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Fahrzeugrückabe nach Leasing-Ende: Freie Autohauswahl?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 25. März 2015 um 11:41

Hallo,

steht es einem eigentlich frei nach Leasing-Ende das VW-Autohaus zu wählen oder muss man zwangsläufig da hin, wo man das Auto bestellt hat?

Danke und Gruß,

Sebastian

Beste Antwort im Thema

VW schreibt dazu

Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasing-Vertrages die Fahrzeuge mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen

bei-spielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft etc.

beim ausliefernden Händlerpartner oder einer vorher definierten

Rückgabestelle zurückgegeben werden. Bei Rückgabe muss das

Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung

entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie

verkehrs- und betriebssicher sein"

Quelle: http://www.autohaus-mense.de/.../faire_leasingruecknahme.pdf

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In der Regel dahin wo man bestellt und ausgeliefert bekommen hat .

Zitat:

@zameck schrieb am 25. März 2015 um 12:43:59 Uhr:

In der Regel dahin wo man bestellt und ausgeliefert bekommen hat .

So ist es !

War bei mir auch so! Steht aber glaube ich auch im Leasingvertrag!

Gruß

Keule

Habe mal eine Frage bzgl. des Leasings. Ich habe damit noch keinerlei Erfahrung, aber überlege, als nächstes einen VW zu leasen.

Nehmen wir an, ich leiste keine Anzahlung und schließe einen Leasingvertrag über 3 Jahre ab und die 3 Jahre sind vorbei, dann habe ich an sich ja nur die Leasingraten bezahlt und nicht den kompletten Verkaufspreis.

So: kann ich den Wagen dann zurück stellen und einen neuen Leasingvertrag über ein neues Auto abschließen, oder muss ich zwangsläufig die Differenz zwischen den geleisteten Leasingraten und dem Verkaufspreis noch weiter finanzieren oder erlischt diese Verbindlichkeit gegenüber dem Autohaus, wenn ich den Leasingvertrag auslaufen lasse und einen neuen abschließe?

am 25. März 2015 um 14:22

Leasing ist ja "frei übersetzt" = mieten. In dem Moment ist der Kaufpreis von damals egal. Du bezahlst deine Miete (Rate) und musst das Auto in einem, im Vertrag festgelegten, ordentlichen Zustand nach bestimmter Zeit und Laufleistung zurück geben. Was danach mit dem Auto ist, kann dir schnuppe sein. Danach kannst du einfach ein neues leasen, kaufen, was auch immer.

Das Problem tritt nur auf, solltest du mehr KM gefahren sein als vertraglich festgelegt, oder sollte der Restwert des Autos nicht dem entsprechen was festgelegt wurde (durch Schäden o.ä.). Aber dafür gibt's sogar unter Umständen sogenannte GAP-Versicherungen.

Die GAP-Versicherung schließt aber nur die Finanzierungslücke die entsteht, wenn ein Fahrzeug privat oder geschäftlich geleast wurde und bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten hat oder beschädigt wurde. Nicht die Diskrepanz zwischen festgelegtem Restwert und realen Restwert bei der Rückgabe .

So ein quatsch, Leasingpartner ist VW-Bank und nicht der Händer also man kann zurückgeben wo man möchte

Das Fahrzeug muss halt nur von der Bank abgelöst werden, der Rest interessiert weder VW noch den Händler bzw. die Bank

Ich habe schon 2 Fahrzeuge bei einem anderen Händler zurückgegeben, weil die das Auto besser bewertet haben

am 26. März 2015 um 6:21

Das kann durchaus stimmen was @aLpi82 da sagt.

Die Diskrepanz zwischen festgelegtem Restwert und realen Restwert bei der Rückgabe habe ich irgendwo aber auch schon mal als Bestandteil einer GAP-Versicherung gesehen, kann aber auch sein, dass da dann doch anders gemeint war und nur der Normalfall versichert war.

Themenstarteram 26. März 2015 um 11:54

Danke aLPi!

Zur GAP:

Wenn man z.B. 0€ anzahlt, dann nach z.B. 4000 km einen Totalschaden hat und die Monatsraten die bis dahin geleistet wurden nicht den Wertverlust bis zu den 4000 km deckt (progressiv), dann würde man rein theoretisch ohne GAP nachzahlen müssen mit einem Schlag und hätte kein Auto mehr. GAP gibt bis zu 2 Jahre nach Kauf / Leasing (je nach Vertragsform) den Neuwagenpreis zurück, sprich, man bekommt seine Monatsraten (plus ggf. Anzahlung) zurück.

am 26. März 2015 um 12:11

Danke noch einmal für die genaue Erklärung, dann hatte ich damals was falsch verstanden.

Ändert nichts daran, dass in meinen Augen GAP PFLICHT ist bei Leasing...

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 25. März 2015 um 17:12:30 Uhr:

So ein quatsch, Leasingpartner ist VW-Bank und nicht der Händer also man kann zurückgeben wo man möchte

Das Fahrzeug muss halt nur von der Bank abgelöst werden, der Rest interessiert weder VW noch den Händler bzw. die Bank

Ich habe schon 2 Fahrzeuge bei einem anderen Händler zurückgegeben, weil die das Auto besser bewertet haben

Hast Du mal eine Adresse, auch gern via PM, wo sowas möglich ist? die VW Autohäuser im östlichen Ruhrgebiet sind da nämlich ganz anderer Meinung.

Es sei zwar grundsätzlich denkbar, das die Leasingbank dem zustimme, aber es müsse vorher mit der geklärt werden und es würde nicht einfach grundlos zugestimmt werden.

VW schreibt dazu

Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasing-Vertrages die Fahrzeuge mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen

bei-spielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft etc.

beim ausliefernden Händlerpartner oder einer vorher definierten

Rückgabestelle zurückgegeben werden. Bei Rückgabe muss das

Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung

entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie

verkehrs- und betriebssicher sein"

Quelle: http://www.autohaus-mense.de/.../faire_leasingruecknahme.pdf

am 26. März 2015 um 16:08

Zitat:

@wbvw333 schrieb am 26. März 2015 um 12:54:15 Uhr:

Danke aLPi!

Zur GAP:

Wenn man z.B. 0€ anzahlt, dann nach z.B. 4000 km einen Totalschaden hat und die Monatsraten die bis dahin geleistet wurden nicht den Wertverlust bis zu den 4000 km deckt (progressiv), dann würde man rein theoretisch ohne GAP nachzahlen müssen mit einem Schlag und hätte kein Auto mehr. GAP gibt bis zu 2 Jahre nach Kauf / Leasing (je nach Vertragsform) den Neuwagenpreis zurück, sprich, man bekommt seine Monatsraten (plus ggf. Anzahlung) zurück.

Genau so ist das korrekt. Arbeite selbst bei einer Versicherung. Bei guten Gesellschaften hat man allerdings auch ohne eine GAP Deckung 24 Monate Neupreisentschädigung. Spätestens danach sollte man die GAP Deckung einschließen oder halt mit dem Risiko leben.

Zitat:

@chrisludwigs schrieb am 26. März 2015 um 16:14:04 Uhr:

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 25. März 2015 um 17:12:30 Uhr:

So ein quatsch, Leasingpartner ist VW-Bank und nicht der Händer also man kann zurückgeben wo man möchte

Das Fahrzeug muss halt nur von der Bank abgelöst werden, der Rest interessiert weder VW noch den Händler bzw. die Bank

Ich habe schon 2 Fahrzeuge bei einem anderen Händler zurückgegeben, weil die das Auto besser bewertet haben

Hast Du mal eine Adresse, auch gern via PM, wo sowas möglich ist? die VW Autohäuser im östlichen Ruhrgebiet sind da nämlich ganz anderer Meinung.

Es sei zwar grundsätzlich denkbar, das die Leasingbank dem zustimme, aber es müsse vorher mit der geklärt werden und es würde nicht einfach grundlos zugestimmt werden.

Autohaus WH (Witten/Hattingen)

www.wh-autozentrum.de

Wegen dem ausliefernden Händler: Was ist, wenn ich mein Fahrzeug in WOB abhole? :D

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 25. März 2015 um 17:12:30 Uhr:

So ein quatsch, Leasingpartner ist VW-Bank und nicht der Händer also man kann zurückgeben wo man möchte

Das Fahrzeug muss halt nur von der Bank abgelöst werden, der Rest interessiert weder VW noch den Händler bzw. die Bank

Ich habe schon 2 Fahrzeuge bei einem anderen Händler zurückgegeben, weil die das Auto besser bewertet haben

Falsch! Du sprichst von einer Finanzierung und NICHT von Leasing. Außer dem ausliefernden Händler kommt kein anderer an den Restwert dran; nicht mal der Käufer?!

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