Fahrzeugkauf bei BMW Unfallschaden !? jedoch nicht erläutert?
Hallo,
anbei hat ein Freund von mir ein Fahrzeug bei BMW gekauft, laut Verkäufer ist das Fahrzeug nicht Unfallfrei gewesen, der Verkäufer erklärte es sei nur der Kotflügel erneuert worden.
Im Nachhinein stellte sich jedoch Heraus das der Schaden doch größer gewesen ist als vom BMW Verkäufer erklärt.
Wie kann mann da am besten Vorgehen !?
Habe ich das Recht die Komplette Reparaturrechnung vom Fahrzeug anzufordern, ?! da das Fahrzeug ebenfalls im seleben Autohaus repariert worden ist ?!..
Kann ich den Kaufpreis mindern !? da ich nicht genügen aufgeklärt worden bin ??
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15 Antworten
am besten den vorbesitzer ausfindig machen ,und klären was passiert ist.
Habe auch beim Autohaus nachgefragt ob Sie mir die Reparaturrechnung nicht zu schicken könnte,
Die Dame meinte Jedoch aus Datenschutzgründen kann Sie es nicht machen !?..
Ist Sie nicht dazu Verpflichtet !?
am kfz brief ist doch der vorbesitzer eingetragen.anrufen nachfragen, evtl.die versicherung miteinbeziehen.die können anhand der identnummer eine anfrage bei den anderen versicherungen machen .die arbeiten zusammen.ich mache das immer bevor ich mir einen gebrauchten anschaffe. und dann kann man nachvollziehen ob es sich um ein bagatell oder unfallschaden handeln
Je nachdem, wie der Schaden im Kaufvertrag bezeichnet ist, würd ich überhaupt nicht lang rummachen:
Im Falle von arglistiger Täuschung die Karre sofort ohne Abzug auf den Kaufpreis zurückgeben. Bei Weigerung ankündigen, daß Du Dich an BMW wenden und notfalls einen Gutachter einschalten wirst.
Im Kaufvertrag steht nur Unfallfrei : NEIN.
was für ein händler ist der denn?
Hallo!
Du musst dem Verkäufer ja nachweisen, dass er dir den größeren Schaden verschwiegen hat. Wenn davon nichts im Kaufvertrag steht, dass nur der Kotflügel gewechselt wurde, sieht es schlecht aus. Du kannst ihm ja nichts nachweisen.
Zudem steht im Kaufvertrag, dass es sich um kein unfallfreies Fahrzeug handelt.
Ich glaube nicht, dass du bzw. dein Kumpel großartige Möglichkeiten hast.
Gruß
Karsten
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Im Kaufvertrag steht nur Unfallfrei : NEIN.
das reicht nicht aus. Der Verkäufer muß *ungefragt* den vollen Umfang des Schadens angeben. Ist das nicht der Fall liegt der Verdacht auf arglistige Täuschung vor. In diesem Falle hast Du das Recht, vom Kaufvertrag zurücktreten und ihm den Wagen wieder auf den Hof zu stellen.
Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen, auch nicht auf eine Kaufpreisminderung. Wer mich so reinlegen will, hat mein Vertrauen auf weitere Zusammenarbeit verspielt.
Zitat:
Original geschrieben von karsten76
Hallo!
Du musst dem Verkäufer ja nachweisen, dass er dir den größeren Schaden verschwiegen hat. Wenn davon nichts im Kaufvertrag steht, dass nur der Kotflügel gewechselt wurde, sieht es schlecht aus. Du kannst ihm ja nichts nachweisen.
Zudem steht im Kaufvertrag, dass es sich um kein unfallfreies Fahrzeug handelt.
Ich glaube nicht, dass du bzw. dein Kumpel großartige Möglichkeiten hast.
Gruß
Karsten
Natürlich kann er ihm das nachweisen: mittels Gutachter. Anleine schon die Androhung sollte dem Verkäufer Beine machen! Und wenn noch mehr Schäden vorliegen, die nicht im Kaufvertrag stehen erst recht!
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdi ajm
was für ein händler ist der denn?
Offensichtlich kein besonders vertrauenswürdiger.
Zitat:
Original geschrieben von Bajazzo39
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdi ajm
was für ein händler ist der denn?
Offensichtlich kein besonders vertrauenswürdiger.
denke ich auch.ein seriöser händler würde so was nicht machen.
fzg.dort abstellen,geld zurück verlangen.,oder zum anwalt.
Es handelt sich hierbei um ein BMW Vertragshändler.
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Es handelt sich hierbei um ein BMW Vertragshändler.
umso besser ,wenn es sich um ein bmw händler handelt.so, fakt ist definitif das die händler allgemein 2 jahre sachmangelhaftung haben,d.h. wenn irgendetwas schon vorher defekt war,oder der unfallschaden,wie bei dir,ein bissl mehr ist als nur ein kotflügelaustausch,kannst du schadenersatz verlangen,wegen arglistiger täuschung,oder du bringst das auto hin stellst ab ,kassierst dein geld.ist ein bissl zeit und nerven aufreibend,aber den händler bleibt nichts anders,ausser er kann versuchen den beweislast umzudrehen.erst mal persönlich hingehen und sachlich bleiben dezent druck machen.dann gibt er nach.ein insidertipp von mir.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdi ajm
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Es handelt sich hierbei um ein BMW Vertragshändler.
umso besser ,wenn es sich um ein bmw händler handelt.so, fakt ist definitif das die händler allgemein 2 jahre sachmangelhaftung haben....
Das stimmt so nicht. Die Gewährleistung für Sachmängel kann vom Händler insbesondere bei Gebrauchtwagen einseitig auf 1 Jahr verkürzt werden, was auch i.d.R. der Fall ist.
Arglistige Täuschung, besonders in Verbindung mit einem Unfallschaden, hat mit Sachmängelhaftung überhaupt nichts zu tun, und unterliegt auch keiner zeitlichen Frist.