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Fahrzeughalter ohne Anzeige ermitteln?
Hallo Leute,
gibt es irgendeine Möglichkeit den Fahrzeughalter anhand des Kennzeichens zu ermitteln, ohne Anzeige aufzugeben?
Mir ist jemand leicht beim Ausparken ans Auto geschrammt , leider wurde nur das Kennzeichen auf nem Zettel an meinen Scheibenwischer geklemmt...Will für so einen eher geringen Schaden eigentlich nicht gleich eine Anzeige aufgeben....
Kann man vielleicht iwie über die Zulassungsstelle oder Versicherungskartei an den Halter kommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@martinb71 schrieb am 25. Mai 2015 um 21:36:52 Uhr:
Gib das Kennzeichen deinem Versicherungsonkel, der bekommt dann die gegnerische Versicherung heraus und du kannst den Schaden abwinkeln.
Das geht viel einfacher.
Dazu muß man sich nur mit dem Zentralruf der Autoversicherer in Verbindung setzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralruf_der_Autoversicherer
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31 Antworten
Nein! Da könnte ja jeder kommen.
Also meinst du, Ehrlichkeit sollte mit ner Anzeige bestraft werden?
90% wären wahrscheinlich einfach weiter gefahren...
Gib das Kennzeichen deinem Versicherungsonkel, der bekommt dann die gegnerische Versicherung heraus und du kannst den Schaden abwinkeln.
Zitat:
@RoteWelle schrieb am 25. Mai 2015 um 21:34:13 Uhr:
Also meinst du, Ehrlichkeit sollte mit ner Anzeige bestraft werden?
90% wären wahrscheinlich einfach weiter gefahren...
Oh Sorry, nein.
Das war die Aussage die ich bekommen habe als ich mal diese Frage stellte.
Zitat:
@RoteWelle schrieb am 25. Mai 2015 um 21:29:35 Uhr:
Hallo Leute,
gibt es irgendeine Möglichkeit den Fahrzeughalter anhand des Kennzeichens zu ermitteln, ohne Anzeige aufzugeben?
Mir ist jemand leicht beim Ausparken ans Auto geschrammt , leider wurde nur das Kennzeichen auf nem Zettel an meinen Scheibenwischer geklemmt...Will für so einen eher geringen Schaden eigentlich nicht gleich eine Anzeige aufgeben....
Kann man vielleicht iwie über die Zulassungsstelle oder Versicherungskartei an den Halter kommen?
Auch das ist Unfallflucht und selbst bei einem leichten Anstoßen können Halterungen von zb. Regensensoren, Lampen usw. brechen.
Du kannst beim Straßenverkehrsamt eine Halterauskunft beantragen.
Lass dir nicht einreden, du brauchtest einen Anwalt dazu.
Kontaktiere das zust. Straßenverkehrsamt und/oder google "Hakterauskunft". Besser, als in einem Forum runzustochern und falsche Auskünfte zu sammeln.
Einen Versicherungsonkel braucht kein Mensch - auch dafür nicht.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 25. Mai 2015 um 21:36:52 Uhr:
Gib das Kennzeichen deinem Versicherungsonkel, der bekommt dann die gegnerische Versicherung heraus und du kannst den Schaden abwinkeln.
Das geht viel einfacher.
Dazu muß man sich nur mit dem Zentralruf der Autoversicherer in Verbindung setzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralruf_der_Autoversicherer
Ich vermute mal das jemand den Vorfall beobachtet hat und die Nummer aufgeschrieben und an dein Auto geklemmt hat.
Klarer Fall von Fahrerflucht, da machte man eine Anzeige und überbringt keinen Blumenstrauß.
Und nur mit Anwald nicht unter 20 Jahren.
Niemals den einfachen Weg gehen. Nie!!!!!
Telefon, Auskunftsmöglichkeiten - alles Teufelszeug.
PS: Anzeigeerstattung ist auch nach einem Gespräch mit dem vermuteten (nur vermutet !!!!!!!) Schädiger möglich.
Zitat:
@FabJo schrieb am 25. Mai 2015 um 22:00:46 Uhr:
Ich vermute mal das jemand den Vorfall beobachtet hat und die Nummer aufgeschrieben und an dein Auto geklemmt hat.
Klarer Fall von Fahrerflucht, da machte man eine Anzeige und überbringt keinen Blumenstrauß.
Selbst wenn es der Autofahrer selber gewesen war, der den Zettel hinter den Wischer geklemmt hat, es ist Unfallflucht
Ich würde mich bei einem Bagetellschaden nicht auf Paragrafen berufen, wenn der Schädiger mir beste Gelegenheit zur Kontaktaufnahme gegeben hat. Wozu????
Nur weil ein Richter vor 20 Jahren mal zweifelhaft so entschieden hat?
Ist an der Sache was faul, kann man immer noch. Als erwachsener Mensch kläre ich das erst einmal. Das hat mit Blumenstrauß nichts zu tun.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 25. Mai 2015 um 21:31:01 Uhr:
Nein! Da könnte ja jeder kommen.
Falsch. Genauso ist es, da kann tatsächlich jeder kommen. Er muss nur angeben bzw. glaubhaft machen, was Sache ist und bekommt für 5,10€ den Halter zu dem Kennzeichen. Mehr dazu im §39 StVG. Üblicher Vorgang, passiert tagtäglich hundertfach quer durch Deutschland.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 22:37:07 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 25. Mai 2015 um 21:31:01 Uhr:
Nein! Da könnte ja jeder kommen.
Falsch. Genauso ist es, da kann tatsächlich jeder kommen. Er muss nur angeben bzw. glaubhaft machen, was Sache ist und bekommt für 5,10€ den Halter zu dem Kennzeichen. Mehr dazu im §39 StVG. Üblicher Vorgang, passiert tagtäglich hundertfach quer durch Deutschland.
Bitte erst den ganzen Verlauf lesen.
Danke!
Falsch bleibt aber auch beim Gesamtlesen falsch. Tatsächlich kann jeder kommen. Das ist die allein entscheidende, richtige Aussage.
Pseudeo-Rechtfertigungen erfinden ist ja nun nicht so schwer - gehört zum Basiswissen.
PS: Was der Buschmann da erzählt, ist auch polemischer Quatsch.