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Fahrzeugbrief beantragen - eidesstattliche Versicherung
In einem anderen Beitrag habe ich bereits von einem Golf VI erzählt, den ich über Bekannte bekomme. Leider gibt es Probleme mit dem Fahrzeugbrief - über den Vorgang der Neubeantragung bin ich ziemlich verwirrt.
Die Situation sieht wie folgt aus. In der Familie meiner Freundin hatte ein älteres (und erkranktes) Familienmitglied ein Auto - das wegen Alter und Erkrankung nicht mehr das Fahrzeug nutzen konnte. Jetzt wurde das Auto frisch abgemeldet und von mir in eine befreundete Werkstatt gebracht. Den (von der Zulassungsstelle als "abgemeldet" deklarierten) Fahrzeugschein habe ich erhalten, den Fahrzeugbrief kann leider keiner finden. Für die Neuanmeldung bzw. Zulassung auf mich brauche ich aber natürlich jetzt den Brief. Die Beantragung eines Fahrzeugbriefs scheint eine ziemlich schwierige Angelegenheit zu sein - ich habe aber widersprüchliche Informationen gefunden.
Einerseits lese ich, dass ausschließlich der/die ursprüngliche Halter/in eine eidesstattliche Versicherung abgeben kann, um den Brief zu beantragen. Leider ist der ursprüngliche Halter nicht gesundheitlich in der Lage, bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ist die einzige Alternative wirklich die Unterzeichnung beim Notar? Das würde ich wegen des Aufwandes/der Kosten gerne vermeiden. Oder reicht für die Unterzeichnung der eidesstattlichen Versicherung das ausgefüllte Formular, wie es im Internetauftritt einiger Zulassungsstellen zu finden ist? Wäre auch die Unterzeichnung durch einen Dritten möglich? Der Bruder des Halters hat eine Generalvollmacht. Reicht das für die eidesstattliche Versicherung?
Gibt es auch eine Möglichkeit, ohne die Familie weiter mit dem Thema zu nerven? Würde ein Kaufvertrag reichen, in dem steht, dass der Fahrzeugbrief verloren wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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16 Antworten
Ich würde mich direkt an die zuständige Zulassungstelle wenden. Die haben schließlich im Endeffekt das Sagen, nicht hier das Forum.
Schlidere freundlich der Behörde/Beamten das Problem. Einen Brief wird es sowieso nicht mehr geben, sonderen nur noch eine ZLB Teil 1+2, dafür ist unter Umständen sogar noch die CoC nötig, wenn sie dia Daten nicht aus dem alten Fahrzuegschein? oder ZLB-1 übernehmen wollen/können/dürfen.
Aber eine zuverlässlche Auskunft bekommst du nur vom Amt.
WWobei ob deine Verwandt nun zum Notar muss oder ins Amt wäre erst einmal gleich oder Gut der Notar könnt auch zu ihr kommen, das Amt eher nicht. Wer, wie, was unterschreiben darf, gerade bei Vollmachten, das Amt fragen. Ist auch abhängig vom jeweiligen Umfang der Vollmacht und da sieht jede anders aus. Das kann hier sowieso keiner beurteilen.
Ich hatte jahrelang eine solche "Generalvollmacht" von meiner Mutter, war am Schluß sogar deren gesetzl. Vertreter (Vermund), die Befugnisse sind sehr, sehr differenziert.
Also ob der alte Halter tatsächlich auf dem Amt vorsprechen muß, oder ob die Formulare Zuhause unterzeichnet werden können, würde ich tatsächlich auf der Zulassungsstelle erfragen.
Evtl. kann @windelexpress das beantworten.
Was ich SICHER sagen kann: die Fahrzeugdaten machen keine Probleme: wenn Schein/ ZB1 vorhanden ist, sind damit alle Daten nachgewiesen. Selbst wenn ZB 1 und ZB 2 weg wären, wären im System noch alle Fahrzeugdaten 7 Jahre lang gespeichert.
Um das Aufbietungsverfahren kommst Du nicht drumherum, dies beginnt am Tag nach Beantragung der Aufbietung und dauert 14 Tage. Erst dann kann das Fahrzeug angemeldet werden. Hier wäre es von Vorteil gewesen, das Fahrzeug nicht abzumelden und erst das Aufbietungsverfahren abzuwarten.
Den Verlust der ZB2 an Eides statt versichern kann nur der, der die ZB2 verloren hat.
Ob der Zulassungsstelle es genügt, dass ein Familienmitglied erklärt, der Halter sei gesundheitlich nicht in der Lage vor Ort die EV abzugeben und man begnügt sich mit einer Erklärung des Bruders bzw lässt die EV von einer Hilfsperson im Krankenhaus unterzeichnen, einfach mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Der Notar wird sicher auch nicht ins KH und die EV dort abnehmen, dass macht der üblicherweise auch nur in seinen Geschäftsräumen.
Sind die letzte zuständige und die künftig zuständige Zulassungsstelle wenigstens die selben Behörden?
Ohne Mitwirkung der Familie des Halters bzw des Halters selbst wird das nichts, ein Kaufvertrag, auf dem steht "ZB2 nicht da" genügt nicht.
Diese könnte ja ebenso gut noch bei einer Bank oder anderen Dritten zwecks Sicherungsübereignung weggeschlossen sein.
Mail an die Zulassungsstelle schicken, SV erklären und dann gibt's die Antwort.
Oder nochmal intensiver suchen, evtl taucht die ZB2 ja doch wieder auf.
Entweder COC beantragen oder vom Letzthalter eine Erklärung unterschreiben lassen.
Wenn dieser gesundheitlich nicht mehr in der Lage dazu ist, muss es eine(n) Sachwalter(in) geben. Denn sollte der Mann medizinische Hilfeleistung benötigen, zum Beispiel eine OP (außer diese ist akut lebensbedrohlich), muss auch jemand diese OP-Einwilligung unterschreiben.
Zitat:@T5Plus schrieb am 18. März 2025 um 07:50:41 Uhr:
Nein, mit dem COC hat das ganze gar nichts (!) zu tun. Das dient nur dem Nachweis der Fahrzeugdaten, aber die sind sowohl durch die ZB1 als auch durch dein KBA Datensatz im System bekannt. Hatte ich aber schon erklärt.Zitat:
Entweder COC beantragen oder vom Letzthalter eine Erklärung unterschreiben lassen.Wenn dieser gesundheitlich nicht mehr in der Lage dazu ist, muss es eine(n) Sachwalter(in) geben
Hier geht es um den Verlust der ZB 2. Die ist zwar kein Eigentumsnachweis, aber wird trotzdem benötigt, z.B. zur Anmeldung.
Und: nur weil jemand krank oder schlecht zu Fuß ist, braucht er noch lange keinen Betreuer/Vormund.
Die Erklärung muss ja auch nicht bei der Zulassungsstelle unterschrieben werden,das kann der auch Zuhause unterschreiben und dem TE zuschicken.
Zitat:
@nogel schrieb am 18. März 2025 um 08:39:03 Uhr:Zitat:
@T5Plus
schrieb am 18. März 2025 um 07:50:41 Uhr:Nein, mit dem COC hat das ganze gar nichts (!) zu tun. Das dient nur dem Nachweis der Fahrzeugdaten, aber die sind sowohl durch die ZB1 als auch durch dein KBA Datensatz im System bekannt.Hier geht es um den Verlust der ZB 2. Die ist zwar kein Eigentumsnachweis, aber wird trotzdem benötigt, z.B. zur Anmeldung.Und: nur weil jemand krank oder schlecht zu Fuß ist, braucht er noch lange keinen Betreuer/Vormund.
Doch, wenn jemand gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist um einen Vertrag/Erklärung etc. zu interschreiben, gilt dieser als nicht mehr handlungsfähig und es braucht eine Sachwaltschaft oder Erwachsenenvertretung.
Hat trotzdem nix mit COC zu tun.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 18. März 2025 um 09:33:16 Uhr:Zitat:
Hat trotzdem nix mit COC zu tun.
Das stimmt, hilft dem TE aber vielleicht bezüglich einer Erklärung inklusive Unterschrift einer oder eines Bevollmächtigten.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 18. März 2025 um 09:07:18 Uhr:
Die Erklärung muss ja auch nicht bei der Zulassungsstelle unterschrieben werden,das kann der auch Zuhause unterschreiben.
Das haben wir im vorletzten Jahr aber auch genauso erlebt: Brief war verloren und für die Erklärung musste meine Frau als Halter vor Ort bei der Zulassungsstelle eine Erklärung (Aufbietung) abgeben.
Ist ja auch so üblich.
Wo sonst als bei der Zulassungsstelle bzw beim Notar kann eine EV abgelegt werden?
Und einfach ein Wisch mit "ist nicht mehr da" genügt nicht.
Das COC hilft nicht beim Aufbietungsverfahren. Hier liegen die vollständigen Daten des Fahrzeuges auch noch vor, da dieses noch keine 7 Jahre außer Betrieb gesetzt ist.Zitat:
@T5Plus schrieb am 18. März 2025 um 09:49:15 Uhr:
Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 18. März 2025 um 09:33:16 Uhr:
Das stimmt, hilft dem TE aber vielleicht bezüglich einer Erklärung inklusive Unterschrift einer oder eines Bevollmächtigten.
Ein Bevollmächtigter kann nicht an Eides statt versichern, dass ein Dritter die ZB2 verloren hat.
Auf was sich die Zulassungsstelle des TE einlässt, muss er dort erfragen.
Ohne Aufbietung gibt's keine neue ZB.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. März 2025 um 20:22:08 Uhr:
Ist ja auch so üblich.
Wo sonst als bei der Zulassungsstelle bzw beim Notar kann eine EV abgelegt werden?
Und einfach ein Wisch mit "ist nicht mehr da" genügt nicht.
Für den Verlust des Scheines hat mein Vorbesitzer mir die Eidesstattliche geschickt,gibt es als Vordruck zum Download bei der Zulsssungsstell,ich habe sie per Email an die Zulassungsstelle in Mönchengladbach geschickt.
Die haben mir dann noch umsonst den neuen entwerteten Schein zugeschickt.
Vorher der Zulassungsstelle noch,nach einen netten Telefonat,Kaufvertrag geschickt, das war’s.
Ist das beim Brief wirklich so anders?
Kann ich kaum glauben,vielleicht ist es ja so.
Dafür braucht es nun wirklich keinen Notar.
So sieht der Wisch aus,den kann man problemlos zuhause ausfüllen und dem Käufer schicken.
https://...ssungsdienst-muenchen.com/.../...stattlicheVersicherung.pdfJa
Es gibt auch Zulassungsstellen, denen bei der ZB1 eine Einfache Verlusterklärung genügt.
§5 StVG ist eine Kannbestimmung