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Fahrzeug Totalschaden, was wird mir die Versicherung ca. zahlen?

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 15. Juli 2015 um 19:38

Guten Abend,

Folgendes ist mir heute morgen passiert:

Ich bin auf dem weg zur berufsschule, 100 km\h Landstraße, und auf einmal kommt ein Auto von rechts.

Ich fahre ihm vorne rein und lande dann im graben. Der Herr gibt sich ehrlich und sagt auch zur Polizei dass es seine schuld ist.

Mein passat hat einen totalschaden. Nun möchte ich gerne wissen, was die Versicherung mir für mein gutes Stück ungefähr noch gibt.

Ich selbst liege z.Z. Im Krankenhaus also nenne ich mal ein paar Daten aus dem Kopf :

Passat variant baujahr 1999

1.9 tdi 90 ps

Motorkennbuchstabe müsste ahh sein

Climatronic

330000 km auf der Uhr.

Hoffe ihr könnt mir grob sagen, was mich erwartet.

Mit freundlichen Grüßen

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14 Antworten

Mir ist einer vor 2wochen reingefahre habe das gleiche Bj wiederbeschaffungswert 2450€ Restwert 150€ die also müsste die Versicherung 2300€ Zahlen bin mal gespannt ob sie es auch machen.

Themenstarteram 15. Juli 2015 um 20:02

Das wäre doch ok.

Interessiert in dem Fall die kilometerleistung nicht?

Kaum. Zumal ein richtiger Gutachter weiß, dass dieser Motor im speziellen ziemlich gefragt ist. Und wenn es ein offizieller Gutachter ist, zahlt die Versicherung auch anstandslos. Oft macht die Versicherung dann noch das Angebot, ihn dir für ein bisschen mehr als den begutachteten restwert abzukaufen, wenn du dir den Stress mit Verkauf nicht machen willst, wäre das also auch noch eine Variante.

War bei mir zumindest so, aber meiner war nur ein wirtschaftlicher Totalschaden, wo ich nichts reparieren musste und so noch 50.000km weiterfahren konnte. Daher kam das bei mir nicht in Frage.

Gute Besserung!

Hallo

Bei mir warens vor 2 Jahren,Bj.98 Highline 203000km auf der Uhr noch 2400€.

Bei deiner Laufleistung,den doch schwachen Dieselmotor und scheinbar keiner Ausstattung denke ich unter 2000€.

Gute Besserung.

MFG

am 17. Juli 2015 um 0:01

Hallo,

zunächst mal Gute Besserung - und hoffentlich sind weder bei dir noch beim Verursacher bleibende Gesundheitsschäden entstanden. Sowas kann sich auch erst Jahre später zeigen. Von daher würde ich beim Unfall mit Personenschaden, den man wegen des Krankenhausaufenthalts wohl annehmen darf, grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen. Wenn du keine Teilschuld hast, wird der RA von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Der wird sich auch darum kümmern, dass dein Auto von einem unabhängigen(!) Sachverständigen begutachtet wird. Dort steht der Restwert schwarz auf weiss. Der RA wird dich auch beraten, ob du mit dem Restwert einverstanden sei - oder 10-30% mehr fordern solltest. Zusammen mit Schmerzensgeld wird dir die Kohle vermutlich anschließend ausreichen, wieder ein mindestens gleichwertiges Auto zu kaufen.

Vorsicht wenn die gegnerische Versicherung um deine Unterschrift bittet, um dich für den erlittenen Personenschaden (für die Gegenwart und für die Zukunft) final zu entschädigen. Auch dies solltest du mit deinem RA besprechen.

Du kannst ja für dich mal bei mobile oder autoscout nach "mindestens gleichwertigen" Passats schauen, dann bekommst du eine Idee welche Forderung du als Entschädigung für deinen Totalschaden stellen kannst. Ich würde mich preislich orientieren irgendwo zwischen dem unteren Drittel und dem mittleren Preis vergleichbarer Passat zwischen BJ 1998 und 2000.

Hast du dir eigentlich einen Rechtsanwalt genommen? Wenn nicht solltest du das unbedingt machen.

Gruß Stephan

Themenstarteram 17. Juli 2015 um 21:46

Die Schuldfrage ist geklärt, der "Unfallgegner" ist, laut gegnerischer Versicherung, Schuld.

Personenschaden gibt es, ich habe im Krankenhaus folgende Diagnosen bekommen:

-Hochrasanztrauma mit Prellung des Kopfes

-Platzwunde im Bereich der behaarten Kopfhaut

-Distorsion linkes Handgelenk

Nein, ich habe bis jetzt noch keinen Anwalt eingeschaltet.

Warum solllte ich mir deiner Meinung nach UNBEDINGT einen Anwalt nehmen?

Ich möchte auch nicht, dass der Schädiger Privat aus eigener Tasche bezahlen muss, da dieser sich wirklich gut um mich gekümmert hat und meine Eltern direkt kontaktiert hat etc..

Jeglicher Anspruch wird doch von seiner Versicherung bezahlt, richtig?

Gruß

Edit: Achja, ein Gutachter sollte sich heute das Auto angucken(von der gegenerischen Versicherung geschickt), also müsste ich demnächst wohl ein Gutachten bekommen

Ok er ist bestimmt Nett aber eins weiß ich wenn es um Geld geht hören die meisten auf nett zu sein. Zumal seine Versicherung das ja bezahlt und die werden um jeden Euro feilschen. Ich bin da sehr skeptisch.

Gute Besserung

Gruß Stephan

OMG, da wird wohl einer gewaltig über den Tisch gezogen.

Aber selbst Schuld wenn man alle hier gegebenen Tipps erfolgreich ignoriert.

am 19. Juli 2015 um 9:29

Ich hab meinen passat nach so einem unfall wieder gerichtet ;)) und gegleitet mich bis heute :)

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 9:31

Ich ignoriere die Tipps ganz sicher nicht, denke ernsthaft drüber nach Montag einen Anwalt einzuschalten.

Der Gutachter wurde schon 2 Tage nach dem Unfall geschickt, sprich da hätte ich doch eh nichts dran ändern können? Frühstens auf das Gutachten warten und wenn ich mich da hinterzogen fühle, kann ich ja gegen an gehen.

Du kannst den Gutachter von seiner Versicherung ablehnen und einen unabhängigen bestellen. Den musst du (soweit ich weiß) aber erstmal selbst bezhalen. Die Kosten bekommst du von seiner Versicherung. Oft ist es so, dass der Gutachter von der gegnerischen Versicherung natürlich zu Gunsten der Versicherung bewertet und nicht zu deinen Gunsten.

Zitat:

@Ritter_Chill schrieb am 19. Juli 2015 um 12:09:18 Uhr:

Du kannst den Gutachter von seiner Versicherung ablehnen und einen unabhängigen bestellen. Den musst du (soweit ich weiß) aber erstmal selbst bezhalen. Die Kosten bekommst du von seiner Versicherung. Oft ist es so, dass der Gutachter von der gegnerischen Versicherung natürlich zu Gunsten der Versicherung bewertet und nicht zu deinen Gunsten.

Hallo

Nein,die Kosten für den selbst beauftragten Gutachter muss er weder vorstrecken noch sonst was.

Es steht ihm ein unabhängiger Gutachter zu,die Rechnung von diesen geht direkt mit dem Gutachter zur Gegnerischen Versicherung.

@petroz111

Ohne eigenen Anwalt würde ich nie mehr Einen Unfall abwickeln, egal ob selbst Schuld oder nicht.

Also nicht überlegen,hingehen.

MFG

Mann hat freie Gutachter Wahl. Wenn das Gutachten negativ ausfällt sprich das der wieder beschaffungswert zu niedrig ist und der Restwert zu hoch solltest du nicht mehr warten und zum Anwalt gehen.

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