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Fahrzeugschein im Scheckkartenformat
Hallo,
gibt es hierzu irgendwelche aktuellen Entwicklungen? Eine Google-Suche ergab nur einen Beitrag der AutoBild aus 2003.
In Zeiten von Digitalisierung, Big Data und Blockchain halte ich den aktuellen Fahrzeugschein für sehr antiquiert. Zumindest ein Schein im Scheckkartenformat sollte doch möglich sein.
Ich fahre aktuell immer ohne Fahrzeugschein, da es nicht in mein Portmonee passt und ich es aus Versicherungsgründen nicht im Auto aufbewahren soll.
Vielleicht sollte es eine Petition geben? Der aktuelle Verkehrsminister ist m. E. etwas beschränkt, aber vielleicht lässt sich da was bewegen.
Beste Antwort im Thema
Ja gut der wird dann Zentral gefertigt, kostet dann 50€ und hat Lieferzeit von 3 Wochen. Noch mehr Plastikmüll ?? Nee Nee
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110 Antworten
Ich finde dieses "Problem" nicht so brisant daß ich da eine Petition anleiern würde.
Alternativ kannst Du den Fzg.schein auf ein kleineres Format zusammenfalten oder Dir eine Brieftasche kaufen, bzw.einen grösseren Geldbeutel.
Man könnte sich ebenso eine verkleinerte Kopie der ZB 1 machen und auch diese zusätzlich kleinfalten.
Nebenbei: Trägst Du Deinen Perso mit Dir rum?
Hallo
Mein Fahrzeugschein ist 10,5 cm X 7,3 cm groß also genau die Maße von
einigen Papieren die ich sonst noch mitführe
Seelze 01
Mein Fahrzeugschein ist im Auto, wieso sollte ich den mitschleppen? Wenn meine Frau mit dem Auto fährt und angehalten wird, dann wäre es ja suboptimal, wenn ich das Teil bei mir trage. Passt super ins Handschuhfach
Eine Petition starten.....na wenn wir sonst keine anderen Probleme hier haben, dann muss es uns ja ganz gut gehen
Ja gut der wird dann Zentral gefertigt, kostet dann 50€ und hat Lieferzeit von 3 Wochen. Noch mehr Plastikmüll ?? Nee Nee
Es gibt keine versicherungstechnischen Gründe, die gegen eine Aufbewahrung im Fahrzeug sprechen...
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 10. Mai 2019 um 00:03:35 Uhr:
Zumindest ein Schein im Scheckkartenformat sollte doch möglich sein.
Einfach einmal mehr falten und das Problem ist gelöst.
Hab auch seitdem ich nur noch eine Kartenbörse hab.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Mai 2019 um 07:56:08 Uhr:
Es gibt keine versicherungstechnischen Gründe, die gegen eine Aufbewahrung im Fahrzeug sprechen...
Das sieht aber das OLG Celle anders (8 U 62/07). Leitsatz: "Das dauerhafte Verwahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat."
Nun gibt es zwar auch anderslautende Rechtsprechung und die meisten Kaskoversicherungen verzichten mittlerweile auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, aber pauschal kann man es nicht als unbedenklich bezeichnen, wenn man den Fahrzeugschein/ZBS im Auto lässt.
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 10. Mai 2019 um 00:03:35 Uhr:
Hallo,
gibt es hierzu irgendwelche aktuellen Entwicklungen? Eine Google-Suche ergab nur einen Beitrag der AutoBild aus 2003.
In Zeiten von Digitalisierung, Big Data und Blockchain halte ich den aktuellen Fahrzeugschein für sehr antiquiert. Zumindest ein Schein im Scheckkartenformat sollte doch möglich sein.
Ich fahre aktuell immer ohne Fahrzeugschein, da es nicht in mein Portmonee passt und ich es aus Versicherungsgründen nicht im Auto aufbewahren soll.
Vielleicht sollte es eine Petition geben? Der aktuelle Verkehrsminister ist m. E. etwas beschränkt, aber vielleicht lässt sich da was bewegen.
Sorry aber das ist nicht so weit gedacht
Ich habe meine Fahrzeugscheine immer in den ganzen Autos / Motorräder .
Wäre sonst auch echt nervig, alle im Portmonaie zu haben .
Und was machen die Tuner , die teilweise 2 - 3 Seiten haben . Wo soll das auf die Karte ?
Gruss
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. Mai 2019 um 08:34:03 Uhr:
Das sieht aber das OLG Celle anders (8 U 62/07). Leitsatz: "Das dauerhafte Verwahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat."
Nun gibt es zwar auch anderslautende Rechtsprechung und die meisten Kaskoversicherungen verzichten mittlerweile auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, aber pauschal kann man es nicht als unbedenklich bezeichnen, wenn man den Fahrzeugschein/ZBS im Auto lässt.
Doch, kann man so pauschal behaupten, da wir 2019 haben und nicht mehr 2007. Die Rechtsprechung ist viel weiter und auch in anderen Bereichen wird dort der ZB I weniger Bedeutung zugemessen als man hier mit „Gefahrenerhöhung“ glauben machen will...keiner wird auf seinem Schaden sitzen bleiben, nur weil die ZB I im Fahrzeug gelegen hat.
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 10. Mai 2019 um 08:39:23 Uhr:
Und was machen die Tuner , die teilweise 2 - 3 Seiten haben . Wo soll das auf die Karte ?
Eben, ich muss meine Eintragungen ja kontrollieren können. Die Karte wäre ja wahrscheinlich bereits mit den Standardangaben ausgelastet. NFC wäre eine Möglichkeit, aber dann kommen wieder die Datenschützer und nicht jeder kann es auslesen.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Mai 2019 um 08:45:14 Uhr:
Doch, kann man so pauschal behaupten, da wir 2019 haben und nicht mehr 2007. Die Rechtsprechung ist viel weiter und auch in anderen Bereichen wird dort der ZB I weniger Bedeutung zugemessen als man hier mit „Gefahrenerhöhung“ glauben machen will...keiner wird auf seinem Schaden sitzen bleiben, nur weil die ZB I im Fahrzeug gelegen hat.
Sehr schwache Begründung. Die Rechtsprechung kann nicht einfach so "viel weiter" sein. "Keiner wird auf seinem Schaden sitzen bleiben" grenzt ja schon an Prophetie.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Mai 2019 um 08:45:14 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. Mai 2019 um 08:34:03 Uhr:
Das sieht aber das OLG Celle anders (8 U 62/07). Leitsatz: "Das dauerhafte Verwahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat."
Nun gibt es zwar auch anderslautende Rechtsprechung und die meisten Kaskoversicherungen verzichten mittlerweile auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, aber pauschal kann man es nicht als unbedenklich bezeichnen, wenn man den Fahrzeugschein/ZBS im Auto lässt.
Doch, kann man so pauschal behaupten, da wir 2019 haben und nicht mehr 2007. Die Rechtsprechung ist viel weiter und auch in anderen Bereichen wird dort der ZB I weniger Bedeutung zugemessen als man hier mit „Gefahrenerhöhung“ glauben machen will...keiner wird auf seinem Schaden sitzen bleiben, nur weil die ZB I im Fahrzeug gelegen hat.
Da bin ich ja beruhigt, denn ich habe auch die Fahrzeugscheine immer im Auto. Früher hieß es mal, man sollte sich Kopien anfertigen und die dann mitnehmen. Aber das wurde dann auch wieder zerrissen, weil angeblich nur die Originalen im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle akzeptiert werden....
Zudem denke ich, dass die im Scheckkartenformat gar nicht mehr lesbar sind. Ist manchmal schon jetzt nur noch mit Lupe oder Handyfoto und Vergrößerung machbar.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 10. Mai 2019 um 08:58:24 Uhr:
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 10. Mai 2019 um 08:39:23 Uhr:
Und was machen die Tuner , die teilweise 2 - 3 Seiten haben . Wo soll das auf die Karte ?
Eben, ich muss meine Eintragungen ja kontrollieren können. Die Karte wäre ja wahrscheinlich bereits mit den Standardangaben ausgelastet. NFC wäre eine Möglichkeit, aber dann kommen wieder die Datenschützer und nicht jeder kann es auslesen.
Alles was nicht unbedingt auf der Karte sein muss kann man als ABE oder ähnliches im Auto lassen.
So mache ich es jedenfalls.
Fahrzeugscheine nicht im KFZ aufzubewahren kann nicht bei jedem funktionieren. Ein Kunde von uns ist ein AMG Fanatiker mit zu viel Geld und Platz. Seine Frau nimmt sich, wenn sie einkaufen will, einen Schlüssel aus dem Schlüsselschrank und bis sie in der Garage ist, auf den Knopf der Fernbedienung drückt und das Fahrzeug blinkt, weiß sie nicht, mit welchem Fahrzeug sie heute fahren wird. Man könnte natürlich die Kennzeichen an den Schlüssel schreiben und dann den Stapel mit den scheinen durchwühlen. Aber wollen solche Leute sowas?
Dann doch lieber den Fahrzeugschein per NFC-Chip auf den Autoschlüsseln. Dann muss man halt zum TÜV und Zulassung beide Schlüssel mit schleppen.