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Fahrzeugschein und Brief verloren neuen beantragen

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 8:49

Hallo

ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtes Motorrad gekauft!

Jedoch ist dort Fahrzeugschein und Brief verloren gegangen!

eine Kopie vom Fahrzeugbrief ist vorhanden.

Was muss ich machen damit ich Neuen Brief und Schein erhalte, Tüv muss sowieso neu gemacht werden!

Besten Dank

MFG

Beste Antwort im Thema

Wirklich qualifizierte Auskünfte wirst Du am besten bei Deiner Zulassungsstelle erhalten.

 

Viele Grüße

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Wirklich qualifizierte Auskünfte wirst Du am besten bei Deiner Zulassungsstelle erhalten.

 

Viele Grüße

Schau mal nach, ob dein Landkreis im Internet vertreten ist und hole dir dort die Infos aus dem Fachbereich "Verkehr". Da findest du in der Regel die Zulassungsstelle.

Dann machst du einen Termin und fährst dort hin Du must einige Formulare ausfüllen und einen Antrag für neue Fahrzeugpapeire stellen. Das wars.

Das ganze nennt sich "Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II"

Gruss

Dürfte auf eine eidesstattliche Versicherung rauslaufen.

Kann aber natürlich nur der machen, der den Brief auch verschlampt hat.

Gruß Metalhead

Hast du die Dokumente verloren oder hast du ein Motorrad ohne Dokumente gekauft?

Letzteres wäre mir persönlich zu heikel gewesen und bringt dich jetzt in die ungünstige Lage, vom Verkäufer eine Versicherung an Eides Statt zu bekommen, dass die Fahrzeugpapiere weg sind.

Ohne gültige HU kannst du die Beantragung ebenfalls nicht durchführen. Du brauchst eine Datenbestätigung von der Zulassungsstelle, wo das FahrzeugbalsmLetztes zugelassen war, damit kannst du die HU dann machen. Ich hoffe mal für dich, dass du das Teil nicht einfach ohne Papiere gekauft hast...

Zitat:

@querys schrieb am 19. Februar 2016 um 11:11:19 Uhr:

Hast du die Dokumente verloren oder hast du ein Motorrad ohne Dokumente gekauft?

Steht doch im EP:

Zitat:

@golf3bj94 schrieb am 19. Februar 2016 um 09:49:44 Uhr:

Hallo

ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtes Motorrad gekauft!

Jedoch ist dort Fahrzeugschein und Brief verloren gegangen!

eine Kopie vom Fahrzeugbrief ist vorhanden.

Was hat denn der Verkäufer gesagt? Ich nehme mal an, dass das Thema explizit erörtert und es auch im Kaufvertrag vermerkt wurde.

grundsätzlich wird das schwer. Die technischen Daten für eine Zulassung könnte man ja der Kopie des Briefes entnehmen oder sonst ein Datenblatt besorgen. Das löst aber nicht das Problem, des fehlenden Eigentumsnachweises.

Die Verlusterklärung muss von demjenigen kommen, auf den das Motorrad zuletzt zugelassen war. Oder Du kannst die Eigentumskette sonstwie lückenlos belegen (z.B. über Kaufverträge). Geht das nicht, hast Du einen sehr mühsamen Weg vor Dir.

am 19. Februar 2016 um 14:08

Zur Zulassungsbescheinigung Teil I, also ehem. Fahrzeugschein, habe ich das erst hinter mir. Das ist auch etwas lockerer, als beim Teil II, ehem. Fahrzeugbrief.

Ich verlinke HIER mal zu unserer Zulassungsstelle ... die Vorgaben sind ja bundesweit identisch.

Das geht beim Teil II auf alle Fälle nicht so einfach mit Hinfahren und Mitnehmen ab. Der Verlust muss erst im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht werden. Das dauert einige Wochen. Somit ist es da nix mit "Vormittags hingehen" und Nachmitags gleich mal Moped fahren ;)

Kosten beim Teil I waren bei mir 41,90€ (bereits inkl. der eidesstattlichen Erklärung) ... Teil II kommt Dich dann noch ein gutes Stück teurer ... bei uns knapp 60,-€. Ich glaube, die Gebühren für die eidesstattliche Erklärung können innerhalb Deutschlands unterschiedlich sein - da bin ich aber nicht sicher.

Dein Hauptproblem:

Zitat:

Grundsätzlich muss der eingetragene Fahrzeughalter unter Vorlage seines Ausweises den Verlust des Dokuments erklären.

Ergänzung: wie schon beschrieben muss zur Erstellung neuer Fahrzeugdokumente bereits eine gültige HU-Bescheinigung vorliegen!!

Gruß

NoGolf

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Februar 2016 um 14:46:46 Uhr:

 

Die Verlusterklärung muss von demjenigen kommen, auf den das Motorrad zuletzt zugelassen war.

Nein, sondern von demjenigen, der gesicherte Angaben zum Verbleib und Verlust des Dokuments machen kann. Das ist nicht zwingend der letzte Halter.

 

Zitat:

@Nogolf schrieb am 19. Februar 2016 um 15:08:17 Uhr:

bei uns knapp 60,-€. Ich glaube, die Gebühren für die eidesstattliche Erklärung können innerhalb Deutschlands unterschiedlich sein - da bin ich aber nicht sicher.

Theoretisch nein, praktisch ja. Die Gebühr für eine eV beträgt bundeseinheitlich 30,70€, siehe GebOSt. Auch die restlichen Gebühren sind eigentlich geregelt. Aber es gibt immer wieder Zulassungsstellen, die da mit wildesten Konstrukten Unsummen aus den Leuten (ungerechtfertigt) rausholen...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 19. Februar 2016 um 15:58:29 Uhr:

Nein, sondern von demjenigen, der gesicherte Angaben zum Verbleib und Verlust des Dokuments machen kann. Das ist nicht zwingend der letzte Halter.

hättest Du nur den Satz weiterlesen müssen ......

am 19. Februar 2016 um 15:24

@Tecci6N

wie gesagt ... was die Gebühren angeht, war ich eben nicht sicher ... ich meine nur, ich hätte kürzlich bei irgend einer Zulassungsstelle im Rheinland abweichende Summen zum Teil I gesehen ... deshalb ;)

Bei der Eidesstattlichen sieht man das zumindest hier bei uns in Bayern in den letzten Jahren ziemlich eng. Meine Frau hätte z.B. lt. Auskunft der Zulassungsstelle so lang ich noch atme definitiv weder Teil I noch Teil II bekommen, da nicht als Halter eingetragen. Die eidesstatliche Versicherung kann NICHT bevollmächtigt werden. Auch sind ja die möglichen Abweichungen bei den Zulassungsstellen angegeben. Und da nennen die lediglich "Betreute Personen" und "Erbschaftsfälle". Und selbst in den genannten Ausnahmefällen ist dann wieder genau festgelegt, wer da darf und wer nicht. Ansonsten musst Du wohl oder übel den ursprünglichen Halter dort hin zerren ...

So um das Jahr 2000 ging das noch ohne großen Hype. Da hatten wir einen Gartenabfallanhänger von einem Bekannten bekommen, auch komplett ohne Papiere. Rein in die Zulassungsstelle, Kaufvertrag und HU-Bescheinigung vorlegen ... zahlen (gaaanz wichtig!) ... neue Papiere kriegen und gehen. Wohlgemerkt Schein UND Brief!

Sorry. Ich verstehe diesen Thread nicht. Bei diesem Thema ruft man in der Zulassungsstelle an oder sieht auf der Homepage nach, DANN weiss man in 5 Minuten Bescheid was zu tun ist ohne hier endlos zu diskutieren.

 

Viele Grüße

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 15:51

Hallo

zurück hier...

vielen dank schon mal der vielen Antworten

Also ich bin leider der Käufer ohne Papiere

es habe es von einem Opa gekauft der hat mich davon überzeugt das wenn ich HU nach § 29 mache erhalte ich neue Papiere etc... es wurde im Kaufvertrag vermerkt das nur eine Kopie des Fahrzeugbriefes Teil 2 dabei ist

der Opa hat das Motorrad nicht gefahren sondern das Enkel Kind und das auch nur zuhause im Hof sprich in anderen Worten war es bei denen auch nie zugelassen.

Auf meine Frage warum er nur eine Kopie vom Fahrzeugbrief hat: Seine Frau und das Enkelkind haben das Motorrad gebraucht gekauft und dort war nur die Kopie dabei!

ich habe nun heute Nachmittag mit dem Verkäufer Opa telefoniert ihm die Sachlage Geschildert das der Letzte Halter die Fahrzeugpapiere beantragen muss usw...

er war etwas erschrocken weil er sich das etwas einfacher vorgestellt hat, ob der Vorbesitzer dies machen würde weiß er nicht, aber er wird sich darum kümmern und schaun was er machen kann, Fahrzeugschein Kopie hätte er nun noch gefunden.

ihm tut das ganze auch schrecklich Leid, ich war echt Positiv überrascht das er sich so von der guten Seite gezeigt hat, er wird sich nun im Laufe der Woche bei mir melden.

Zitat:

@strohei schrieb am 19. Februar 2016 um 16:45:36 Uhr:

Sorry. Ich verstehe diesen Thread nicht. Bei diesem Thema ruft man in der Zulassungsstelle an oder sieht auf der Homepage nach, DANN weiss man in 5 Minuten Bescheid was zu tun ist

Vielleicht steht es da nicht so genau? Vielleicht versteht man es nicht ganz genau? Vielleicht hat die Zulassungsstelle schon zu und man möchte bis Montag ggf. schon etwas erledigen? Vielleicht gibt es sonstige Fragen?

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