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Fahrzeug ummelden ohne TÜV und AU Berichte?

Themenstarteram 1. Dezember 2007 um 23:59

Hallo,

ich hab einen Gebrauchtwagen gekauft der noch bis März 08 gültigen TÜV und AU hat. Leider hat der Vorbesitzer beide Berichte nicht mehr gefunden.

Meine Fragen:

a) Ist eine Ummeldung auf meinen Namen auch ohne TÜV und AU Bescheinigungen möglich? Auf Nummernschilder und im Schein ist der Termin vermerkt.

b) Falls nicht möglich, ist eine komplette Neuabnahme erforderlich?

c) Wenn ich den Wagen abmelde und erst in zwei Wochen wieder anmelden möchte, welche Nachteile entstehen mir daraus außer das ich mit der roten Nummer zum TÜV fahren darf (sehr ärgerlich!)

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Bei der TÜV-Untersuchung wird jetzt automatisch eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Dazu gibt es dann eine Prüfbescheinigung, die mitgeführt werden muss. Wenn die Abgasuntersuchung allerdings ein fehlerhaftes Ergebnis erbracht hätte, wäre auch keine Plakette zugeteilt worden. Daher meine ich, dass dieses Fahrzeug mit der TÜV-Bescheinigung zugelassen werden kann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

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a) generell nicht

b) AU und HU neu

c) kostet halt, und ich gehe davon aus das du auch kaum eine rote nummer (06) haben wirst.

Harry

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 7:40

a) Toll, wer hat sich denn sowas nur ausgedacht?

b) Unglaublich paradox diese Regelung.

c) Die rote Nummer müsste ich mir dann besorgen. Die Krönung wäre wenn man dafür HU und AU Bescheinigungen braucht :rolleyes:

M.E. wird der HU-Bericht nicht verlangt, wenn der Stempel im Fahrzeugschein deutlich lesbar ist. Notfalls läßt sich eine Zweitschrift des Berichts anfordern.

 

Eine AU-Bescheinigung ist aber nötig (Ausnahme: Kurzzeitzulassung, dafür sind weder HU- noch AU-Berichte erforderlich).

am 2. Dezember 2007 um 9:31

Hi

Bei uns reicht der HU Stempel im Fahrzeugschein aus, und kommt man am 31.12.2007 mit Plakettengültigkeit 12/07 auch dann wird das Fahrzeug noch zugelassen

Und AU benötigt man zum zulassen überhaupt nicht (Inoffieziell)

Vorführen muss man auch kein Auto egal wo es vorher zugelassen war

Ein Landkreis weiter muss ein Auto immer vogeführt werden, und HU/AU müssen belegbar sein und min 3 Monate gültig sein.

Und jetzt such dir was raus

mfg BK

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 12:19

Nichts genaues weiß man nicht ;)

Ich gehe davon aus das ich den Wagen nicht umgemeldet bekomme. Ich glaub das ist erstmal die höchst-offizielle Vorschrift an die sich das Strassenverkehrsamt halten muss. Vielleicht gibt es ja Einzelfälle wo es trotzdem geklappt hat weil der Depp das selber nicht wußte oder er einen guten Tag hatte. Morgen früh bin ich am Strassenverkehrsamt, dann kann ich ja mal berichten wie es wirklich aussieht.

am 2. Dezember 2007 um 17:57

Wenn der "Depp" das hier liest . . . dann wird das wohl nix . . . :o

Themenstarteram 4. Dezember 2007 um 11:25

Saftladen :mad:

Das geht alles nur mit beiden Berichten.

Zitat:

Original geschrieben von Schwindel

Saftladen :mad:

Das geht alles nur mit beiden Berichten.

Moin,

aus gutem Grund geht das nur mit den beiden Berichten.....

Versuch Dir mal unter dem Schlagwort "Handel mit Plaketten" was vorzustellen.....

Wenn der vorbesitzer die Berichte "verschlampt" hat... warum lässt Du Ihn nicht dafür aufkommen?

Warum fährst Du nicht einfach zu einer amtlichen Prüfstelle und lässt TUEV und AU neu machen?

Gruss

Marcus

am 4. Dezember 2007 um 16:05

Also ich wollte mein KFZ heute zulassen, und man hat von mir die AU verlangt, die ich leider nicht dabei hatte, weil mir der Autoverkäufer diese nicht mitgegeben hat. Hab jetzt die Werkstatt angerufen, wo AU gemacht wurde und die konnten mir nur eine Kopie faxen. Wird das reichen zum Zulassen?

Themenstarteram 4. Dezember 2007 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Versuch Dir mal unter dem Schlagwort "Handel mit Plaketten" was vorzustellen.....

Das ist mir schon klar. Allerdings steht doch im Schein das der Wagen TÜV hat, also kann ich niemanden mehr bescheissen wenn die Zulassungsstelle es vor einer gewissen Zeit selber dort eingetragen hat. Die sollen doch nur das anerkennen was sie selber da eingetragen haben.

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Wenn der vorbesitzer die Berichte "verschlampt" hat... warum lässt Du Ihn nicht dafür aufkommen?

Hab ich ja indirekt gemacht. War ein Gebrauchtwagen. Und einen niedrigeren Preis hab ich auch bezahlt als der Wagen angesetzt war. Hätte ich gewußt was das wieder für eine Nummer wird den Wagen anzumelden ohne die beiden Berichte hätte ich versucht den Preis noch tiefer zu drücken. Jetzt muss ich mir wieder rote Nummern besorgen, neu TÜV und AU machen, den Wagen neu anmelden etc pp...

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Warum fährst Du nicht einfach zu einer amtlichen Prüfstelle und lässt TUEV und AU neu machen?

Da werd ich wohl nicht drumrum kommen :mad:

Ich bin wegen der fehlenden AU Bescheinigung, die der Vorbesitzer verschusselt hatte, zum TÜV gefahren, wo die AU auch gemacht wurde, hab nach einer Zweitschrift gefragt und hatte nach 20 Sekunden das Dokument in der Hand.

Gekostet hat´s ein freundliches Lächeln und ein Danke schön!

Auch wenn es bei Dir in einer Werkstatt gemacht wurde, muss ja eine Prüforganisation (TÜV / DEKRA usw.) da gewesen sein und die können anhand des Kennzeichens auch die originalen Unterlagen finden und neu ausdrucken.

 

Viel Erfolg

Hafi

am 4. Dezember 2007 um 21:15

Also auf dem Fahrzeugschein ist ein Stempel der Dekra, dass die die HU gemacht haben. Weiss jetzt nicht wer die AU gemach hat...auch die Dekra? Musste ja die Kopie vom Autohaus einholen, bei der die AU gemacht wurde. Kann ich jetzt nicht mit der Kopie das Auto zulassen, oder kann ich eventuell zur Dekra, mir das Original ausdrucken lassen?

Themenstarteram 4. Dezember 2007 um 21:17

Der Vorbesitzer wußte nicht mehr wo er beim TÜV war. War ein älterer Rentner, ich nehms ihm auch nicht übel das er es nicht mehr weiß. Kann ja mal passieren.

Was mich nur ärgert ist dieses sturre Verhalten der Zulassungsstelle. Die können doch alles nachvollziehen wenn es im Schein steht, mehr kann man doch gar nicht mehr vorlegen.

Die Zulassung ist ohne die Bescheinigung nicht möglich. Da kann der "Saftladen" nix dafür:

 

 Guckst Du § 47a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)

 

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

 

Sprich: Du musst die Bescheinigung ohnehin ständig mitführen, wenn Du den Wagen fährst, also würde es auch nichts nützen, wenn die Zulassung ohne den Schein möglich wäre.

 

 

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