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Fahrzeugschein Felgen / Fahrwerk Eintragung

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 11. April 2012 um 9:24

Hallo liebe Freunde,

hatte mich schon seit längerem nicht mehr zu Wort gemeldet, war 6 Monate im Ausland :-)

Jetzt bin ich wieder da und wollte einige kleine Änderungen in meinem Golf 4 GTI TDI vornehmen.

Vorweg, ich habe schon die Suchfunktion benutzt jedoch nichts gescheites gefunden, also würde ich mich freuen, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet, ist auch keine besonders komplizierte Frage, Tuner vom Golf 4 sollten sich damit auskennen.

Also, ich habe vor 7 Jahren einen kleinen schönen schwarzen Golf 4 GTI TDI 110KW/150PS gekauft, mit absoluter Vollausstattung, sprich leder, xenon, sitzheizung, temo, klimaautomatik usw usw.

Damals hatte ich ihn von einem Polizeibeamten gekauft, mit 110.000km und der war schon etwas "aufgetunt".

Er hatte schicke 18 Zoll Tiefbettfelgen von der Firma AH Car Design raufkeklatscht, mit Spurplatten vorne und hinten, und außerdem die Original Fahrwerksfedern gegen FK Fahrwerksfedern austauschen lassen.

Nach 1 Jahr benutzung habe ich die Federn rausgehauen und Original Golf 4 GTi Federn montieren lassen (Sind ja 15-20mm) kürzer wie die Serien Federn. Der Grund war, dass die Federn ausgelutscht waren bzw auch die Dämpfer und immer gegen meinen Radkasten geschlagen und Schaden angerichtet haben, wenn 2 Leute hinten saßen, daraufhin habe ich mir dann bei eBay einen kompletten GTI Fahrwerk gekauft.

Alles ist rechtmäßig in meinem Fahrzeugschein eingetragen, die Spurplatten mit den Felgen, und auch die Federn.

Jetzt meine Frage, da ich die Federn seit Jahren nicht mehr drinne habe aber jedoch immernoch im meinem Fahrzeugschein vermerkt ist, ist es verboten? Also muss ich sie wieder "löschen" bzw rausnehmen lassen?

Denn ich frage, weil die Felgen mittlerweile auch kaputt sind und ich mir heute Abend neue Felgen holen möchte, die eine ABE verfügen und ich nichts eintragen brauch (laut Verkäufer).

Meine Frage, muss ich die alten Felgen und Spurplatten, die eingetragen sind, auch rausnehmen lassen? Wäre zwar schöner, denn mein Fahrzeugschein ist schon voll eingetragen, habe sogar eine 2 Seite bekommen, dann hätte ich wieder Platz, müsste aber jedoch unnötig Geld zahlen

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, schöne grüße aus Berlin

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14 Antworten

nein! die felgen KANNST du ja jederzeit auch wieder aufziehen...ok bei einem fahrwerk wirds schwerer ;) ich hab bei mir 7 felgen und 2 fahrwerke eingetragen.

p.s. bevor du in schwulitäten kommst dann poste lieber mal die "abe" bzw vorallem deren auflagen. den da steht so manches drinne das z.b. wen ein anderen fahrwerk verbaut wurde die abe ihre gültigkeit verliert. und du hast ja ein anderes...zur not fährste zum tüv und fragst mal "was soll ich machen"...

Themenstarteram 11. April 2012 um 10:23

danke onkel howdy für die schnelle antwort,

ja mit der abe hast du auf jedenfall recht, ich habe mich ja schon mal bißchen schlau gemacht gehabt und die auflagen durchgelesen,

die felgen sind ganz normale rondell 0029 dinger, optisch nicht der wirkliche hingucker, aber halt billig, kriege einen neuen kompletten satz für 250€ nagelneu, mit allen zentrierringen, radbolzen usw, noch im karton, wurde also nicht 1 mal benutzt,

sind doch günstig, oder für 250€? 18 zoller

bei den auflagen steht z.b. (die wichtigsten), radkasten muss zum turbolüfter oder so rausgeschnitten werden, ist ja auch bei mir soweit ich das als leie beurteilen kann beim reifenwechsel, waren ja immer auch vorher 18zoller montiert

Themenstarteram 11. April 2012 um 10:24

ohne reifen versteht sich :-)

ich nimm meine jetztigen reifen von den kaputten felgen mit, waren gute teure von dunlop sport 9000

haben noch ein restprofil von 5mm, müssten also noch 2 saisons reichen

Themenstarteram 11. April 2012 um 10:37

ich habe mir jetzt die abe von der hauptseite rondell runtergeladen und muss feststellen, dass da wirklich viele auflagen vorhanden sind, die meisten treffen auf mich zu, jedoch weiß ich mit einigen nichts anzufangen, ich würde es ja gerne das gutachten hier hochladen, geht aber leider nicht, da nur bilder hochladen möglich ist,

ich habe mal einen kleinen auszug, wo ich nicht weis, was damit gemeint ist, vlt koennt ihr mir weiterhelfen

---------------

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

-------------

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

------------

Zitat:

dass da wirklich viele auflagen vorhanden sind

Und wegen der A01 ist eine sofortige [TÜV]-Abnahme erforderlich.

Soviel zum Verkäufer.

Themenstarteram 11. April 2012 um 18:10

verstehe ich nicht, also das liest du von der auflage A01 heraus, ja?

also ich kann damit nichts anfangen, d.h. ich lese nicht ab, dass es eingetragen werden muss, liegt wohl daran, dass ich gebürtiger türke bin und nicht zu 100% der deutschen sprache mächtig bin :-)

aber was ich nicht verstehe, wieso steht dann ganz oben -> A B E ( allgemeine be...), d.h. eintragungsfrei, sofern die auflagen erfüllt werden (serien fahrwerk = JA, kotflügen bördeln = JA, radkasten frei = JA, ist ja alles bei mir vorhanden, also ich erfülle alle auflagen),

so hatte ich das jedenfalls bisher immer in erinnerung, abe mitführen und gut ist, ich hoffe ich habe da recht, will nämlich nicht unnötig geld ausgeben :-(

ich hoffe, da ist noch jemand anders da, der meine oder seine meinung vertritt, damit ich dann je nachdem zum tüv fahren und das regeln kann

danke eierlein

grüße

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

... ich hab bei mir 7 felgen und 2 fahrwerke eingetragen.

2 Fahrwerke? Also hat der Prüfer vom 2. nen Fehler gemacht und hätte das alte die austragen müssen, da ja 2 verschiedene Höhen nicht gehen!

Oder hast du lediglich 2 Anbaubescheinigungen immer mit oder wirklich richtig im Fz.-Schein / Zulassungsbescheinigung eingetragen, das sollte nicht sein!

 

Zitat:

Original geschrieben von Kerem67

aber was ich nicht verstehe, wieso steht dann ganz oben -> A B E ( allgemeine be...), d.h. eintragungsfrei

und das heißt es eben nicht, man muss sich immer die ABE durchlesen und alle zutreffenden Auflagen lesen, A01 ist in der Regel das eine Abnahme zu erfolgen hat!

die alten nicht mehr vorhandenen Teile kannst du streihen lassen bei einer Abnahme, musst du aber nicht! Ich bin auch kein Freund von unnötigen Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung! Mich stören die Beiblätter auch immer!

Zitat:

Original geschrieben von Kerem67

 

Jetzt meine Frage, da ich die Federn seit Jahren nicht mehr drinne habe aber jedoch immernoch im meinem Fahrzeugschein vermerkt ist, ist es verboten? Also muss ich sie wieder "löschen" bzw rausnehmen lassen?

Du musst das Fahrwerk austragen lassen, da die Fz.-Höhe neu definiert werden muss!

nein, es stehen 2 im schein. der prüfer hat schon gesagt "musst halt das eine austragen lassen", hat aber auf das zettelchen nichts weiteres geschrieben. das is das selbe wie mit spoiler unrat. einmal ne gfk stange eintragen lassen, dann keinen bock mehr drauf, original hin und kleine spoilerlippe drunter. das selbe in grün...zwar anderer prüfer aber "musst die andere stange aber austragen lassen". auf dem zettel stand auch nichts weiter.

aber warum 2 verschiedene höhen? schreibst du in deine abnahmebstätigungen die neue höhe rein? bei mir steht immer "zu ziff dingsbums (früher 33), mit verstellbarem fahrwerk marke 0815 farbe rostig mit 2 windungen vorne und hinten nummer 4711" und fertig. eine neue höhe ist bei mir in den letzten 8 jahren nie neu festgelegt worden. ich weiss "früher" so vor 10 jahren etc war das so. hier wurde dann auch die höhe neu in den schein eingetragen.

Themenstarteram 12. April 2012 um 13:27

also liebe freunde,

ich war heute beim tüv, wagen vorgeführt und abe gezeigt, NÖ, die mussen eingetragen werden, WEGEN der auflage A01 wie der eine User hier geschrieben hatte, also man solle sich nicht von dem Titel ABE verarschen lassen wie ich :-)))

zuerst hat er den wagen gecheckt, radkasten ect, keinerlei probleme, da ich ja vorher auch 18er drauf hatte mit distanzscheiben und der radkasten bzw die verkleidung (wasser/schlammschutz) bearbeitet worden war, er hat die felgen abgenommen und mir ne bescheinigung gegeben, sodass ich das immer mit mir führen muss wegen der polizei ( KEINE EINTRAGUNG ERFORDERLICH, Kosten 35,00€), dann habe ich ihn darauf angesprochen, wie das mit dem fahrzeugschein ist, da ja meiner 3 seiten hatte ( alte felgen, altes fahrwerk, distanzscheiben, anhänger, scheiben, börteln usw usw), er meinte dann muss er ein änderungsantrag stellen und das würde 52€ kosten, habe ich dann auch gemacht.

also ne kopie vom fzgschein und halt alles was ich weghaben wollte, hat er durchgestrichen aufm blatt und stempel mit unterschrift und gut ist,

damit dann erstmal zur zulassungsstelle und nach 3 stunden warten ( ja ist leider so in berlin :-) )hatte ich meinen neuen fzgschein, nur noch 1 seite, den ganzen müll rausgenommen.

kostenpunkt 11,70€ (land 11,20€ bund 0,50€ )

somit kann der thread geschlossen werden, nochmals vielen dank an alle user die mir weitergeholfen und tips gegeben haben

grüßeee

Zitat:

also man solle sich nicht von dem Titel ABE verarschen lassen wie ich

Dagen hilft lesen.

 

Ich glaube du hast gar keine ABE sondern nur ein »Gutachten zur ABE«.

In einer (neuen) ABE steht nur wer die Räder geprüft hat, Verweise auf die Anlagen/Gutachten und evtl. noch der Hinweis, das nicht serienmäßige Reifengrößen nicht eingetragen werden brauchen. (Abhängig von A02 des Gutachtens).

Von Fahrzeugen steht nichts in der ABE.

Beispiel-ABE

Und dann sinngemäß:

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

xxx

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Die »angegeben Bedingungen« sind die Auflagen des fahrzeugspezifischen »Gutachtens zur ABE«.

@onkel-howdy

natürlich ändere ich die Fz.-Höhe im Feld 20 immer, das muss auch so! Mir hat mal ein Dekra Prüfer gesagt, man muss sie nicht ändern, da er der Meinung war, wenn man die Höhe ändert, dadurch eine BErichtigung der Fz.-Papiere immer sofort nötig ist, deshalb trägt er nie was zu der Höhe bei nem Gewinde oder ner Tieferlegung ein! Leider lag er mit dieser Behauptung falsch, ich fragte ihn wie er darauf komme und meinte ist so gegegelt in der FZV §13!

Unter Punkt 7 steht dort:

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der

Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister

und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung

Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen

nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich

mitzuteilen:

Hubraum

Leistung

Geschwindigkeit

Änderung der Achslasten

...

7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen

und Krafträdern,

anscheinend hat er das Wort ausgenommen überlesen, ein paar Jahre!

Ich meine mich zu erinnern, dass dies auch im dem alten Paragraphen so war als es die FZV noch nicht gab und diese Teile in der StVZO waren!

Mal eine Frage wenn, die Prüfer sagen das es gestrichen werden muss, warum machen sie es nicht gleich, dafür ist doch die Abnahme da!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

@onkel-howdy

natürlich ändere ich die Fz.-Höhe im Feld 20 immer, das muss auch so! Mir hat mal ein Dekra Prüfer gesagt, man muss sie nicht ändern, da er der Meinung war, wenn man die Höhe ändert, dadurch eine BErichtigung der Fz.-Papiere immer sofort nötig ist, deshalb trägt er nie was zu der Höhe bei nem Gewinde oder ner Tieferlegung ein! Leider lag er mit dieser Behauptung falsch, ich fragte ihn wie er darauf komme und meinte ist so gegegelt in der FZV §13!

ROFL!

und genau so ein "problem" hab ich gerade. ;)

unsere zulassungsstelle stellt sich da etwas an....ich hab z.b. jetzt bei meinem 2er ein gewinde eintragen lassen zusammen mit felgen und nem einarmwischer. hat auch alles geklappt, eine änderung der höhe bei ziff 20 wurde NICHT gemacht. sondern einfach unten eben "mit geändertem fahrwerk balalala" keine tieferlegung, kein nichts. nur eben das gewinde selbst und der abstand radmitte/kotikante.

so und da ich n bissle n schlamper bin verdaddel ich solche tüv zettelchen gerne mal. und dann kannst eben das ganze nochmals eintragen lassen was geld/zeit und nerven kostet. mal vom gutachten das man nicht vergeigen sollte mal ganz abgesehen. deshalb wollte ich WIE IMMER das zeugs in den fahrzeugschein eintragen lassen. ja pustekuchen! das macht unsere zulassungsstelle nichtmehr da zitat "sich da die gesetzeslage geändert hat und wen keine neue höhe festgelegt worde ist das nicht eintragen DARF...."

das der spruch mit der gesetzeslage sooo nicht wirklich stimmt hab ich auch schon rausgefunden...aber was willste machen?

 

Zitat:

Mal eine Frage wenn, die Prüfer sagen das es gestrichen werden muss, warum machen sie es nicht gleich, dafür ist doch die Abnahme da!

weil dafür zitat "die zulassungsstelle zuständig ist" ;)

Themenstarteram 12. April 2012 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

also man solle sich nicht von dem Titel ABE verarschen lassen wie ich

Dagen hilft lesen.

 

Ich glaube du hast gar keine ABE sondern nur ein »Gutachten zur ABE«.

In einer (neuen) ABE steht nur wer die Räder geprüft hat, Verweise auf die Anlagen/Gutachten und evtl. noch der Hinweis, das nicht serienmäßige Reifengrößen nicht eingetragen werden brauchen. (Abhängig von A02 des Gutachtens).

Von Fahrzeugen steht nichts in der ABE.

Beispiel-ABE

Und dann sinngemäß:

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

xxx

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Die »angegeben Bedingungen« sind die Auflagen des fahrzeugspezifischen »Gutachtens zur ABE«.

Doch, meine sah genau so aus, die ersten beiden Seiten genau die gleichen Informationen wie das, was du gepostet hast, und danach waren dann halt 5 blätter mit gutachten zur abe mit der nr xxx

da waren halt alle fahrzeuge aufgelistet reifenkombis, auflagen

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Mal eine Frage wenn, die Prüfer sagen das es gestrichen werden muss, warum machen sie es nicht gleich, dafür ist doch die Abnahme da!

weil dafür zitat "die zulassungsstelle zuständig ist" ;)

Nee, dafür ist die Zulassungsstelle nicht zuständig! Die Jungs beim Amt haben von der Technik absolut keine Ahnung, können eigentlich nur unsere Gutachten abtippen und das nichtmal Fehlerfrei, ok kann ja jeden passieren!

ABER jedes Amt muss eigentlich die Gutachten nachvollziehen können und kann sie ggf. prüfen, wenn sie Ahnung hätten, was bei euch anscheinend der Fall ist, wenn die es nicht machen wenn Feld 20 nicht geändert ist und fehlt!

Im Anhang mal was von letzter Woche mit Streichung in der alten ZLB Teil 1, damit das Amt auch weiß was genau heraus muss!

Im dem Fz. waren H&R Federn, welche rausgeflogen sind und ein Gewinde kam neu rein! Die Kopie tacker ich an das Gutachten und der Typ beim Amt kann es dann besser streichen, als wenn man die Zeile und Stelle angibt, was unser Tool so gedacht hat, deshalb der Satz SIEHE KOPIE!

P.S. wenn du nur die Anbaubescheinigung verloren hast, kann man diese bis 10 Jahre und theoretisch auch darüber reproduzieren, bei der Organisation, dann zu dem Prüfer und er soll einfach Feld 20 handschriftlich ergänzen!

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