1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug vor 8 Jahre gekauft ohne Halterwechsel, aber Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 verloren

Fahrzeug vor 8 Jahre gekauft ohne Halterwechsel, aber Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 verloren

Themenstarteram 2. März 2020 um 0:02

Ich habe ein Auto vor 12 Jahre gekauft. Das Auto war seit lange (2005 oder so) ausser betrieb gesetzt. Ich habe beim Kauf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gekriegt, aber sie sind leider innerhalb die Jahre verloren gegangen. (ja, blöd, ich weiss!) Jetzt habe ich nur beglaubigte Kopien von die beide Teile.

In die Dokumente steht/stand doch nur der Name der Vorbesitzer, als das Auto wegen die Stillegung nie in meine Name umgemeldet war.

Jetzt wollte ich das Auto wieder in Betrieb setzen. Aber wie kann ich neue Zulassungsbescheinigungen kriegen, wenn das Fahrzeug nie in meine Name zugelassen war? Muss der Halter aus 2005 eingeschaltet sein, oder gibt es andere Möglichkeiten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 2. März 2020 um 19:17:10 Uhr:

Viele Zulassungsstellen archivieren ihre Daten.

Darauf würde ich nicht hoffen, denn die Löschung der Daten im örtlichen Register ist eigentlich verpflichtend, und zwar mit kürzeren Fristen als im zentralen Register...

Zitat:

Hierzu müsste man sich ggf. mit einem amtl. anerkannten Sachverständigen in Verbindung setzen .

Das Monopol der aaS ist in diesem Bereich gefallen, Vollabnahmen dürfen jetzt auch USB machen!

Zitat:

Schlimmstenfalls muss eine Neuabnahme gemacht werden.

Auch das sollte man mit der Zulassungsstelle besprechen. Manche akzeptieren es, wenn auf Grundlage der Kopien einfach nur eine HU gemacht wird. Bei einem typgenehmigten Fahrzeug das eindeutig identifizierbar ist reicht in jedem Fall eine HU.

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Am einfachsten wird es wohl werden, wenn du einen schriftlichen Kaufvertrag vorlegen kannst. Dann wirst du eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der ZB Teil 2 abgeben müssen, die ZB II wird aufgeboten und danach bekommst du neue Papiere (falls nicht jemand Einwände erhebt).

Wenn beim Verkauf kein schriftlicher Vertrag erstellt wurde (oder der ebenfalls verloren gegangen ist), solltest du bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle nach den notwendigen Schritten fragen.

Nun, man kann ja das Fahrzeug nicht einfach aus den Grüden verschrotten. Wenn man das Fahrzeug seit so vielen Jahren in seinem Besitz hat und es in dieser Zeit auch abgemeldet war, gibt es auch keine Eintragungen mehr beim KBA.

 

An dieser Stelle tritt nunmehr die Versicherung an Eides statt. Dieser Versicherung gibt derjenige ab, der die ZB II oder alter Brief verloren hat.

 

Mit dieser Versicherung erklärst Du das Fahrzeug seiner Zeit erworben zu haben und das dir die Fahrzeugunterlagen übergeben wurden und Dir die Unterlagen abhanden gekommen sind.

 

Auf eine Aufbietung kann dann durchaus verzichtet werden, weil aufgrund der vielen Jahre keine Daten mehr vorhanden sind.

 

Die Kopien, mit einem Schreiben vom Vorhalter vereinfachen die Angelegenheit, wenn auch kein Kaufvertrag mehr vorhanden ist.

 

Viele Zulassungsstellen archivieren ihre Daten.

 

Wenn keine Daten mehr vorhanden sind, könnte es ein kleines Problem geben bei der Zulassung geben. Hierzu müsste man sich ggf. mit einem amtl. anerkannten Sachverständigen in Verbindung setzen . Schlimmstenfalls muss eine Neuabnahme gemacht werden.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 2. März 2020 um 19:17:10 Uhr:

Viele Zulassungsstellen archivieren ihre Daten.

Darauf würde ich nicht hoffen, denn die Löschung der Daten im örtlichen Register ist eigentlich verpflichtend, und zwar mit kürzeren Fristen als im zentralen Register...

Zitat:

Hierzu müsste man sich ggf. mit einem amtl. anerkannten Sachverständigen in Verbindung setzen .

Das Monopol der aaS ist in diesem Bereich gefallen, Vollabnahmen dürfen jetzt auch USB machen!

Zitat:

Schlimmstenfalls muss eine Neuabnahme gemacht werden.

Auch das sollte man mit der Zulassungsstelle besprechen. Manche akzeptieren es, wenn auf Grundlage der Kopien einfach nur eine HU gemacht wird. Bei einem typgenehmigten Fahrzeug das eindeutig identifizierbar ist reicht in jedem Fall eine HU.

Du solltest mal erst lesen und dann antworten.

Wo steht, dass die Daten gelöscht werden müssen bitte um eine Quellenangabe.

Ich habe geschrieben dass man gegebenenfalls zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen müsste. Da steht nichts davon dass man da hin muss.

Dann habe ich geschrieben man muß schlimmstenfalls eine Neuabnahme machen lassen. Da steht nicht, dass man das muss. Wie du selbst schon bemerkt hast Handeln die Zulassungsstellen unterschiedlich.

Bist Du Beamter?

Die Vorschriften über die Löschung der Daten im örtlichen Register findest du in §44 FZV, die für das zentrale Register in §43. Da steht jeweils "sind zu löschen", so wirklich viel Ermessensspielraum haben die Behörden also eigentlich nicht.

Dass die Zulassungsstelle möglicherweise ein Gutachten nach §21 fordert ist mir klar und das bestreite ich auch nicht, aber diese Gutachten sind eben heute kein Monopol der amtlich anerkannten Sachverständigen mehr.

Ich glaube das die Löschfristen des zentralen Registers sind in § 44 FZV geregelt sind und der § 43 regelt etwas anderes. Das örtliche wird in § 45 FZV geregelt. ;)

Noch einmal, wo steht, dass archivierte Daten zu löschen sind ? Ich habe nichts von den Fahrzeugregistern geschrieben, sondern von archvierten Daten. :confused:

Zwei Schlaumeier geben Dir auch noch den Daumen hoch. :D

Richtig, ich bin um einen Paragraphen verrutscht in der Tabelle.

Für eine über die Register hinausgehende Datenspeicherung müssten die Behörden ja erstmal noch 'ne Rechtsgrundlage haben...

Die wird es sicherlich geben, denn so dumm kann nicht der größte Teil von den ca. 300 Zulassungsstellen sein und gegen womöglich bestehende Gesetze zu verstoßen.

Sind es nur 300?

Irgendwo zwischen 300 und 350 nehme ich mal an.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 4. März 2020 um 07:57:44 Uhr:

Irgendwo zwischen 300 und 350 nehme ich mal an.

Es existieren insgesamt 699Zulassungsstellen in Deutschland, davon sind 422 Hauptstellen und 277 Nebenstellen. Die höchste Zahl an Zulassungsstellen findet sich mit 155 in Bayern, die niedrigste mit 2 (eine Haupt- und eine Nebenstelle) in Berlin. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt eine Liste derZulassungsstellen

wenn die Quelle stimmt

Zitat:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 4. März 2020 um 07:57:44 Uhr:

Irgendwo zwischen 300 und 350 nehme ich mal an.

Es existieren insgesamt 699Zulassungsstellen in Deutschland, davon sind 422 Hauptstellen und 277 Nebenstellen. Die höchste Zahl an Zulassungsstellen findet sich mit 155 in Bayern, die niedrigste mit 2 (eine Haupt- und eine Nebenstelle) in Berlin. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt eine Liste derZulassungsstellen

wenn die Quelle stimmt

doch Beamter ;-))

Da bin ich ja froh, geschrieben zu haben " nehme mal an "

Ich kenne Landkreise, die haben nur eine Hauptstelle. Also ist Berlin schon mal nicht richtig. Soviel zu Listen, die vom KBA geführt werden.

Wenn Du mal Zeit und Lust hast, kannst Du ja mal zählen:

https://www.kba.de/.../av1_2020_01_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=37

Ist vom KBA und nicht Deine Quelle. Stimmt aber fast überein. Ich habe die Nebenstellen nicht berücksichtigt in meiner 1. Schätzung.

Von mir einen Daumen hoch dafür.

Wer Du?

Berlin hat nur zwei Zulassungsstellen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. März 2020 um 20:03:53 Uhr:

Wer Du?

Berlin hat nur zwei Zulassungsstellen.

Sorry, mit dem Beamten bist Du nicht gemeint. Ich aber auch nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit