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Fahrzeug wieder zulassen ohne Fahrzeugschein?
Ich habe bei einem Hinterhofhändler ein Auto gekauft. Er hat mir die Papiere (alter Fahrzeugbrief, TÜV und AU Bescheinigung) nicht aber den alten Fahrzeugschein übergeben. Zunächst dachte ich, das ist nicht so tragisch, einen ungültig gestempelter Fahrzeugschein wird man wohl kein so großes Problem sein. Ich hätte aber bendnken sollen dass wir ja in Deutschlend leben und hier Papiere (auch ungültige) unverzichtbar sind!
So habe jetzt mitgekriegt, dass das Auto ohne den ungültigen Fahrzeugschein nicht mehr zugelassen werden kann.
Ich habe beim Händler nochmal nachgefragt, der Schein ist nicht mehr aufzutreiben., der Vorbesitzer des Autos behauptet er habe ihn übergeben. Der Händler würde die Verlustmeldung machen.
Muß ich ihm den Fahrzeugbrief dafür wieder zurückgeben oder was braucht er um so eine Verlustmeldung zu machen.
Oder kann ich selbst die Verlustmeldung machen wennn der Händler in den Kaufvertrag schreibt, dass er mir den Schein übergeben hat?
Hat jemand Erfahrung mit so einem Problem?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MB190E-w201
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wenn das Auto abgemeldet ist hat man logischerweise nur den Fahrzeugbrief.
Nein auch den Schein
Falsch.
Der Schein wird bei einer Abmeldung eingezogen, man hat nur den Brief.
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44 Antworten
Den Fahrzeugschein bekommt man erst bei der Zulassung eines Fahrzeugs.
Soweit mir bekannt ist, war das schon immer so (zumindest in den letzten 35 Jahren...).
Ist der Fahrzeugbrief (Teil 1) noch vorhanden?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Soweit mir bekannt ist, war das schon immer so (zumindest in den letzten 35 Jahren...).
Ich kennen das schon so seit 44 Jahren.
Als das Fahrzeug abgemeldet wurde, wurde wohl der alte Fahrzeugschein als "ungültig" gestempelt zurückgegeben als Abmeldebescheinigung. Dieser fehlt jetzt!
Der Fahrzeugbrief ist vorhanden. Dort ist die Abmeldung auch vermerkt.
Zitat:
Original geschrieben von HW17
Der Fahrzeugbrief ist vorhanden. Dort ist die Abmeldung auch vermerkt.
Dann wirst du auch keine Probleme bei der Anmeldung bekommen.
Seh ich auch so. Das allerwichtigste ist der Brief. Wenn die Abmeldung da verzeichnet ist, gibts keine Probleme bei der Anmeldung. Solltest morgen eine halbe Stunde vor Öffnung da sein, wenn du nicht Wartenummer 34643225 bekommen willst. Und Kennzeichen natürlich nicht vergessen, die hast du bestimmt schon reservieren lassen, stimmts?
Doch, die Zulassungsstelle kann das Auto ohne diesen Fahrzeugschein nicht zulassen. Der Vorbesitzer soll eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheins abgeben!
Zitat:
Original geschrieben von HW17
Doch, die Zulassungsstelle kann das Auto ohne diesen Fahrzeugschein nicht zulassen.
Von welcher Person (in der Zulassungsstelle) stammt diese Information?
Meine Frau hat heute morgen bei der Zulassungsstelle angerufen, die Sachbearbeiterin hat sogar noch bei den Kollegen nachgefragt.
Hier wird das Thema auch behandelt. Es scheint also nicht nur mir so zu gehen.
Was denn nu...
...ist das Auto ab- oder angemeldet.
Wenn das Auto abgemeldet ist hat man logischerweise nur den Fahrzeugbrief.
Wenn du das Auto anmelden willst dann bekommst du bei der Zulassungsstelle einen Fahrzeugschein ausgestellt.
Den Fahrzeugbrief musst du natürlich vorlegen, ohne den kann man kein Auto zulassen.
Zusätzlich musst du den Versicherungsnachweis (EVB) mitbringen, ohne den kann man kein Auto zulassen.
Ist das so schwer zu begreifen!!??
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wenn das Auto abgemeldet ist hat man logischerweise nur den Fahrzeugbrief.
Nein auch den Schein
Zitat:
Original geschrieben von MB190E-w201
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wenn das Auto abgemeldet ist hat man logischerweise nur den Fahrzeugbrief.
Nein auch den Schein
Falsch.
Der Schein wird bei einer Abmeldung eingezogen, man hat nur den Brief.
Nein ist nicht falsch, ich habe hier 3 abgemeldete fahrzeuge, und für alle Brief und Schein