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Fahrzeugschein - Original oder Kopie im Fahrzeug mitführen ?
Hallo BMW-ler;
in Anbetracht der zahlreichen Diebstahlsmeldungen von Fahrzeugen in den letzten Monaten mal konkret die Frage - ohne Kentniss der Rechtslage:
Wie haltet ihr es?
Habt ihr im Fahrzeug, im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende die Original-Zulassung / Fahrzeugschein des Fahrzeugs deponiert, oder führt ihr immer nur eine Kopie im Fahrzeug mit?
Reicht da eine S/W -Kopie, oder muss es was in Farbe sein?
Und wie ist es bei Fahrten in den Urlaub/im Ausland?
Beste Antwort im Thema
Fahrzeugschein - egal ob Kopie oder nicht gehören mE in den Geldbeutel oder die Brieftasche und nicht ins Fahrzeug.
Gruss Mic
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85 Antworten
Fahrzeugschein - egal ob Kopie oder nicht gehören mE in den Geldbeutel oder die Brieftasche und nicht ins Fahrzeug.
Gruss Mic
Hey, also eine Kopie reicht vollkommen aus so lange alles leserlich ist! Ich habe meinen in der Mittelkonsole ...
Fahrzeugschein original in der sonnenlende warum im geldbeutel was wollen die, die das auto klauen damit anfangen? Die können den höchstens abmelden.
Un der brief gehört daheim in den ordner.
Zitat:
@mickym2 schrieb am 10. November 2015 um 11:06:46 Uhr:
Fahrzeugschein - egal ob Kopie oder nicht gehören mE in den Geldbeutel oder die Brieftasche und nicht ins Fahrzeug.
Gruss Mic
Aber ich sprach ja von "Gängiger Praxis" -- also Lebenserfahrung
und da ist es ---vorallem bei verschiedenen Nutzern---so, das der Schein im Fahrzeug liegt---wo auch immer
Du kannst Fragen stellen, Mosi.
Die Zulassung bewahre ich bei den anderen Fahrzeugpapieren (Fahrerlaubnis, Personalausweis) auf - am Mann.
http://www.t-online.de/.../...-fahrzeugschein-darf-im-auto-liegen.html
Ach, Manni, haste Verlustträume in der Nacht gehabt?
Ganz wichtig, wenn Kopie, dann auf jeden Fall eine Schwarz-Weiß-Kopie. Im Falle des Fahrzeugsscheins vielleicht nicht ganz so wichtig da das Papier bzw. das Format anders ist, aber man muss auf jeden Fall erkennen können, dass es sich um eine Kopie handelt! Bei einer Farbkopie kommt man sehr schnell in den Verdacht der Urkundenfälschung. Kopien und originale sind heute bei Farbkopien sehr schwer bis gar nicht auseinanderzuhalten.
Und zum eigentlichen Thema: Bei uns liegt der Fahrzeugschein im Auto, an einer nur den Fahrern bekannten stelle (also NICHT hinter der Sonnenblende oder im Handschuhfach). Da unsere Fahrzeuge von vier bis sechs Fahrern ohne eigentlich "Übergabe" benutzt werden, ist das anders auch nicht möglich. Wenn man auf Nummer sicher gehen will (haben wir gemacht) dann schreibt man das auch kurz der Versicherung, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Und nur so am Rande: Der Fahrzeugschein sagt nichts aus, man kann mit dem Fahrzeugschein auch nichts unternehmen. Im Ausland gibt es teilweise ein entsprechendes Dokument gar nicht! Von daher: Deutsche Ausweispanikmache ...
Zitat:
@crank66 schrieb am 10. November 2015 um 11:10:17 Uhr:
Fahrzeugschein original in der sonnenlende warum im geldbeutel was wollen die, die das auto klauen damit anfangen? Die können den höchstens abmelden.
Un der brief gehört daheim in den ordner.
Ganz einfach - wenn ein Dieb in eine Fahrzeugkontrolle kommt, wird das Fahrzeug bzw. der Fahrer eher genauer überprüft, als wenn die Papiere vorhanden sind.
und im Übrigen zur gängigen Praxis: Sowenige sind es gar nicht, die ihre FZ-Papiere mit sich führen.
ach und übrigens: Der FZ-Brief ist keine Eigentümerurkunde - sondern der gültige Kaufvertrag.
Gruss Mic
Fahrzeugscheine müssen immer im Original mitgeführt werden, du kannst dir gerne Kopien machen, diesen werden aber nicht anerkannt. Es sei denn, die Kopie ist beglaubigt.
Zitat:
@frecherchris schrieb am 10. November 2015 um 12:18:00 Uhr:
Fahrzeugscheine müssen immer im Original mitgeführt werden, du kannst dir gerne Kopien machen, diesen werden aber nicht anerkannt. Es sei denn, die Kopie ist beglaubigt.
Also das man das Original bei sich tragen muss wäre mir neu, habe noch nie Probleme in all den Jahren mit meiner schwarz weiß geschweige den Farbkopie gehabt... !
Wo steht das man das Original mit führen muss, neues Gesetz ?
Bei einer kopie des fahrzeugscheins gilt das dokument als urkundenfälschung, nur das original ist verwendbar. Zumindest in bremen ist es so.
Kopien werden eigentlich nicht anerkannt, es muss immer der originale Fahrzeugschein vorgezeigt werden bei einer polizeilichen Kontrolle!
Dass die Beamten da im Enzelfall ein Auge zudrücken können, will ich gar nicht bestreiten, aber offiziell muss das Original mitgeführt werden!
Ich hab es immer in meinem Portemonnaie, genauso wie alle anderen Papiere wie Personalausweis, Führerschein usw.!
Ich bin aber auch der alleinige Fahrer dieses Fahrzeugs!
Im Grunde wäre es eh an der Zeit, dass ein EAN Strichcode in den Lack gebrannt wird, damit diese dödelige Ausweiserei mal ein Ende hat. Geht ja zu wie im 20. Jhdt
Zitat:
@Pimblhuber schrieb am 10. November 2015 um 11:15:45 Uhr:
Du kannst Fragen stellen, Mosi.
Die Zulassung bewahre ich bei den anderen Fahrzeugpapieren (Fahrerlaubnis, Personalausweis) auf - am Mann.
http://www.t-online.de/.../...-fahrzeugschein-darf-im-auto-liegen.html
Ach, Manni, haste Verlustträume in der Nacht gehabt?
Offensichtlich ein kontrovers diskutiertes Thema.
Erstmals aufmerksam geworden bin ich als mein Handschuhfach mal nicht aufging. .. wegen defektem Schloß. .. .
Da wäre eine Kontrolle blöd gewesen.
Und dann hab ich im Portmonee eher ein ungutes Gefühl. .. wie oft werden die geklaut? ?
Oft werden Autos nur aufgebrochen und ausgeräumt. ..
Vom Leihwagen und Firmennamen kennt man den Verbleib im Auto. .manche Autos haben extra ein Fach in der Sonnenblende. .. .
Und eine neue Zulassung kostet ja auch. .. wobei ich nicht weiß ob bei Diebstahl der Zulassung nicht auch die Nummer des Autos gesperrt wird.....Bei Diebstahl der Nummernschilder ist es ja so.... .
Ich tendiere zur Farbkopie. ... das Papier ist anders und ich kann KOPIE draufschreiben. .. .
Kopi kostet 10 Euro Verwarnung!!
http://www.anwalt.de/.../...mitfuehren-original-oder-kopie_025475.html
Viele Autofahrer fragen sich, ob sie den Fahrzeugschein im Original mit sich führen müssen oder ob eine Kopie ausreichend ist. Zunächst ist festzuhalten, dass der Begriff des Fahrzeugscheines nicht mehr gibt, sondern die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ der richtige Begriff für das amtliche Dokument ist, welches auch als „Zulassung“ bekannt ist.
Die Vorschrift des § 11 Abs. 5 FZV (Führerscheinzulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen.
Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren ist falsch. Kopie sind keine gültigen Dokumente. Nach § 48 Nr. 5 FVZ in Verbindung mit der Anlage des Bußgeldkataloges ist ein Verwarngeld von 10,00 EUR zu zahlen, wer nicht den Fahrzeugschein –im Original – mit sich führt. Bei anderen Handhabungen durch die örtlichen Polizeibehörden handelt es sich lediglich um eine Kulanz des kontrollieren Polizeibeamten.
Eine weitere Gefahr birgt das Mitführen des Fahrzeugscheines als Kopie in strafrechtlicher Hinsicht. Wer den Fahrzeugschein als Farbkopie mit sich führt und diesen dann den Polizeibeamten vorzeigt, begibt sich in die enorme Gefahr der Urkundenfälschung. Sofern daher trotz dieses Artikels weiterhin Kopien des Fahrzeugscheines verwendet werden sollen, sollten diese nur in schwarz/weiß verwenden werden und bestenfalls als Kopie gekennzeichnet sein. Ein Verwarngeld von 10,00 EUR wird aber auch in diesen Fällen riskiert.