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Fahrzeug ohne TÜV an öffentlicher Strasse geparkt - erlaubt?

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 19:04

Hallo zusammen,

bei uns an der Strasse steht seit längerem ein Fahrzeug, wo der TÜV seit 2 Jahren abgelaufen ist.

Darf das dort eigentlich stehen? Angemeldet ist es noch.

Grüße,

Thilo

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35 Antworten

Die Pflicht zur fristgerechten HU hat nichts damit zu tun, wo das Fzg. steht; gilt genauso auf Privatgelände.

Ja, da angemeldet. Kostet eben ein ein Ticket, wenn die Polizei es sieht. Die TÜV-Gebühr wird auch erhöht ausfallrn.

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 19:38

Alles klar, danke für eure Antworten :).

Ab 8 Monate gibt es auch Punkte

Einen Punkt nach 8 Monaten, also ab dem 9. Monat.

Wird hier mal wieder für den „Freund“ gefragt?:D

Ich käme gar nicht auf die Idee auf die TÜV-Plaketten von fremden Fahrzeugen am Straßenrand zu sehen .

Leute gibt's das glaubt man nicht .

Siehst doch schon an der Farbe,dass die abgelaufen ist. Nach 6 Jahren musst auf die Jahreszahl gucken

Zitat:

@ME1200 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:54:51 Uhr:

Ich käme gar nicht auf die Idee auf die TÜV-Plaketten von fremden Fahrzeugen am Straßenrand zu sehen .

Leute gibt's das glaubt man nicht .

Wieso denn nicht, wenn so ein offensichtlich nicht mehr genutztes Auto an der Straße verrottet ist doch nichts dabei, wenn man darauf schaut und es dem Ordnungsamt meldet. Dann kann der Platz wenigstens wieder sinnvoll genutzt werden.

Solange es zugelassen ist und keine Betriebsstoffe verliert, darf es da stehen. Der abgelaufene TÜV ist eine andere, davon unabhängige Baustelle.

am 6. Februar 2024 um 22:12

Es handelt sich um einen Verstoss gegen §29 der StVZO, also um eine Ordnungswidrigkeit.

Es gilt das Opportunitätsprinzip (§ 47 Absatz 1 OwiG).

Die Behörde kann also zugelassene Fahrzeuge mit abgelaufener HU, welche jahrelang im öffentlichen Verkehrsraum stehen, dulden. Da gibt es auch in meiner Stadt mehrere Beispiele für.

Aber ich habe ich schon gesehen, dass reihenweise Fahrzeuge mit abgelaufener HU direkt vorm TÜV Nord beknöllt wurden.

der TÜV ist nicht berechtigt, irgendwelche "Knöllchen" auszustellen, nur die Kosten für eine "erweiterte HU" bei mehr als 2 Monaten Überziehung ist angesagt, und die ist teurer als eine normale HU.

am 6. Februar 2024 um 22:46

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 6. Februar 2024 um 23:37:03 Uhr:

der TÜV ist nicht berechtigt, irgendwelche "Knöllchen" auszustellen, nur die Kosten für eine "erweiterte HU" bei mehr als 2 Monaten Überziehung ist angesagt, und die ist teurer als eine normale HU.

Die Knöllchen hat auch nicht der TÜV ausgestellt aber dort findet die Ordnungsbehörde Fahrzeuge mit abgelaufener HU. Und auch dafür mussten die Kandidaten >2 Monate überfällig sein.

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 6. Februar 2024 um 23:37:03 Uhr:

der TÜV ist nicht berechtigt, irgendwelche "Knöllchen" auszustellen, nur die Kosten für eine "erweiterte HU" bei mehr als 2 Monaten Überziehung ist angesagt, und die ist teurer als eine normale HU.

Hat glaube ich auch keiner behauptet, dass der TÜV Knöllchen verteilt.

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