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Fahrzeug mit Vollgarage im öffentlichen Straßenverkehr parken

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 21:04

Hallo,

mich interessiert, ob es erlaubt ist sein Auto innerorts im öffentlichen Straßenverkehr mit einer Vollgarage zu parken.

 

Falls es nicht erlaubt ist, was droht für eine Strafe? Und was könnte auf mich zukommen, falls jemand doch in mein reinfährt ?

 

Bei den Fragen gehe ich natürlich von einem angemeldeten Auto aus.

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23 Antworten

Berichte bitte von deinem Versuch.

Ist erlaubt, sowie das Kennzeichen und die Plakette noch erkennbar ist. Deswegen haben solche Dinger auch idR ein Fenster drin. Gibt's auch für Motorräder.

Da insbesondere Bedenken wegen "Reinfahren" bestehen:

muß für den Fall schwacher oder abgeschalteter Straßenbeleuchtung das Parklicht durch die Vollgarage sichtbar sein? Oder serienmäßige Reflektoren? Oder muss eine Reflektor-Tafel außen an der Vollgarage angebracht werden?

Kommt das Ordnungsamt und prüft, ob das Auto vor dem Garagieren auch ordentlich gewaschen wurde, damit die Vollgarage nicht den Lack zerkratzt?

Und ob sie so sicher sitzt, dass sie auch bei Sturm nicht weggeweht wird?

Letzteres sehe ich nämlich manchmal bei Motorrädern, die mit Plane öffentlich abgestellt werden und über längere Zeit nicht vom Besitzer kontrolliert werden: die Plane hängt nur noch an einem letzten Haken, flattert fröhlich im Wind und schabt immer wieder über das Gefährt.

Was zum Teufel, ist eine „Vollgarage“ ?

Ein Auto im Schwitzbeutel ?

Puh

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 22. Juli 2024 um 00:05:40 Uhr:

Kommt das Ordnungsamt und prüft, ob das Auto vor dem Garagieren auch ordentlich gewaschen wurde, damit die Vollgarage nicht den Lack zerkratzt?

Warum sollte das Ordnungsamt interessieren, ob Du Dir Dein Auto zerkratzt?

Oder wolltest Du diese Vollgarage an einem fremden Fahrzeug anbringen?

Ich würde Kennzeichen und Reflektoren sichtbar lassen.

Meine Vollgarage lag nach dem 4ten mal benutzen im Müll.. spätestens wenn es nass oder vollgekackt wird , wirst du diese nicht mehr nutzen

Jede Bewegung durch Wind und Wetter reibt doch auf dem Lack herum. :eek:

Mal abgesehen davon, dass ich nicht auf die Idee käme - das arme Auto ...

Wenn Du eine Absetzmulde im öffentlichen Raum abstellst, muss die nicht nur mit Warntafeln ausgestattet sein, sie muss auch in der Nacht mit Warnleuten versehen werden. Selbst wenn die direkt unter der Laterne stehen sollte.

Ist so eine Mulde anders zu bewerten, als ein grau verhülltes Auto?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. Juli 2024 um 12:06:27 Uhr:

Ist so eine Mulde anders zu bewerten, als ein grau verhülltes Auto?

Wenn die Reflektoren abgedeckt sind, nicht.

Ist sowas gemeint?

Die geht ringsum bis unter die Stoßfänger.

Mir war es lediglich zu aufwendig soviel Geschenkpapier zu besorgen,deshalb die vollgarage.

Das Auto damit an der Straße abzustellen,käme ich nicht drauf.

Voll Garage

Die originalen von BMW sehen etwas hübscher aus und haben hinten auch ein Fenster, das Kennzeichen ist somit sichtbar.

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