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Fahrzeugkauf nur für Gewerbe (HILFE)
Hallo zusammen,
Ich habe ein Gebrauchtwagen bei einem großen Autohaus gefunden. Das Auto hat über 200.000km gelaufen und wird nur an Gewerbetreibende oder Export verkauft.
Ich möchte das Fahrzeug für den Export kaufen, eben als Privatperson.
Der Händler besteht darauf, als eigene Absicherung nur an Gewerbetreibende zu verkaufen.
Meine Schwester hat ein Gewerbe, ich könnte es über Sie laufen lassen. Wie läuft das dann mit dem Finanzamt ab ? Da das Fahrzeug innerhalb einer Woche ins Ausland geht. Gibt es später Schwierigkeiten?
Vielen Dank im Voraus!
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8 Antworten
1. der Händler handelt aus einer Sicht völlig richtig, er will nämlich keine Gewährleistung geben...!
2. das mit deiner Schwester solltest Du vergessen...
} erstens muss sie den Ankauf in ihren Büchern dokumentieren ( u.a. wg. der Mwst. ) sowie auch den Verkauf...
} und dem dann anstehenden Gerödel. Papiere für Ausfuhr, ggfls. Zollerklärung etc...
Warum muss die Schwester das in ihren Büchern dokumentieren? Wenn sie die Ausgabe nicht steuerlich geltend macht, ist das dem Finanzamt ziemlich egal. Die MwSt. kann der Verkäufer ganz normal auf seiner Rechnung vermerken und ans FA abführen.
Wenn sie das Auto kauft, interessiert den Verkäufer nur, dass er die Gewährleistung wirksam ausschließen kann.
Wieso kaufst dir nicht einfach ein anderes Auto?
Sag mal um Welches es sich handelt.
Zitat:
@Miki_Zg schrieb am 8. November 2024 um 12:49:49 Uhr:
...nur an Gewerbetreibende oder Export verkauft.
Ich möchte das Fahrzeug für den Export kaufen, eben als Privatperson.
Warum besorgst du dir nicht einfach einen Gewerbeschein, mit dem du das Problem umgehen kannst?
Dann gibt es später auch keine Probleme mit dem Finanzamt, wenn dein Exportgeschäft mal florieren sollte.
Es ist eine Mercedes B-Klasse. Der Kauf hat sich erledigt, ich suche weiter.
Vielen Dank
Und viele Grüße
Zitat:
@Miki_Zg schrieb am 8. November 2024 um 18:57:04 Uhr:
Es ist eine Mercedes B-Klasse. Der Kauf hat sich erledigt, ich suche weiter.
Vielen Dank
Und viele Grüße
Ah ok, dann verstehe ich die Herumeierei natürlich bei so einem seltenen Automobil.
Der Kunde vom TE wird aber wohl auch nicht ewig warten wollen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. November 2024 um 16:25:04 Uhr:
Warum muss die Schwester das in ihren Büchern dokumentieren? Wenn sie die Ausgabe nicht steuerlich geltend macht, ist das dem Finanzamt ziemlich egal. Die MwSt. kann der Verkäufer ganz normal auf seiner Rechnung vermerken und ans FA abführen.
Wenn sie das Auto kauft, interessiert den Verkäufer nur, dass er die Gewährleistung wirksam ausschließen kann.
Genauso, ich verstehe auch nicht woher dieses Märchen immer kommt, das man große Probleme mit dem FA bekommt? Das taucht hier alle paar Monate auf, ähnlichen Fragestellungen ...
Selber bin ich auch so an günstige Gebrauchte gekommen, man muss sich halt im klaren sein, es gibt dann aber keinen Schutz wie beim Privatkauf, Gewährleistung kann man knicken...oftmals noch nicht mal Probefahrt oder Besichtigung, lediglichh Zustandsgutachten, der Rest ist ein wenig pokern = Glück oder Pech...
Ein Kumpel hat mit seinem Gewerbeschein einen gewerblichen Account bei einer Verkaufsplattform eines großen deutschen Konzern und kann dort auf Fahrzeuge bieten .. da habe ich ihm gesagt, Ja... das Fahrzeug gefällt mir ... biete für mich mal mit ..Auktion gewonnen... danach hat er mir die Kontoverbindung von der Auktionsplattform + Los Nummer für den Verwendungszweck gegeben und ich habe es überwiesen .. fertig ... gut er musste mir noch eine Abholvollmacht austellen, ansonsten hätte ich den Wagen nicht abholen können..und die F-Papiere wurden zu ihm per Post gesendet
Mit seiner Buchhaltung hat das genau 0,0 zu tun= nichts..