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Fahrzeug von der Autobahnpolizei auf der A100 in Berlin sichergestellt!

Opel
Themenstarteram 4. Mai 2011 um 0:08

Hallo, bin LEEEEEEIDER nicht mit dem Omega gefahren sondern mit dem Ford Express Kastenwagen. Bei dem Omega hätte der Freund und Helfer mich nicht derartig zehacken können, denn dieser ist Mängelfrei, naja jedes Fahrzeig welches älter ist hat Mängel, bei dem Omi hätte es aber kein Ärger gegeben.

Fahrzeug sichergestellt auf Verdacht auf Mängel. Kann ich jetzt noch was machen bzw mich schützen??? GHRRR as Auto sollte nächte Woche stillgelegt werden... Können die Abschlrpp und die Gutachterkosten abgewehrt werden? Die Preise sind ja richtig teuer

 

habe volgendes um Netz gfundn;

Die Polizei hat zu beweisen, dass sich ein Betroffener ordnungswidrig verhalten hat. Dies kann durch Feststellen und Dokumentieren bestimmter Mängel erfolgen, aber auch durch die Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens. Welche Anordnungen oder Maßnahmen getroffen werden, bestimmt u. a. der GdV. Wenn eine reine Dokumentation, beispielsweise durch Fotos oder Messen bestimmter Verschleißmaße geeignet erscheint, auch vor Gericht eine entsprechende Beweiskraft zu entwickeln, dann wäre eine Sicherstellung nicht gerechtfertigt.

 

Schweller Rostig, Reifen einseitig abgefahren, leichter unfallschaden hinten, Stoßstange eingedrückt, Anztieb leicht Ölfeucht,,,

Kann ich noch wasmachen? Bite helft mir!!!

Dabke"

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ivan_777

hab ein gewerbe bin aber privat gefahren.... ghrrrrr diese ganze Bürokratie....

Wieso Bürokratie??? Du hast Dich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs vor Antritt der Fahrt von dessen Verkehrssicherheit zu überzeugen! Ich gehe davon aus, das Du einen Führerschein besitzt. Und während der Ausbildung hast auch Du das gelernt, oder?

Es sind nicht "die Anderen" Schuld, sondern in diesem Falle eben Du.

Gruß

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am 4. Mai 2011 um 2:47

Moin

Im Grunde hast du keine Chance, mit so etwas darf man halt nicht fahren, da muss sich jeder Fahrer vor Fahrtantritt davon überzeugen das die Karre verkehrssicher ist.

Alle anfallenden nötigen Kosten zahlst du als Verursacher.

Wenns eine reine Privatfahrt war bleibst dabei, wenn du allerdings gewerblich unterwegs warst kommts noch viel dicker, dann rechnet man dir den Vorteil den du erschlichen hast aus und schöpft deinen Mehrgwinn gegenüber den Konkurenten ab.

Das ksotet dann erst richtig, ich schätze mal das da dann 1000-3000eur Gewinnabschöpfung im Raume stehen, zusätzlich zu dem Bussgeld, bist du Angestellter zahlt das dein Chef.

Gruss Willy

 

Themenstarteram 4. Mai 2011 um 4:18

hab ein gewerbe bin aber privat gefahren.... ghrrrrr diese ganze Bürokratie....

Zitat:

Original geschrieben von Ivan_777

hab ein gewerbe bin aber privat gefahren.... ghrrrrr diese ganze Bürokratie....

Wieso Bürokratie??? Du hast Dich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs vor Antritt der Fahrt von dessen Verkehrssicherheit zu überzeugen! Ich gehe davon aus, das Du einen Führerschein besitzt. Und während der Ausbildung hast auch Du das gelernt, oder?

Es sind nicht "die Anderen" Schuld, sondern in diesem Falle eben Du.

Gruß

guten morgen! ich schätze mal,das dein TÜV abgelaufen war und die polizei handlungsbedarf gesehen hat,auf grund gewisser leicht erkennbarer schäden! 

die polizei hält nicht umsonst an,weil sie dürfen ja nach dienstschluß ein protokoll schreiben ,zu dem sachverhalt!

wie lang war der TÜV schon abgelaufen?

bei uns kommen sie auch manchmal rein,mit fahrzeugen zur sicherstellung bei sogenannten verkehrsgefährdeten mängeln,

da ist sie verpflichtet dein fahrzeug sofort stillzulegen!

mfg

Die Polizei legt nicht ohne triftigen Grund ein KFZ still und jeder Autofahrer ist für die verkehrssicherheit seines geführten KFZ selber zuständig.

Wenn Du mit einem KFZ fährst welches nicht Sicher ist, musst Du mit dem Konsequenzen rechnen.

Das ist zumindest meine Meinung.

""Schweller Rostig, Reifen einseitig abgefahren, leichter unfallschaden hinten, Stoßstange eingedrückt, Anztieb leicht Ölfeucht,,,

1. "schweller rostig"..... bis zur durchrostung, von tragenden elementen.... weiterfahrt.

2. "leichter unfallschaden" u. "stossstange"...solange alle teile fest sitzen/ funzen.... und keine teile so vor/abstehen, das zb. fussgänger/ spielende kinder, sich verletzen könnten....... weiterfahrt.

3. antrieb leicht ölfeucht.... solange keine tropfenbildung..... weiterfahrt. ( tropfend/fliessend, fällt aber unter ermessensspielraum.! )

4. Reifen einseitig abgefahren....... wenn sie die mindestmasse unterschreiten..... null chance auf weiterfahrt..... und je nach dem, wieviele betroffen sind, seeeeeehr viele punkte und hohe geldstraft.!!

und das, zu gleichen vollem ausmass, für den fahrer und den besitzer des fahrzeuges.!

( UND DAS IST AUCH RICHTIG SO.!!!!!!!!!!!!!!!! " meine meinung")

gegen irgend was angehen, würde ich persönlich, mir verkneifen.....

alles so anerkennen... das fahrzeug abmelden.... und wenn man sie höflich bittet, das ding da weg holen...... dann kommste "vllt." mit nur ner normalen straft, für "nur" den fahrer weg.!

von wegen einsichtigkeit zeigen.....

wenn das ganze vor gericht geht, dann gibt es wohl richtig einen drauf.... denn dann zeigt man ja ( so die auslegung ) das man uneinsichtig ist.!

nen kollege ist auch mal gegen die sicherstellung, wegen 3ST. abgefahrener reifen, vor gericht gezogen... ( weil es ihm der anwalt geraten hatte;):eek::eek::(:mad: )

endergebniss.....

von "nur er sollte" 6 punkte bekommen und 450 ( noch ) mark geldstrafe, rauf auf 900 mark geldstrafe und 9 punkte.......... für ihn und zusätzlich, das selbe noch mal, für seine mutter, weil der wagen auf sie angemeldet war.!!!!!!

die begründung des richters, war aber sonderklasse.;):p:p:p:p:p:D

ihnen kann ich keine höhere strafe zuteilen, obwohl sie "bewiesenermassen" wussten, womit sie da rum fahren.....

also ergeht das urteil so....

für beide beteiligten, die selbe, erhöhte strafe.....weil...

1. ihr mutter eh keinen führerschein hat..... also interessieren sie auch die punkte nicht.!!!!!!;):p

2. "sie" sowieso die geldstrafe ihrer mutter mit übernehmen müssen:D:D ( so wie sich das hier vor gericht rausgestellt hat ) also ist ihr mutter, im eigentlichem sinne, gar nicht bestraft worden ( nur soweit, das sie ihrem sohn, mehr auffe finger schaut und ihm ins gewissen redet. ) und "sie, konnte ich damit also doppelt bestrafen, obwohl es das gesetz nicht zulässt.!!!!;):p:p:p:cool:

gegen dieses urteil, ( so wie ich das sehe ) wird nicht mal ihr anwalt gegen angehen wollen.....

das einzige was ihne übrig bleibt ist....

ihren anwalt mal zu fragen, ob er schon mal was davon gehört hat.... das einsichtige beklagte, weniger strafe bekommen können, weil man davon ausgehen kann/darf, das der lernprozess eingesetzt hat.! und damit der sinn, einer erzieherischen bestrafung, erfüllt ist.!

..............................:eek::eek::eek:.............

es gab keine weiteren verhandlungen, weil selbst der anwalt "einsichtig" geworden ist......

was man allerdings nicht, in seiner rechnung ersehen konnte.:(:mad:......:D:D:D:p

_________

was man hier alles so inner autoselbsthife zu sehen bekommt..... das treibt einem schon öfters die wut in den kopf.... da möchte man schon sehr oft, zum messer greifen und die reifen zerstechen..... aber man muss soger ruhig bleiben, wenn sie mit schon rausgesprungenen bremskolben, auf der vorderachse, inne ASH kommen...... obwohl das ja schon tage vorher gekratzt/quitscht habe..... und dann noch kinder aus dem auto steigen.:eek::eek::eek::eek::eek::mad:

( sorry, musste mal meinen frust darüber, wegschreiben. )

-a-

 

am 4. Mai 2011 um 10:30

Zitat:

StVO §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

 

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich...Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet...

damit dürfte wohl alles gesagt sein...

 

etwas "abwehren" kannst du da nichtmehr, da das fahrzeug in den augen der polizei eine verkehrsgefährdung darstellt und deswegen die weiterfahrt untersagt wurde...

und da die polizisten keine gutachter sind und bei der anzahl der festgestellten mängel, weitere mängel nicht auszuschließen sind - die nur ein gutachter auf der hebebühne sehen kann - ist auch nichts gegen den gutachter einzuwenden...

Zitat:

Original geschrieben von altersack007

 

( sorry, musste mal meinen frust darüber, wegschreiben. )

Ich musst Herzhaft über die Geschichte Lachen und muss sagen "Dummheit muss bestraft werden" :D :D :D

PS: altersack007, Du bringst mich da auf einer Idee, den ich denke als Autofahrer hat man bestimmt eine schöne Geschichte erlebt über Polizei oder so, werde mal ein Beitrag darüber aufmachen ;) mal sehen was kommt

Dann mach das doch im Blog-Bereich. 

Kurt ich denke Du meinst mich jetzt?

Wie meinst du das jetzt in Block Bereich?

So gut kenne ich mich jetzt nicht mit dem Forum aus und bevor ich jetzt was falsch machen, bitte um Hilfe ;)

PS: Habe es gefunden danke mit Brille geht es besser :D

am 4. Mai 2011 um 11:32

Ich würde auch mal sagen, bezahlen, Punkte kassieren, bezahlen und das nächste mal........vorher nachdenken!Ist nicht böse gemeint!

am 4. Mai 2011 um 21:12

Hallo Ivan,

bin als Fahrer von einem 6-Tonner auch mal fast sichergestellt worden.

:D

Reifen vorn links war schon blank (sparsamer Chef):rolleyes:

DAS ist es,was die Grünen absolut nicht leiden können.

Merke:Slicks bei schönem Wetter grundsätzlich nur auf der Rennstrecke! :D

am 5. Mai 2011 um 0:00

@dark_papa.....

HA.... da hab ich auch noch einen.....;):p

ich wollte mal von ner veranstaltung, inne stadt fahren, um noch fleisch und co... einzukaufen.

also ich gerade vom gelände, auf die zufahrtstrecke wollte, wirbelte son ( damals glaub ich noch ) grünes mänchen, mit soner komischen kelle, wildfuchtelnd, hinter mir her.:rolleyes::rolleyes:

ich denk noch... fährste einfach weiter und lässt ihn sich ausfuchteln:rolleyes::o, aber höflich wie ich nu mal bin, hab ich gedacht.... halt ma an und frag ihn, ob bei ihm BSE ausgebrochen ist..... und ob der rinderwahn noch zu stoppen ist.:eek::eek:

zum glück, hab ich mein grosses maul, nicht zu schnell aufgerissen......:D:D

das fuchtelmänchen, sachte gleich..... "ey kerl... wo wisse hin.??"

ich lächelte nur und sachte..... "einkaufen mein jung.... wieso, wisse mit.:eek::D"

nö, sacht er..... "nur dahinten stehen viele bunte kollegen.... und die kontrollieren jedes auto, was von hier, auf die öffentlichen strassen will.!!!

ich... na und.... meinste die wollen mit inne stadt.?

nö sacht er wieder.... "die wollen schon da bleiben..... aber obwohl du das ja alles schön locker nimmst, würde ich auf jeden fall, mal deine hinteren reifen kontrollieren..... besser ist das nämlich.!!!!:D

in dem moment wie er das aussprach,....viel es mir:rolleyes:, wie schuppen aus den haaren.:eek::eek:

HA immer noch die slicks verbaut..............:eek::(

man war ich dankbar, das der so gut drauf war........ :D:D

und das hab ich ihm natürlich auch noch gesagt..... er meinte nur lächelnd.... "man kerl..... mach dich auffn acker und halt hier nich den verkehr auf.;);)"

-a-

 

 

 

Themenstarteram 5. Mai 2011 um 5:11

Das Fahrzeug hatt ja HU/TÜV bis 01.2012, also mehr als ein halbes Jahr! Wie soll ich denn, vor jedem Fahrtantritt mich von der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges überzeugen? Soll das Ding etwa jedes mal auf eine Hebebühne? Muss ja nicht sein, dass man mutwillig gehandelt hat... Das Fahrzeug ist zwar auf meinen Vater angemeldet, gefahren ist aber ein Mitarbeiter, naja dem gehört das Fahrzeug eigentlich ja... Mein Vater hat also auf keinster Weise gewusst was damit ist, ist aber leider dieses eine mal mit dem Auto gefahren. Zudem muss ja nachgewiesen werden, dass mein Vater in der lage war die mängel zu erkennen, schließlich ist er kein Mechaniker oder so...

Man hätte ja denken können, das Auto hat ja noch eine gültige HU, ist smit Verkehrssucher...

Rechtsschutzversichert sind wir ja, hat es einen Sinn einen Anwalten diese Angelegenheit abwickeln zu lassen?

 

zitat:

Die Polizei hat zu beweisen, dass sich ein Betroffener ordnungswidrig verhalten hat. Dies kann durch Feststellen und Dokumentieren bestimmter Mängel erfolgen, aber auch durch die Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens. Welche Anordnungen oder Maßnahmen getroffen werden, bestimmt u. a. der GdV. Wenn eine reine Dokumentation, beispielsweise durch Fotos oder Messen bestimmter Verschleißmaße geeignet erscheint, auch vor Gericht eine entsprechende Beweiskraft zu entwickeln, dann wäre eine Sicherstellung nicht gerechtfertigt.

was denkt ihr?

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