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Fahrzeug verkauft - Mietwageneigenschaft
Hallo zusammen,
Ich habe letzte Woche ein Auto an einen Händler verkauft.
Er hat das Auto geholt und mir das Geld gegeben.
Mit dem Geld habe ich die noch offene Finanzierung beglichen.
Nun kam der Brief per Post bei mir an und als Vorbesitzer steht „euprope car“
Ist dies nun ein Problem, wo der Händler mir einen Strick draus stehen kann?
Beim Kauf des Autos wurde nichts vom Vorbesitzer erwähnt.
Demnach habe ich halt auch nichts darüber gesagt (außer halt 2 Vorbesitzer)
Danke für eure Antworten.
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10 Antworten
Von wem kam der Brief? Von dem Hänfler?
Wie alt war das Fahrzeug als du es gekauft hast und von wem hast du es? Die Anzahl der Vorbesitzer sind 2? Bist du da schon eingetechnet?
Die Mietwageneingenschaft muss mitgeteilt werden, wenn sie bekannt ist.
Wusstest du davon? Hättest du es relativ einfach erfahren können? Bei einer Uraltkarre ist es aber irgendwann wurscht.
Also wenns doof läuft könnte der Händler dir nen Strick draus drehen.
Warte erstmsl ab was er will.
Der Brief kam von der Bank. Ich habe ihn zuvor nicht gesehen, da der Ford Händler damals die Zulassung übernommen hat. Das Auto war ca 1 Jahr als. Ich bin der zweite Vorbesitzer.
Ich wusste wirklich nicht von der Eigenschaft. Der Wagen ist ist nun 6 Jahre alt (also 5 Jahre in unserem Besitz gewesen)
Ich sehe da kein Problem. Wenn Händler Dir ein Auto verkaufen wollen, dann ist ja die Erstnutzung als Mietwagen auch "immer gar kein Problem, im Gegeteil, ... immer top gewartet und bla bla..." Verkäuferprosa eben und jetzt ist es mal anders herum. Vorbesitz ist Vorbesitz... fertig. Nicht drauf eingehen. Hat er Dich nach dem Vorbesitz gefragt? Nein, also! Hätte er ja tun können.
Außerdem: der informierte und aufmerksame Mensch, sieht anhand des Verlaufes der HU-Fälligkeit, dass da etwas gewesen sein könnte. Weil: regulärer privater Erstbesitzer hat 3 Jahre als erste HU-Frist nach der EZL. Ein Selbstfahrervermietfahrzeug nur 1 Jahr und dann immer wieder nur ein Jahr.
Zitat:
@keksemann schrieb am 4. Juli 2020 um 08:38:37 Uhr:
Ich sehe da kein Problem. Wenn Händler Dir ein Auto verkaufen wollen, dann ist ja die Erstnutzung als Mietwagen auch "immer gar kein Problem, im Gegeteil, ... immer top gewartet und bla bla..." Verkäuferprosa eben und jetzt ist es mal anders herum.
Aber die Verkäufer deklarieren die Eigenschaft "Mietwagen" klar und deutlich in deren Anzeige.
Ich würde abwarten, was der Händler, der den Wagen gekauft sagt, wenn er den Brief erhalten hat...
Hm... weil der Otto-Normalo eine Abneigung gg Ex-Mietwagen hat und der VK sich einfach das Gelaber und die sinnbefreiten Diskussionen ersparen will. Ein Halter / Besitzer ist ein Halter / ein Besitzer, bleibt ein Halter, egal ob Bart Simpson, Donald Trump oder Kalli der Drogenbaron aus dem Westend ein Halter war.
Moin,
Hast du deinen Kaufvertrag noch? Dann schau da Mal rein. Steht die Eigenschaft Mietwagen da drin - hättest du es sagen müssen, so wie dir dein Verkäufer das eigentlich hätte mitteilen müssen. Und wenn das ein Ford-Händler war, hätte der das auch gemacht.
Was dir aber klar sein sollte ist - nur weil Europcar der Halter war, heißt das nicht, dass der Wagen auch ein Leihwagen war. Das er 1 Jahr alt war, als du ihn gekauft hast, spricht eigentlich dagegen. Die Laufen typischerweise 18-24 Monate oder 40-60tkm (Faustregel, stimmt nicht immer).
Europcar managt für Händler nämlich auch Flotten und Dienstwagen - das wäre bei einer Haltezeit <12 Monate eher zu vermuten. Schlimmstenfalls war das dann eine NOTFALL-Werkstatt-Ersatzkiste.
LG Kester
Gefragt wird in Kaufverträgen nach gewerblicher Vornutzung.Diese ist bei europcar normalerweise gegeben.
Ich würde mal abwarten ob der Händler darauf reagiert.
Der Verkäufer hätte dir damals die gewerbliche Vornutzung miteilen müssen.
Der Verkäufer hat den Tüv beim einjährigen erneuern lassen.Daran erkennt man es nicht
Wenn 2 Halter eingetragen sind gibt es nur einen Vorbesitzer
Ich glaube nicht das es bei einem 6 jährigen eine große Rolle spielt
Das Thema wurde rege vor kurzen schon mal durchgekaut ... ich stehe dazu es wird alles heißer gekocht als gegessen ... einfach bei KV alles offen lassen ...
Zumal ich der Meinung bin, wenn als Vorhalter sixt, europcar, Hertz und wie sie alle heißen vorhanden ist, es nicht automatisch ein Mietwagen gewesen sein muss .... das können auch Firmenwagen oder Leasingwagen gewesen sein ... 100 und eine Möglichkeit ... daher würde ich diesbezüglich nie Angaben machen, weil ich als Halter/Verkäufer es schlicht nicht weiß ....
Wenn das ein Privatleasing war, ist es dann eine gewerbliche Nutzung ? Oder was ist mit Langzeitmiete ... 1 Jahr lang der gleiche Fahrer(in)? ... ich würde zur Vornutzung generell nicht zusagen, einfach die Felder frei lassen oder "nicht bekannt"
Bzw. "Mir nicht bekannt" Dss ist die Wahrheit und trotzdem unverbindlich
Zitat:
@Darkdevil88 schrieb am 4. Juli 2020 um 08:08:14 Uhr:
...
Nun kam der Brief per Post bei mir an und als Vorbesitzer steht „euprope car“
Ist dies nun ein Problem, wo der Händler mir einen Strick draus stehen kann?
...
kommt wohl drauf an:
- Was steht GENAU in dem aktuellen (Ver)Kaufvertrag?
- Was ist in Deinem Kaufvertrag vor vor 5 Jahren zur bisherigen Nutzung angegeben?
solange ich nicht BEIDE Verträge gesehen habe scheint mir eine sinnvolle Antwort nicht möglich