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Fahrzeug um 107kg ablasten

Themenstarteram 7. September 2014 um 18:34

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Gespann aus einem Audi A3 und einem Wohnwagen mit einem zGG von 1300kg. In Deutschland und Österreich darf ich damit 100km/h fahren und benötige auch nur einen Führerschein der Klasse B.

Nun plane ich den Kauf eines neuen Autos, genauer gesagt will ich mir einen Skoda Superb Combi 3.6 zulegen. Dieser hat nun ein zGG von 2307kg. Dies hat nun zur Folge, dass ich einen neuen Führerschein benötige sowie in Österreich auch nur 80km/h fahren darf, da ich über die 3.5t (zGG Kfz + Wohnwagen) Grenze komme.

Daher kommt jetzt meine Frage: Ist es möglich, den Skoda um 107kg abzulasten? Beim Wohnwagen möchte ich das nicht machen, da ich dort die 1300kg sehr schnell erreiche. Der Skoda hat allerdings eine Zuladung von ca. 570kg, da könnte ich die 100kg verkraften.

Die Sache mit dem Führerschein wäre nicht das Problem, den könnte ich noch machen. Allerdings die 80km/h in Österreich nerven schon.

Mich würde zu diesem Thema einmal eure Meinung interessieren.

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30 Antworten

Hallo,

lass dein Auto erst mal so wie es ist wiegen, nicht das die Kiste deutlich über dem angegebene Leergewicht liegt, wäre nicht das erste Modell das nach genauem Nachwiegen einen großen Teil der möglichen Zuladung verloren hat weil die Kiste erheblich mehr wiegt.

Ansonsten sollte eine Ablastung kein Problem sein, da werden die Papiere geändert und Fertig.

am 8. September 2014 um 5:03

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Hallo,

lass dein Auto erst mal so wie es ist wiegen, nicht das die Kiste deutlich über dem angegebene Leergewicht liegt, wäre nicht das erste Modell das nach genauem Nachwiegen einen großen Teil der möglichen Zuladung verloren hat weil die Kiste erheblich mehr wiegt.

Das tatsächliche Gewicht ist für die Führerscheinsituation und Geschwindigkeitsbeschränkung völlig latte, maßgeblich ist nur, was in den Papieren steht. Und da wird immer das höchst zulässige Gesamtgewicht hergenommen. Das mit dem Ablasten ist dann nämlich so eine Sache. Krigste vielleicht sogar noch hin (Klimaanlage rauswerfen, kleinerer Tank etc), aber das ist erstens mit enormem Aufwand und zweitens mit Komforteinbußen verbunden. Und dann musst du das neue Gesamtgewicht in den Papieren eintragen lassen. Das geht nicht immer so ohne Weiteres. Für den Aufwand kannst du auch deinen Führerschein auf BE erweitern lassen, dann darfst du solche Gespanne legal bewegen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Spezialwidde

 

Das mit dem Ablasten ist dann nämlich so eine Sache. Krigste vielleicht sogar noch hin (Klimaanlage rauswerfen, kleinerer Tank etc), aber das ist erstens mit enormem Aufwand und zweitens mit Komforteinbußen verbunden. Und dann musst du das neue Gesamtgewicht in den Papieren eintragen lassen. Das geht nicht immer so ohne Weiteres. Für den Aufwand kannst du auch deinen Führerschein auf BE erweitern lassen, dann darfst du solche Gespanne legal bewegen.

Gruß Tobias

Hi,

du hast das ein bißchen falsch verstanden ;) Es geht schlicht und einfach darum das Zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs in den den Papieren zu reduzieren und somit in den "grünen" Bereich zu kommen ;) Da wird nichts am Fahrzeug geändert. Denn wie du ja selbst schreibst. Das reale Gewicht spielt keine Rolle sondern das was in den papieren steht.

Interessant wird das reale Gewicht erst wenn man kontrolliert und gewogen wird.

Und der Einwand von Sir Donald war da durchaus korrekt. Die Fahrzeuge wiegen meistens deutlich mehr als in den papieren steht. Das heißt in wirklichkeit hat man also keine 500kg Zuladung sondern vielleicht nur 400kg. Und dann tun 100kg weniger schon weh.

Und wenn man dann wirklich mal kontrolliert wird wenn man über dem neuen Limit ist wirds unter umständen teuer (gerade in Österreich)

Gruß Tobias

am 8. September 2014 um 6:55

Zitat:

 

Und der Einwand von Sir Donald war da durchaus korrekt. Die Fahrzeuge wiegen meistens deutlich mehr als in den papieren steht. Das heißt in wirklichkeit hat man also keine 500kg Zuladung sondern vielleicht nur 400kg. Und dann tun 100kg weniger schon weh.

Und wenn man dann wirklich mal kontrolliert wird wenn man über dem neuen Limit ist wirds unter umständen teuer (gerade in Österreich)

Gruß Tobias

Das wäre zwar prinzipiell machbar wird aber ohne technische Änderungen nicht in die Papiere eingetragen.

Gruß Tobias

Hi,

warum sollte das nicht möglich sein? Bei einer Auflastung,die relativ üblich ist, ist klar das der Wagen technisch aufgerüstet werden muß z.b. durch stärkere Federn.

Aber bei einer Ablastung gibt es eigentlich keinen Technischen Grund für eine Änderung.

Das Zulässige Gesammtgewicht wird einfach reduziert und man darf dann halt nicht mehr so viel zuladen.

Technisch gibt es also überhaupt keinen Grund das nicht zu machen,das Fahrzeug wird ja weniger belastet und nicht mehr.

Ob es rechtlich zulässig ist steht dann wieder auf einem anderen Blatt ;) Es könnte z.b. sein das bei einem 5 Sitzer eine Mindestzuladung vorgeschrieben ist usw.

 

Aber ich würde dem TE einfach vorschlagen mal beim Tüv nachzufragen,der ist es am Ende schlielich der die Abnahme machen muß.

Gruß Tobias

am 8. September 2014 um 7:18

Richtig, einen technischen Grund gibt es nicht, aber einen Bürokritischen, das ist leider in unsrer reglementierten Gesellschaft so, ich weiß es aus eigener erfahrung. Das würde die Bautart bzw Typenzulassung betreffen und die dürfen nicht ohne weiteres umgeschrieben werden.

Gruß Tobias

Also zumindest beim LKW ist ablasten kein Problem.

User Feuerwehrauto wurde von 9t auf 7.5t abgelastet, daß es mit dem 3er gefahren werden darf. Da wurde gar nix ausgebaut, sondern sogar massiv eingebaut.

Gruß Metalhead

am 8. September 2014 um 7:35

Bei LKWs geht es auch, nicht aber bei PKWs.

Gruß Tobias

Moin Moin !

Zitat:

Technisch gibt es also überhaupt keinen Grund das nicht zu machen,das Fahrzeug wird ja weniger belastet und nicht mehr.

 

Ob es rechtlich zulässig ist steht dann wieder auf einem anderen Blatt ;) Es könnte z.b. sein das bei einem 5 Sitzer eine Mindestzuladung vorgeschrieben ist usw.

Völlig richtig ! Von daher ist der Vorschlag ,erstmal das Fzg wiegen zu lassen , sehr sinnvoll ! Möglicherweise muss für die Ablastung ein oder sogar 2 Sitzplätze gestrichen werden.

Andere Gründe ,die gegen ein Ablasten sprechen , dürften hier nicht vorliegen,da die 2,5 t Grenze nicht überschritten wird.Bei dieser Grenze liegt eine Schadstoffklassengrenze ,diese zu überschreiten ist immer schwierig ,oft auch unmöglich.

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Moin Moin !

Technisch gibt es also überhaupt keinen Grund das nicht zu machen,das Fahrzeug wird ja weniger belastet und nicht mehr.

 

Ob es rechtlich zulässig ist steht dann wieder auf einem anderen Blatt ;) Es könnte z.b. sein das bei einem 5 Sitzer eine Mindestzuladung vorgeschrieben ist usw.

Völlig richtig ! Von daher ist der Vorschlag ,erstmal das Fzg wiegen zu lassen , sehr sinnvoll ! Möglicherweise muss für die Ablastung ein oder sogar 2 Sitzplätze gestrichen werden.

Andere Gründe ,die gegen ein Ablasten sprechen , dürften hier nicht vorliegen,da die 2,5 t Grenze nicht überschritten wird.Bei dieser Grenze liegt eine Schadstoffklassengrenze ,diese zu überschreiten ist immer schwierig ,oft auch unmöglich.

MfG Volker

Mal ne Frage: Wo steht in welchen Papieren bei einem PKW die Anzahl der Sitzplätze? :confused::confused:

Das gab es mal vor den 70er Jahren, heute zählen nur Gewichte.

Ich selbst habe derzeit einen Opel Commodore Caravan ablasten lassen, da es die Reifengröße nicht mehr gab.

Neues Typenschild von Opel rein, zum TÜV ohne Probleme und Nachfragen, dann zur Zulassungstelle.

Außer dem zGG wurde kein Eintag geändert. !:)

fERTIG:

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Mal ne Frage: Wo steht in welchen Papieren bei einem PKW die Anzahl der Sitzplätze?

Zulassungsbescheinigung Teil I, S.1

Gruß Metalhead

Ich habe das auch mal gemacht. War völlig problemlos, aber, wie schon angesprochen, bedarf es einer Mindestzuladungsgrenze, je mehr Sitzplätze eingetragen sind. Bei mir wurde deshalb aus einem 5-Sitzer, ein 4-Sitzer.

Danke Metalhead,

hatte ich ganz übersehen (bei diesen neuen Scheinen).

Aber ob das so maßgebend ist?

Sollte die Zuladung bei eingetragenen 5 Sitzen (Standard-Person á 75 kg) schon überschritten sein, so kann ich mir schon eine Reduzierung auf 4 Sitze vorstellen.

Wobei in der StVZO keine Sitzplätze für PKW erwähnt werden, nur ein zGG. Lediglich bei der Führescheinbeschränkung.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

hatte ich ganz übersehen (bei diesen neuen Scheinen).

Das stand IMHO auch im alten Schein (ist ja auch nicht unerheblich, ab einer gewissen Anzahl Plätze brauchst du ja auch einen Personenbeförderungsschein).

Zitat:

Aber ob das so maßgebend ist?

Sollte die Zuladung bei eingetragenen 5 Sitzen (Standard-Person á 75 kg) schon überschritten sein, so kann ich mir schon eine Reduzierung auf 4 Sitze vorstellen.

Oben schreib jemand, daß pro Sitzplatz auch eine gewisse Zuladung vorhanden sein muß. Dazu kann ich aber nix sagen.

Gruß Metalhead

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