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Fahrzeugschein per Einschreiben an Zulassungsstelle?

Themenstarteram 19. August 2014 um 17:20

Moinmoin,

 

ist es möglich, den Fahrzeugschein zwecks Abmeldung zur Zulassungsstelle zu schicken und diesen von dort wieder zurück zu bekommen?

Situation ist folgende: ich habe nach längerem Rechtsstreit mein Auto an den Händler zurückgeben können, hatte aber keine Gelegenheit, es abzumelden. Er wollte aber unbedingt die Papiere, sprich auch den Schein, mitnehmen - die Schilder dagegen habe ich noch hier und er wird sie auch nicht von mir bekommen, da ich diesem Typ nicht traue. Er will mir aber auch nicht den Schein aushändigen. Gibt es jetzt eine Möglichkeit, das Fahrzeug abzumelden, ohne dass er und ich großartig kommunizieren müssen? Vernünftige Kommunikation mit ihm ist leider kaum bis gar nicht möglich...

 

Vielen Dank schon mal!

der Frosch ;)

 

/edit: sorry, ich bin im falschen Forum gelandet =/ kann das ein Moderator verschieben, bitte? O:-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

kratz die Plaketten ab und gib die Schilder

Suuuuper Ratschlag :rolleyes::rolleyes:

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Gibt es nach Abschluss des Rechtsstreites ein Urteil oder einen Vergleich?

Zitat:

Original geschrieben von fire.frog

...ich habe nach längerem Rechtsstreit...

Am einfachsten und sichersten wäres es wohl, wenn der Anwalt, welcher deine Interessen in diesem Rechtsstreit vertreten hat, diese Aufgabe für dich übernimmt. Damit ersparst du dir auch weiteren Streß.

Themenstarteram 19. August 2014 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Gibt es nach Abschluss des Rechtsstreites ein Urteil oder einen Vergleich?

Es gab eine außergerichtliche Einigung. In wieweit ist das von Relevanz?

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von fire.frog

...ich habe nach längerem Rechtsstreit...

Am einfachsten und sichersten wäres es wohl, wenn der Anwalt, welcher deine Interessen in diesem Rechtsstreit vertreten hat, diese Aufgabe für dich übernimmt. Damit ersparst du dir auch weiteren Streß.

Da gibt es zwei Probleme: erstens ist mein Anwalt gerade drei Wochen im Urlaub. Und zweitens ist das der Anwalt meines Vaters in der Heimat - sprich, letztlich müssten sowohl der Verkäufer als auch ich die Schilder und den Schein verschicken und die Gebühren würden steigen, weil der Anwalt das Fahrzeug "außerhalb" abmeldet...

Zitat:

Original geschrieben von fire.frog

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Gibt es nach Abschluss des Rechtsstreites ein Urteil oder einen Vergleich?

Es gab eine außergerichtliche Einigung. In wieweit ist das von Relevanz?

Da stellt sich die Frage, warum der hier angesprochene Punkt bei dieser außergerichtlichen Einigung nicht auch abschließend geklärt wurde. Schließlich gehört der zu einem sauberen Abschluß dazu.

Wenn eine Einigung erzielt wurde, auch ohne Urteil oder Vergleich vor Gericht, ist die Rückgabe des Fahrzeuges Bestandteil dieser Einigung.

Ich hoffe, dass diese Einigung schriftlich fixiert wurde.

Falls ja, Schilder an den Verkäufer und, falls noch nicht geschehen, die Übergabe des Fahrzeuges schriftlich bestätigen lassen.

Diese Unterlagen an Zulassungsstelle schicken und fertig. Denn ohne Schilder kann der Verkäufer ja auch nicht abmelden. Hier stehen sich zwei Menschen selber im Weg, um eine vernünftige Abwicklung der Vereinbarung durchzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von fire.frog

, letztlich müssten sowohl der Verkäufer als auch ich die Schilder und den Schein verschicken und die Gebühren würden steigen, weil der Anwalt das Fahrzeug "außerhalb" abmeldet...

Oh ja, 11€ im Vergleich zu 5,90€ für die Abmeldung woanders...schlimm schlimm :rolleyes: Und die Zulassungsstelle arbeitet auch bei Einschreiben sicher nicht umsonst...

Wie schon jemand sagte, hier stehen sich zwei im Weg...kannst dem Händler ja einen Brief schreiben, dass du am Tag X um Y Uhr an der Zulassungsstelle bist, dann wird abgemeldet und jeder geht seines Weges...

Themenstarteram 19. August 2014 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da stellt sich die Frage, warum der hier angesprochene Punkt bei dieser außergerichtlichen Einigung nicht auch abschließend geklärt wurde. Schließlich gehört der zu einem sauberen Abschluß dazu.

Es wurde vereinbart, dass ich den Wagen abmelde. Da er sich gestern Abend für heute Mittag spontan angekündigt hat (ich wollte nicht absagen, weil ich die sch... Karre einfach nur los werden wollte), hatte ich keine Möglichkeit, den Wagen noch "schnellschnell" abzumelden.

Der Abschluß lief leider genau wie der Rechtsstreit und das Auto selbst: alles andere als sauber...

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Ich hoffe, dass diese Einigung schriftlich fixiert wurde.

Diese Unterlagen an Zulassungsstelle schicken und fertig. Denn ohne Schilder kann der Verkäufer ja auch nicht abmelden. Hier stehen sich zwei Menschen selber im Weg, um eine vernünftige Abwicklung der Vereinbarung durchzuführen.

Es wurde alles dokumentiert, ja. Das habe ich zum Glück ab dem ersten Nachbesserungsversuch konsequent gemacht - sonst wäre der Fall wahrscheinlich anders ausgegangen.

Was meinst du mit "Unterlagen an die ZS schicken"? Reichen derartige Dokumente zur Abmeldung? Soweit ich weiß muss doch entweder der Verkäufer mir den Schein oder ich ihm die Schilder schicken, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Oh ja, 11€ im Vergleich zu 5,90€ für die Abmeldung woanders...schlimm schlimm :rolleyes: Und die Zulassungsstelle arbeitet auch bei Einschreiben sicher nicht umsonst...

Wie schon jemand sagte, hier stehen sich zwei im Weg...kannst dem Händler ja einen Brief schreiben, dass du am Tag X um Y Uhr an der Zulassungsstelle bist, dann wird abgemeldet und jeder geht seines Weges...

... plus die Kosten für den Anwalt. Anwälte müssen auch essen.

Ich werde wohl morgen nochmal versuchen mit ihm zu reden, auch wenn das schwierig ist...

Danke euch erstmal soweit.

kratz die Plaketten ab und gib die Schilder dem Händler gegen die Versicherung, das Auto abzumelden. Teile den Verkauf der Zulassungsstelle und der Versicherung mit. Dann gehen alle Pflichten auf den Händler über und Du bist raus.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

kratz die Plaketten ab und gib die Schilder

Suuuuper Ratschlag :rolleyes::rolleyes:

wo ist das Problem? Er kann das Auto nicht abmelden. Der Händler kann es abmelden, braucht dazu aber die Schilder. Er soll aber keine Missbrauchsmöglichkeit mit dem zugelassenen Fahrzeug haben. Also gibt man ihm die Schilder so, dass er keinen Missbrauch damit treiben kann. In diesem Fall kann es nicht einmal Probleme wegen Sachbeschädigung oder so geben - die Schilder sind ja offensichtlich noch im Eigentum des TE.

Wieso kann er nicht abmelden? Der Händler könnte ihm genauso den Schein schicken :rolleyes: Das ist doch alles Mumpitz, wenn man nicht miteinander reden kann/will, dann hat man halt ein Problem. Wo ein sturer Kopf hinführt, sieht man dann ja. Und Probleme bekommt man nicht aus dem StGB sondern aus dem StVG. Ich weiß echt nicht, wie man öffentlich so etwas schreiben kann, mit dem man andere dermaßen in Schwierigkeiten bringen kann :rolleyes:

Schon mal was von Urkundenfälschung gehört?

so lange niemand diese Kennzeichen ohne Stempel wieder an das Auto schraubt gibt es bestimmt keine Probleme mit dem STVG. Und Urkundenfälschung ist es schon grad gar nicht. Wenn man das Auto abmeldet müssen die Stempel eh abgekratzt werden, in der Regel vom Halter.

Jaja, genau...die Siegel werden aber in der Zulassungsstelle runtergemacht und nicht vorher. Steht in der FZV....aber da weißt du es bestimmt auch wieder besser :rolleyes: muss schon toll sein, anderen das Leben schwer zu machen...

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