 km runter und er hatte vor ca. 10 000km etwas über 11.000€ bezahlt. dies war aber absoluter kampfpreis und garnicht mit anderen fahrzeugen vergleichbar. also das resultat harter verhandlungen und einen notverkauf.

ich versuche ihn halt nur mut zu machen und halte eine summe zwischen 13.000- und 15.000€ realistisch die er zu erwarten hat.

er hingegen sieht die sache ziemlich schwarz und hat angst das sie ihn mit 8.000€ oder so abspeisen...

wie sieht ihr das ?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und wenn dein Freund hier realistische Vorstellungen hat, wird er sicher auch vernünftig entschädigt.

Theoretisch ja, praktisch ist es bei solchen Fahrzeugen immer wenig zufriedenstellend. Das hängt weniger mit dem Preis zusammen als mehr mit dem fehlenden Angebot. Ein gleichwertiges Fahrzeug mit Vollausstattung wird es auf dem Markt (fast) nicht geben.

Bei (nachweislich) etwas über 11000€ wird er wohl kaum mehr als diese Summe bekommen ;)

Gruß Meik

Och menno Meik..........:rolleyes:

 

Nu hör doch auf mit den Märchen "so etwas gibt es nicht" ........

 

wir Leben ja nicht mehr in den 70er Jahren wo es nur die Tageszeitung gab.........

 

Sorry, aber wenn ich dieses Gesülze immer höre, kocht mir echt der Rogen......:mad:

 

Der Gebrauchtwagenmarkt steht voll mit Autos und gerade die mit "Vollausstattung" bekommst du ohne Probleme und das zu richtig "guten Preisen"

 

Und noch was:

 

Wenn ich ein bestimmtes Auto mit einer bestimmten Ausstattung nicht bekomme, dann bekomme ich den nicht.

 

Nicht für 8.000 Euro und nicht für 12.000 Euro

 

Das hat dann wohl andere Gründe.

 

Mal darüber nachdenken bitte........;)

 

Und auch mal bitte über den Begriff "Gleichwertigkeit" nachdenken,  bevor man meint gegenüber der Versicherung und auch dem SV einen "auf dicke Hose zu machen" ....;)

 

Solche "Argumente" wie hier vorgebracht, sind kalter -aber ganz Kalter Kaffee- kannst du mir glauben.

 

Gruß

 

Delle :cool:

 

Zitat:

Original geschrieben von schnegge-hh

 

also wirklich alles hatte er. nun hat er ca. 120 000 km runter und er hatte vor ca. 10 000km etwas über 11.000€ bezahlt. dies war aber absoluter kampfpreis und garnicht mit anderen fahrzeugen vergleichbar. also das resultat harter verhandlungen und einen notverkauf.

 

Hör hier bitte auf zu Trommeln.......:rolleyes:

 

Das war der damailge Markpreis (wenn überhaupt) und nichts anderes

 

ich versuche ihn halt nur mut zu machen und halte eine summe zwischen 13.000- und 15.000€ realistisch die er zu erwarten hat.

er hingegen sieht die sache ziemlich schwarz und hat angst das sie ihn mit 8.000€ oder so abspeisen...

 

Das setze ihm keinen Floh ins Ohr, damit tust du ihm ganz bestimmt keinen Gefallen.

 

Überlasst die Ermittlung des Wiederbeschaffungswert den Profis, die das täglich machen...

 

wie sieht ihr das ?

 

so sehe ich das.

Gruß

 

Delle

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