1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Fahrzeug mit englischer Zulassung in Deutschland fahren...

Fahrzeug mit englischer Zulassung in Deutschland fahren...

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 19:30

Wenn ich einen englischen Exoten nach Deutschland bringen will muß ich für die Zulassung hier doch eine Vollabnahme vornehmen, oder?

Wenn ich den Wagen aber nicht oder nur mit hohen Kosten zugelassen bekäme, welche Lösung gibt es dann?

Es gibt einige Bentleyfahrer die mit der originalen britischen Zulassung ihren Wagen auf deutschen Strassen betreiben. Wie stellt man das an?

Gruß.

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

auch wenn etwas spät, hier noch ein Hinweis: Die Zulassung auf eine britische Limited ist problemlos möglich. Da braucht Ihr keinen Wohnsitz oder ähnliches in UK.

Wir helfen da gerne bei der Abwicklung. Es sind nur ein paar ganz einfache Dinge notwendig. Klar ist das ein Aufwand, aber erstens sind nach englischem Recht viel mehr Modifikationen am Auto möglich als in Deutschland und außerdem ist ein britisches Kennzeichen immer noch das richtige für einen Rechtslenker.

Grundsätzlich ist bei Firmenfahrzeugen der Nachweis für die Behörden schwierig, wo sich das Fahrzeug dauerhaft befindet. Außerdem kann man rechtlich nicht verlangen, dass eine britische Firma eine Niederlassung in Deutschland eröffnet, nur weil ein Fahrzeug häufiger hier ist. Ich habe da noch nie Probleme gehabt.

Bei Fragen einfach an mich wenden.

Viele Grüße

Ian

98 weitere Antworten
Ähnliche Themen
98 Antworten

So weit ich weiss, geht das garnicht.

Der Staat will seine Steuern haben.

Es gab da schon mal was drüber hier, glaube ich... :rolleyes:

geht tut das recht leicht. ich selbst habe meinen Rolli auch lange in england zugelassen gehabt. je nach Baujahr kann das durch steuerfreiheit auch sehr gut gehen.

 

Um das zu machen brauchst du ein virtual Office und eine Limited oder einen freund mit anschrift in England.

Denke nur dran jedes Jahr MOT

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 5:30

Bei einem Silver Shadow lohnt es sich vor dem H-Kennzeichen ja schon aus steuerlichen Gründen. Das ist nicht meine Motivation sondern eher, daß ich "befürchte" die Bürokratie würde den Aufwand immens nach oben trieben und eventuell sogar die Zulassung ganz verhindern.

Für die MOT kann man Geschäftsreisen oder ggf. Urlaub auf der Insel nutzen. Die Prüfungen sind hoffentlich nicht so streng wie der TÜV hier. Nach meiner Erfahrung hängt hier auch viel von der persönlichen EInstellung der Prüfer zu Klassikern und der Tageslaune ab.

Was ist denn 1. mitzubringen und 2. an Behördengängen zu erwarten wenn ich z.B. auf einer Auktion etwas Seltenes bis Einzigartiges erwerbe?

Danke & Gruß.

Alles vor einem gewissen Baujahr ist in England steuerfrei und die Versicherungsprämie ist dafür im Vergleich zu Deutschland, wenn man eine Versicherung mit einem Vandalismusschutz fürs Ausland möchte recht hoch. Von daher ist der Weg mit der Englischen Nummer nicht viel billiger sondern bei sensiblen Autos eher teuerer.

Auf der anderen Seite fand ich selbst, dass ein englisches Nummernschild besonders, wenn man noch ein altes hat sehr viel authenischer Aussieht als so ein normales Deutsches mit dem EU Logo usw.

Gehen tut das ohne wenn und aber man sollte Bedenken, wenn der Wagen in D ist es sich dabei um Steuerhinterziehung handelt.

 

§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:

In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Wie das nun mit Firmenwagen die Oldtimer sein können ist, welche sowieso nur vorübergehend in Deutschland bei schönem Wetter unterwegs sind, das wird schon mehr als Grauzone.

@deville73 Ich will nicht deine Aussage direkt als Quatsch abstufen, aber wieso sollte das nicht gehen?

 

 

Genau das ist ja meine Rede.

Es geht nicht.

Sobald ein Auto seinen regelmäßigen Standort in Deutschland hat, braucht es eine deutsche Zulassung mit allem Brimborium.

Alles andere wäre zu einfach für unser Land.

Es steht doch direkt in Deinem zitierten Text:

Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr ja, dauernder Standort nein.

Insofern würde ich das nicht als Quatsch abtun wollen.

Was meinst Du wohl, wie viele Fahrzeuge hier mit ausländischem Kennzeichen rumfahren würden, wäre das anders?

Bei uns gibt es genug, vielleicht hängt das auch mit der Gegend zusammen wo man wohnt,

Bei uns gibt es genug mit Nummer aus den Niederlanden und auch viele Engländer. Die teilweise wirklich in Elmpt bei den Resten der Airbase arbeiten oder dort nur ihren MOT machen.

Holländer die in Deutschland wohnen und jeden Tag in die Niederlande Fahren um dort ihrem Beruf nachzugehen. Was sollen die machen? Wo sollen die Ihr Auto zulassen? In D? weil es nachts in D dauerhaft steht? oder in NL? weil er Tags über da steht? Überall wo heute Grenzen sind und Menschen pendeln ist das schwer zu beurteilen, so mag man das in der Uckermark das leicht klären, weil sich nach da sowieso kein Fremder verirrt, aber hier...

Anmerkung von mir aus sind es auf dem Dorf 50km bis zur Grenze und wir haben genug Berufspendler die hier im Dorf schlafen und am Wochenende wohnen.

Ich selbst wurde mit der englischen Nummer nie angehalten und mit einer Deutschen schon zwei mal einmal hat es fast eine Stunde am Straßenrand gekostet, da die lieben Freunde in Grün glaubten, dass mein Fahrzeug nicht Straßenverkehrstauglich ist, da ich gar nicht als Rechtslenker sicher am Straßenverkehr teilnehmen könnte.Ich könnte nicht den Verkehr auf einer Landstraße überblicken usw...

Hat ewig gedauert bis die das gelöst hatten.

Ja richtig da steht : ein dauernder Standort

Wie definiert man das? Ist mein Oldtimer im Winter den ich in Belgien in einer Garage parke hier dauerhaft? Nein er ist es nicht.

Wie soll der Staat dir das nachweisen?

Von daher stellt die deutsche Rechtsordnung zwar dagegen, aber die Frage war nicht ob es legal ist oder nicht sonder ob es geht.

Na ja, wie auch immer.

Mir persönlich wäre die Angelegenheit zu kitzelig.

Angehörige von ausländischen Streitkräften haben eh Sonderregelungen. Das ist auch mir bekannt.

Aber das war hier nicht die Frage.

Auch Bürger, die an den Grenzen wohnen und ihren Lebensschwerpunkt im benachbarten Ausland haben, sind ein Fall für sich.

Hier geht es aber doch um die Frage, ob ein Fahrzeug das einem deutschen Staatsangehörigen gehört und überwiegend auf deutschen Straßen unterwegs ist, dauerhaft eine ausländische Zulassung haben darf oder nicht.

Ich meine nach wie vor nein.

rechtlich gesehen bei einer natürlichen Person (du und ich, Also normale Menschen)Nein es darf nicht wo anders zugelassen sein als wo der Wohnsitz ist.

rechtlich gesehen bei einer juristischen Person Grauzone, da es dafür keine Regelung gibt den das Unternehmen auf das der Wagen in England zugelassen ist, bewegt sich aus England nicht weg und verleiht/ Stellt zur Verfügung es nur an die natürliche Person. Natürlich müsste man dann eine Garage haben die man vorzeigen kann oder einen Standort im Ausland.

z.b Schlecker setzt Jahre lang auch in Deutschland Niederländische LKWs ein zum Transport von Waren vom Lager zu den Geschäften.

Ist Grauzone und wo kein Kläger ist da ist auch kein beklagter.

am 11. Juli 2011 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von supersupergrobi

Was ist denn 1. mitzubringen und 2. an Behördengängen zu erwarten wenn ich z.B. auf einer Auktion etwas Seltenes bis Einzigartiges erwerbe?

Danke & Gruß.

Möglicherweise klärt das hier Deine Fragen. Für eine Anmeldung eines privaten Fahrzeugs in UK benötigst Du auch einen Wohnsitz auf der Insel.

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 19:12

Erst einmal Danke an Euch für die schnellen Reaktionen.

Die Zulassung in England ist eine Option. Unseren Staat fürchte ich wohl weniger der ist anderweitig genung beschäftigt. Die Polizisten auch nicht wirklich. Schwerer wiegt da die Frage nach der Versicherung für den Fall, das wirklich mal etwas zu melden ist. Oder gänge vielleicht auch eine Deutsche Versicherung? Müsste ich mal anfragen.

Zur Zeit fahre ich einen Citoren ID19 der aber zum Einen in die Garage künftig nicht mehr passen wird und zum Anderen müssen berufsbedingt aus dem einen Wagen zwei werden. Dafür kann der eine dann auch im Winter mal ein wenig stehen und gepflegt werden. Deshalb dachte ich an einen Briten der dann über den Winter von "Interessant" auf "Fahrbar & Interessant" aufgebaut werden kann.

Die Aussichten dann aber mit TÜV und Behörden in den Clinch zu kommen weil man nicht weiß woher die passenden Unterlagen zu bekommen sind wirkt wirklich abschreckend. Hat jemand eine Idee wie man erfärt ob der jeweilige Wagen in Deutschland schon mal angemeldet wurde und dementsprechend Unterlagen vorliegen? Nehmen wir als Beispiel einen Gilbern Invader oder Elva, oder... Und was macht man mit so ganz alten Wagen aus der Kaiserzeit?

Gruß.

Hi,

zum Thema versicherung sag ich jetzt einfach mal das stichwort Grenzversicherung. Die kostet pro Monat um die 100€. viele fahren damit durch die Gegend auch wenn sie dafür eigentlich net gedacht ist.

Wenn du den Wagen "offiziell" in England anmelden willst brauchst du natürlich eine englische Versicherung. also ein englisches Konto und Wohnsitz.

da würde ich mich lieber auf das Abenteuer einer Zulassung einlassen. Einfach mal beim Tüv nachfragen ob für das entsprechende Fahrzeug datenblätter vorhanden sind dann klapps auch mit der deutschen Zulassung.

gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von supersupergrobi

Hat jemand eine Idee wie man erfärt ob der jeweilige Wagen in Deutschland schon mal angemeldet wurde und dementsprechend Unterlagen vorliegen?

Wohl über die Zulassungsstelle bzw. das KBA.

Wenns ein gaaanz Alter ist, wird wohl eine Einzelabnahme erforderlich sein?

Geht nicht für überwiegend in D. lebende dt. Staatsbürger. Steuerhinterziehung, etc.

Hallo Zusammen,

auch wenn etwas spät, hier noch ein Hinweis: Die Zulassung auf eine britische Limited ist problemlos möglich. Da braucht Ihr keinen Wohnsitz oder ähnliches in UK.

Wir helfen da gerne bei der Abwicklung. Es sind nur ein paar ganz einfache Dinge notwendig. Klar ist das ein Aufwand, aber erstens sind nach englischem Recht viel mehr Modifikationen am Auto möglich als in Deutschland und außerdem ist ein britisches Kennzeichen immer noch das richtige für einen Rechtslenker.

Grundsätzlich ist bei Firmenfahrzeugen der Nachweis für die Behörden schwierig, wo sich das Fahrzeug dauerhaft befindet. Außerdem kann man rechtlich nicht verlangen, dass eine britische Firma eine Niederlassung in Deutschland eröffnet, nur weil ein Fahrzeug häufiger hier ist. Ich habe da noch nie Probleme gehabt.

Bei Fragen einfach an mich wenden.

Viele Grüße

Ian

Deine Antwort
Ähnliche Themen