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Fahrzeugbrief ungültig/stillgelegt, Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorhanden-Problemlose Anmeldunng

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 19:26

Hallo Leute!

 

Ich habe folgendes Problem (oder vielleicht ist es ja doch gar keins^^):

Ich habe mir vorgestern in einem Autohandel einen Audi 80 B4 gekauft. Preis: 500 € TÜV bis 04/2012.

Habe vorerst Kurzzeitkennzeichen geholt, da ich erst nächste Woche Zeit habe, ihn anzumelden.

Papiere sind dabei. Leider habe ich mir diese erst zu Hause in Ruhe (oder überhaupt) angeschaut.

Dem Fahrzeugbrief wurde auf jeder Seite ein Stempel mit dem Wort "UNGÜLTIG" aufgedrückt.

Noch dazu ist auf der Rückseite eine Art Tabelle um "Stilllegung" und "Wiederinbetriebnahme" festzuhalten. Laut dieser Tabelle wurde der Wagen schon am 01.08.2011 stillgelegt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nicht verzeichnet.

Allerdings ist auf der Vorderseite - neben dem "UNGÜLTIG"-Stempel - ein weiterer Stempel der mir sagt, dass für das Fahrzeug am 04.08.2011 die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde (aber von einer Wiederinbetriebnahme steht nirgendwo etwas !!).

Diese Zulassungsbescheinigung Teil II wurde mir vom Verkäufer ebenfalls ausgehändigt, inkl. Fahrzeugschein des Vorbesitzers.

Jetzt meine eigentliche Frage/Fragen:

Ist der Wagen jetzt stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen oder nicht?

Dann hätte mich der Händler ja über´n Tisch gezogen.

Wenn das so ist, warum aber wurde er dann am 01.08. stillgelegt und am 04.08. wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt?

Oder hängt das alles damit zusammen, dass die alten Fahrzeugbriefe so nicht mehr gültig sind und es jetzt die neuen (sprich: Zulassungsbescheinigung Teil II) gibt?

Habe Angst, dass ich die Kiste jetzt nicht anmelden kann.

Oder hat das alles seine Richtigkeit?

BITTE UM SCHNELLE ANTWORT !!!

Dank Euch im Vorraus!

Greetz !

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13 Antworten

Hat alles seine Richtigkeit. Die Erklärung hast Du weitgehend schon mitgeliefert. Vermutlich hat die Zulassungsstelle am 1.8. aus Zeitgründen nur die Abmeldung gemacht und die neue ZB II erst am 4.8. ausgefertigt.

 

Der Wagen ist derzeit abgemeldet, und Du kannst ihn auf Dich zulassen.

 

Nachtrag: Wegen der KZK mal ein Zitat aus FZV §16:

 

Zitat:

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, (...) zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen (...) führen.

;)

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 19:44

OK...

THX für Deine Antwort!

Da bin ich beruhigt!

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der neue Brief.

Der alte Brief ist ungültig da der neue ausgestellt wurde.

 

Ob das Fahrzeug noch angemeldet ist...

Was steht denn in Teil 1 hinten drauf? Also dem neuen "Schein". Ist da eine Abmeldung vermerkt?

Oder steht in der ZulB2 gar nichts drin als Besitzer?

 

Du darfst übrigens kein angemeldetes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen versehen. Das ist eine Straftat.

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 19:45

Ja... Genau das hab ich zur Zeit und ist noch bis Montag gültig.

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der neue Brief.

Der alte Brief ist ungültig da der neue ausgestellt wurde.

 

Ob das Fahrzeug noch angemeldet ist...

Was steht denn in Teil 1 hinten drauf? Also dem neuen "Schein". Ist da eine Abmeldung vermerkt?

Oder steht in der ZulB2 gar nichts drin als Besitzer?

 

Du darfst übrigens kein angemeldetes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen versehen. Das ist eine Straftat.

Also... da steht nix drauf bezüglich der Abmeldung.

Vorbesitzer ist vermerkt.

Hab das so nur so eine Rechnung vom Händler, dass es abgemledet wurde für 10,nochwas €. ^^

Von der Zulassungstelle nach der Neuausstellung der ZULB2?

Das ist schonmal gut.

 

Die Frage ist dann höchstens noch warum die ZULB2 schon ausgestellt wurde. Eigentlich hätte der alte Brief für dich gereicht. Aber Problem ist das keines. :)

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Von der Zulassungstelle nach der Neuausstellung der ZULB2?

Das ist schonmal gut.

 

Die Frage ist dann höchstens noch warum die ZULB2 schon ausgestellt wurde. Eigentlich hätte der alte Brief für dich gereicht. Aber Problem ist das keines. :)

Ich nehm an, dass der noch nen anderen Besitzer hatte zwischendurch... Weil der Von Teil 2 heißt anders als der von Teil 1.

Aschso... BTW: Wie ist das mit den TÜV-Papieren?

Im Fahrzeugschein steht, dass er HU hat bis 04/2012, aber die Papiere hatte der Verkäufer nicht mehr.

Ist das problematisch bei der Anmeldung? Der Verkäufer meinte das geht auch so...

@Archduchess: Ich habe vor einigen Monaten mal einen PKW mit alten Papieren abgemeldet und ungefragt eine neue ZB II bekommen. Scheint so üblich zu sein.

 

@Lucky-Brown: Das mit den "TÜV"-Papieren könnte ein Problem werden. Eigentlich sollte der Stempel im alten Schein reichen*. Aber manche Zulassungsstellen wollen den Prüfbericht (egal, ob vom TÜV, Dekra, GTÜ, etc - deshalb die Anführungszeichen weiter oben). Den Prüfbericht kannst Du normalerweise per Telefon von der Prüforganisation bekommen.

 

*Die §§ dazu müsste ich erst raussuchen - auf dem Gebiet bin ich Laie.

 

Meinen Nachtrag zum KZK hast Du verstanden?

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

@Archduchess: Ich habe vor einigen Monaten mal einen PKW mit alten Papieren abgemeldet und ungefragt eine neue ZB II bekommen. Scheint so üblich zu sein.

@Lucky-Brown: Das mit den "TÜV"-Papieren könnte ein Problem werden. Eigentlich sollte der Stempel im alten Schein reichen*. Aber manche Zulassungsstellen wollen den Prüfbericht (egal, ob vom TÜV, Dekra, GTÜ, etc - deshalb die Anführungszeichen weiter oben). Den Prüfbericht kannst Du normalerweise per Telefon von der Prüforganisation bekommen.

*Die §§ dazu müsste ich erst raussuchen - auf dem Gebiet bin ich Laie.

Meinen Nachtrag zum KZK hast Du verstanden?

Zu den TÜV-Papieren:

Also der Verkäufer sagte, hier in Fulda würden sie nicht unbedingt Wert auf die Papiere legen.

Wie das mit dem anfordern ist, weiß ich nicht genau, weil der Vorbesitzer irgendwoher aus Baden-Württemberg kommt, ich ja aber aus Hessen.

Zu Deinem Nachtrag:

Ich denke ich versteh. Das bedeutet, dass ich rein theoretisch mit den KZK auch nicht an die Arbeit fahren dürfte... Richtig?

Richtig. Suche Dir halt einen Parkplatz in der hinteren Ecke - und bei einer Kontrolle auf dem Hinweg ... ;)

 

Den HU-Bericht solltest Du Dir trotzdem besorgen können. Einfach mal bei der Prüf-Orga anrufen kostet im Zeitalter der Festnetz-Flats normalerweise nichts außer ein wenig Zeit.

 

Und wenn die Zulassungsstelle den HU-Termin aus dem alten Schein übernimmt, macht sie aus meiner Sicht alles richtig.

Moin,

 

also in unserem Landkreis ist der TÜV Bericht + AU Bescheinigung zur Zulassung zwingend nötig, sonst keine Zulassung, egal, was auf Teil 1 oder 2 steht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Du darfst übrigens kein angemeldetes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen versehen. Das ist eine Straftat.

Und das steht wo?

Zitat:

Original geschrieben von Lucky-Brown

Also... da steht nix drauf bezüglich der Abmeldung.

Vorbesitzer ist vermerkt.

Hab das so nur so eine Rechnung vom Händler, dass es abgemledet wurde für 10,nochwas €. ^^

Also die Ausserbetriebsetzung wird bei den neuen Papieren immer auf der Rückseite der Zula I (Fahrzeugschein) vermerkt. Und wenn da nichts steht, ist das Fahrzeug auch noch angemeldet, dann brauchst du noch die Kennzeichen, um das Fahrzeug auf dich zuzulassen. Zudem kostet eine Abmeldung entweder 5,90€ oder 11,00€ regulär, ohne irgendwelche Sonder- und/oder Reservierungsgebühren...

Zitat:

Original geschrieben von Lucky-Brown

Das bedeutet, dass ich rein theoretisch mit den KZK auch nicht an die Arbeit fahren dürfte... Richtig?

Nein, darfst du nicht, da das weder eine Probefahrt noch eine Prüfungsfahrt noch eine Überführungsfahrt ist...wofür die KZK eben gedacht sind...

So wie ich das verstanden habe geht der HU Termin aus dem Schein als Druck der letzten Zulassungsstelle hervor, nicht als Stempel. Das akzeptieren wohl die meisten (Föderalismus ist was schönes) Zulassungsstellen.

Anrufen und Fragen hilft aber.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Du darfst übrigens kein angemeldetes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen versehen. Das ist eine Straftat.

Und das steht wo?

Ichtyos hats oben schon verlinkt. "wenn sie nicht zugelassen sind"

Das wird hier als Kennzeichenmißbrauch verfolgt.

Das Fahrzeug hätte - wenn vom Verkäufer nicht abgemeldet - ein zugeteiltes Kennzeichen und das muß dran sein.

 

Zitat:

@Archduchess: Ich habe vor einigen Monaten mal einen PKW mit alten Papieren abgemeldet und ungefragt eine neue ZB II bekommen. Scheint so üblich zu sein.

Föderalismus pur...

Hier bekommst du erst beim Wiederanmelden eine ZBII.

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