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Fahrzeug verkauf mit dem Hinweis nicht Verkehrssicher

Themenstarteram 25. März 2019 um 14:12

Möchte mein Auto verkaufen.

Kenne mich da nicht sehr gut aus.

Habe es heute abgemeldet.

Es hat einen kleinen Schaden. Technisch gesehen fährt er. Sicher ist er "wohl" nicht, da ein Licht stark beschädigt ist und die Schürze nicht mehr ganz befestigt ist.

Wenn jetzt jemand kommt und das Auto kaufen will, habe ich da ein Problem wenn der Käufer damit direkt nach Hause fährt (z.b rote nummern)

Oder reicht es wenn ich sage, das er wohl nicht ganz sicher ist so?

Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Beste Antwort im Thema

Nimm beim Verkauf einen Kaufvertrag, welchen du z. B. bei mobile.de runter laden kannst. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließt, denn das kannst du als Privatperson. Weise den Käufer auf die dir bekannten Mängel hin, die von dir genannten Mängel wird er ja aber selber sehen können. Was er nach dem Kauf mit dem Wagen macht, kann dir dann ziemlich egal sein!

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Meiner Meinung nach hast du kein Problem wenn der Käufer genau weiß was da fehlt und nichts verschwiegen wurde. Wenn er das Auto kauft in dem Wissen, dass es Mängel gibt ist das sein Problem wie er es nach Hause bekommt.

Nimm beim Verkauf einen Kaufvertrag, welchen du z. B. bei mobile.de runter laden kannst. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließt, denn das kannst du als Privatperson. Weise den Käufer auf die dir bekannten Mängel hin, die von dir genannten Mängel wird er ja aber selber sehen können. Was er nach dem Kauf mit dem Wagen macht, kann dir dann ziemlich egal sein!

Themenstarteram 25. März 2019 um 14:22

Ok. Danke euch.

Hallo jasminx,

mein Vorredner haben hier ja bereits die richtigen Tipps gegeben.

Halte schriftlich alle dir bekannten Mängel auf dem Kaufvertrag fest. Der Käufer kann somit nicht sagen, er habe davon nichts gewusst.

Dein Fahrzeug solltest du also grundsätzlich mit einem Kaufvertrag veräußern ( wie von fachwirt10 geschrieben, bei mobile.de erhältlich).

In dem Kaufvertrag von mobile.de ist z.B. direkt eine Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung enthalten.

Stelle auch sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr auf dich angemeldet ist, denn auch der Fahrzeughalter ist, genauso wie der Fahrer, für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.

Sollte der Käufer ein rotes Nummernschild mitbringen oder das Fahrzeug auf einem Anhänger mitnehmen, besteht für dich kein Problem.

Wenn der Käufer das Fahrzeug kauft und mit einer eigenen Zulassung (also als neuer Halter) fährt, besteht für dich auch kein Problem mehr.

Viele Grüße

Das Hüsges-Team

Moin,

Wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht verkehrssicher ist, dann gib dies mit dem Hinweis beschädigtes Licht und gelöste Stoßstange an. Der Gewährleistungsausschluss deckt nämlich eine ggf. entstehende Haftung für einen Unfall nicht ab, wenn man dir Fahrlässigkeit nachsagen/-weisen kann. Und teilst du dies Schriftlich mit - kann niemand behaupten, er hätte von nichts gewusst. Gilt ggf. auch für die Reifen und Bremsen - du kannst schließlich nicht automatisch davon ausgehen, dass jeder Käufer, das richtig einschätzen kann.

LG Kester

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