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Fahrzeug stillgelegt/Genehmigungen noch Gültig?

Themenstarteram 10. April 2005 um 19:08

Hallo Leute, folgende Frage:

Das Fahrzeug ist seit 2001 gelöscht, aber noch im Computer der Zulassungstelle. Habe mir dort einen Ausdruck machen lassen. Sind die hierin enthaltenen (gleich dem Brief) enthaltenen Ausnahmegenehmigungen bei einer Abnahme § 21 noch weiter gültig oder fängt die ganze Sache wieder von vorn an? Wär über Erfahrungen dankbar!!!

Wolfgang

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13 Antworten

Normalerweise.....

 

... geht mit der jetzt nötigen "Vollabnahme" das ganze Theater von vorn los.......

Ich wünsche dir einen Sachverständigen mit Sachverstand!

(den beweisen leider die wenigsten)

Neumann

Themenstarteram 10. April 2005 um 20:39

Also ist es eine Ermessensfrage des Prüfers ob er die mal erteilten Genehmigungen übernimmt?

Wolfgang

am 10. April 2005 um 20:55

Ja.

Habe vor 2 Jahren das gleiche Problem gehabt, da hat der 'Sachverständige' sogar behauptet, die originale Eintragung der Reifengrößen bei der Erstanmeldung wäre unzulässig gewesen. Der Wagen war 12 Jahre mit dieser 'unzulässigen' Reifenbestückung in Deutschland gefahren worden....

 

Habe daraufhin den Sachverständigen gewechselt.

Tom

Themenstarteram 10. April 2005 um 21:09

Und hier hat es anstandslos gklappt? Habe morgen TÜV Termin und will ruhig schlafen!!!

Wolfgang

Äh moment, ich frage das hier nur mal um es richtig zu verstehen; heisst das, wenn ich einen Wagen mit z.B. eingetragenen roten Blinkern länger als 18 Monate Stilllege und ihn anschliessend durch die §21 wieder anmelden will, dass die Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker nicht mehr gilt?!

Themenstarteram 11. April 2005 um 4:40

Scheint so auszusehen, kann dir heute Nachmittag mehr sagen. W"ar dan beim TÜV

Wolfgang

am 11. April 2005 um 5:23

Zitat:

Original geschrieben von Eckoman

Äh moment, ich frage das hier nur mal um es richtig zu verstehen; heisst das, wenn ich einen Wagen mit z.B. eingetragenen roten Blinkern länger als 18 Monate Stilllege und ihn anschliessend durch die §21 wieder anmelden will, dass die Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker nicht mehr gilt?!

natürlich! das ist ja gerade der unterschied zwischen der einfachen wiederzulassung und der vollabnahme, das eben alles "neu" ist. wie lange sollten die denn dann sonst noch gelten? 2 jahre? 5 jahre? 10 jahre??

natürlich werden die gerne übernommen (sachverständige sind ja auch nur menschen ;) ;) ), aber insbesondere wenn sich in der zwischenzeit die bestimmungen geändert oder verschärft haben (zb rote blinker) , kann es sein das die genehmigung nicht mehr erteilt wird.

Ich melde....

 

... meinen Caprice Station immer vor Ablauf der 18 Monate mal ´ne Woche an, um eben diese blöde Vollabnahme zu vermeiden.

Ich habe auf der anderen Seite aber das Problem, das ich ein seit `99 abgemeldetes, teilweise umgebautes Motorrad nicht abgenommen bekomme, weil die Deppen die Eintragungen nicht übernehmen wollen und auch nicht bereit sind die Veränderungen zu begutachten, d.h. ein neues Guitachten zu erstellen.

Es gibt TÜV-Prüfer, die einfach die alten Eintragungen übernehmen, jedoch nimmt die Zahl derer ständig zu, die um "Alteintragungen" einen großen Bogen machen und für alles ein "E"-Prüfzeichen oder ein (Hersteller)Gutachten verlangen.

Problem ist, das wenn es zu einem Unfall ect. kommt, bei dem die Eintragung eine Rolle spielt, der Gutachter belangt werden könnte. Er muss die "Ahnung" haben... nicht der Autobesitzer.

Da die Jungs die Hosen voll haben, daß sie vielleicht für das belangt werden könnten was sie eintragen, übernehmen sie die alten Einträge nicht. Schließlich steht am Ende der Name des §21-Gutachters im Brief und nicht der des Prüfers, der den Kram erstmalig eintrug. Der eine traut dem anderen nicht über den Weg. Es ist wohl zuviel Mist gemacht worden.

Es gibt inzwischen Meldungen vom TÜV das §21-Abnahmen nicht mehr als "wieder in Verkehrbringung", sondern als "Neuzulassung" zu behandeln wären.

Das diese Praxis genau genommen NICHT möglich ist, zeigt schon die Tatsache, das ein Auto ohne G-Kat dann nicht mehr Abnahmefähig wäre.

Wenn sich einer an den roten Blinkern festbeisst, darf er den Rest mangels G-Kat auch nicht abnehmen.

Der TÜV wird über kurz oder lang über sein eigenes Vorschriftenwerk stürzen.

Neumann

Mir sagte mal......

 

... einer, das bei Vollabnahmen das Regelwerk zum tragen käme, das zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gültigkeit hatte.

Das haben die TÜVler wohl zum Teil vergessen.

Genau genommen muss es aber so sein.... wie sonst soll man einen Wagen Baujahr 57 nach mehrjähriger Restauration jemals wieder zugelassen bekommen ???

An so einer Kiste entspricht doch NICHTS mehr den jetzt geltenden Vorschriften......

"Fährt so´n Ding überhaupt ??? Ohne G-Kat, ABS, ESP,

GPS und Bordcomputer ???" ;)

Neumann

am 11. April 2005 um 8:01

Re: Mir sagte mal......

 

Zitat:

Original geschrieben von Neumann

... einer, das bei Vollabnahmen das Regelwerk zum tragen käme, das zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gültigkeit hatte.

:D :D :D :D

am 11. April 2005 um 11:22

Also,

mit dem richtigen Prüfer, also einer der auch Plan von den nicht-japanischen Einheitsbrei-Kisten hat, ist so eine Vollabnahme normalerweise kein Problem. Ich hab jedenfalls damals alle alten Einträge auch wieder bekommen.

Ich hatte aber auch den Vorteil, dass ich den alten Brief im Original noch vorliegen hatte, daß erleichtert dem Prüfer die Arbeit. Vielleicht leigts auch daran, daß der aktuelle Prüfer sich auf den vorhergehenden beziehen kann.

Gruß aus Bad Münder

Themenstarteram 11. April 2005 um 18:35

Hallo Leute, hier bin ich wieder und etwas schlauer. 1. Mein Prüfer hat alle Einträge übernommen

2. Es fehlte die genaue Eintragung über die Hauptscheinwerfer, hier stand im alten Brief nur das diese keine Leuchtweitenregulierung haben. Also soll ich mir welche mit E Kennung besorgen. Gibt es aber lt. Chrysler nicht und so soll ich lt. TÜV mir welche von einem anderen Fahrzeug einbauen.

3. Sonstige festgestellte Mängel sind O.K. / Bremsscheiben und Steine neu. Pluspolabd. Rückstrahler (Katzenaugen)

NUN ABER MEINE FRAGE:

Welche Scheinwerfer von welchen Fahrzeugtyp passen in meinen Dodge Ram 1500 und sehen noch gut aus??????????????????????????????????????

Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von Cometone910

NUN ABER MEINE FRAGE:

Welche Scheinwerfer von welchen Fahrzeugtyp passen in meinen Dodge Ram 1500 und sehen noch gut aus??????????????????????????????????????

Wolfgang

Bei uns gibt es einen Händler, der die Dodge Scheinwerfer eingetragen bekommt. der macht das allerdings immer bei den Fahrzeugen, die er importiert und verkauft. Vielleicht kann der Dir helfen. Kostenlos wird er es aber bestimmt nicht machen....

http://www.euroautoimport.de

Viel Glück!

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