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Falsche Achslasten im Fahrzeugschein US Reimport

Hallo Zusammen,

fahre als Sommerfahrzeug einen MB CLK 430 als US Reimport.

Kurz: Warum US Reimport? Das Fahrzeug hat ab Werk ein AMG Paket (relativ selten), der Zustand ist top und das Auto ist auch schon seit 2011 in DE.

Aber darum soll es nicht gehen.

Ich möchte dem Fahrzeug Tieferlegungsfedern spendieren, da er doch dann sehr hoch ist, was nicht zur AMG Optik passt.

Nun steht im Gutachten:

VA zul. Achslast 1010 KG

HA zul Achslast 1070 KG

Für die V6 und V8 Motoren.

Schaue ich bei mir in den Fahrzeugschein (0000er Schlüsselnummer) steht dort 925 VA und 1000 HA.

Zusätzlich steht: Technische Daten Gem.Herstellerdatenblatt V.30.11.2010.

Sowas habe ich leider nicht dabei gehabt, obwohl ich einen großen Ordner an Rechnungen usw dabei habe (habe nur noch eine Herstellerbescheinigung über die AMG Räder).

Habe dann beim Freundlichen nachgefragt:

Was man mit "Herstellerdatenblatt" meine, wusste er auch nicht. Nach seinem Verständnis: das Herstellerdatenblatt sei nichts spezifisches bzw. offizielles und da stehen eben die bekannten 1010/1070kg Achslasten drin.

Sonst könnte man eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung beantragen, kostet 250€ und man weiß gar nicht, ob man die überhaupt für das Fahrzeug bekommt (auf Grund des Baujahres).

Dann beim TÜV gefragt: das müsste man sich individuell anschauen, könnte man pauschal nicht sagen. Toll.

So, was nun?

250€ für diese Bescheinigung ist ja extrem happig, dafür, dass irgendwo ein Fehler gemacht wurde und ich ja nur die Achslasten brauche, welche eben bei jedem gleich sind.

Bevor ich jetzt das Fahrwerk einbaue und damit zum TÜV gehe, um am Ende eine Absage zu erhalten:

hat jemand Erfahrung damit? Was wäre jetzt am Besten möglich?

Vielen Dank!

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16 Antworten

Hi,

das sind doch die maximal zulässigen Achslasten die die Federn vertragen.

So lange die eingetragenen Achslasten niedriger sind ( auch wenn sie real höher sind) stört doch beim Eintragen nicht.

Das Datenblatt wurde für das Vollgutachten beim Import gebraucht, um überhaupt eine deutsche Zulassung zu bekommen. In diesem Fall kam es offensichtlich direkt vom Hersteller und nicht von einer Datenblattstelle wie TÜV oder DEKRA. Ein CoC kann es für das Fahrzeug nicht geben, da es keiner EG-Typgenehmigung entspricht.

Das bedeutet aber auch, dass das Fahrwerk eine Einzelabnahme braucht.

Insofern ist auch die Aussage des TÜV richtig: bei dem Fahrzeug kann man nichts pauschal sagen sondern nur für den Einzelfall.

Vielen Dank für eure Antworten.

Habe noch einen Einfwurf dazu:

die AMG Räder sind gesondert eingetragen.

Deshalb brauche ich wahrscheinlich sowieso eine andere Abnahme für das Fahrwerk, die Räder Kombination steht nicht mit im Teilegutachten des Fahrwerks.

Also komme um eine Vollabnahme wohl nicht rum....

Würde einfach behaupten das Teil kommt aus den USA und war schon ommer so.........

Zitat:

@3_0 schrieb am 25. April 2023 um 15:22:51 Uhr:

 

die AMG Räder sind gesondert eingetragen.

Deshalb brauche ich wahrscheinlich sowieso eine andere Abnahme für das Fahrwerk, die Räder Kombination steht nicht mit im Teilegutachten des Fahrwerks.

Also komme um eine Vollabnahme wohl nicht rum....

Wenn dein Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung entspricht (wovon bei einem US-Import mit genullten Schlüsselnummern auszugehen ist), dann es nicht im Verwendungsbereich des Teilegutachtens enthalten und eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO ist nicht möglich.

Deswegen müsste auch ohne AMG-Räder eine Begutachtung nach §19(2)/§21 durchgeführt werden und anschließend durch die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden (klingt wilder als es ist: es wird ein neuer Fahrzeugschein mit den geänderten Daten erstellt).

Hier spricht man aber üblicherweise nicht von einer "Vollabnahme" sondern von einer "Einzelabnahme". Es müssen ja nur die Aspekte begutachtet werden, die von der Änderung betroffen sind.

 

Zum Thema der Achslasten noch eine Ergänzung:

Die stehen auch auf dem Typschild. Erst wenn die Angaben dort nicht mit denen im Fahrzeugschein (ZBI) übereinstimmen würde ich von einem Fehler ausgehen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. April 2023 um 16:44:49 Uhr:

Zitat:

@3_0 schrieb am 25. April 2023 um 15:22:51 Uhr:

 

die AMG Räder sind gesondert eingetragen.

Deshalb brauche ich wahrscheinlich sowieso eine andere Abnahme für das Fahrwerk, die Räder Kombination steht nicht mit im Teilegutachten des Fahrwerks.

Also komme um eine Vollabnahme wohl nicht rum....

Wenn dein Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung entspricht (wovon bei einem US-Import mit genullten Schlüsselnummern auszugehen ist), dann es nicht im Verwendungsbereich des Teilegutachtens enthalten und eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO ist nicht möglich.

Deswegen müsste auch ohne AMG-Räder eine Begutachtung nach §19(2)/§21 durchgeführt werden und anschließend durch die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden (klingt wilder als es ist: es wird ein neuer Fahrzeugschein mit den geänderten Daten erstellt).

Hier spricht man aber üblicherweise nicht von einer "Vollabnahme" sondern von einer "Einzelabnahme". Es müssen ja nur die Aspekte begutachtet werden, die von der Änderung betroffen sind.

 

Zum Thema der Achslasten noch eine Ergänzung:

Die stehen auch auf dem Typschild. Erst wenn die Angaben dort nicht mit denen im Fahrzeugschein (ZBI) übereinstimmen würde ich von einem Fehler ausgehen.

Vielen Dank für die Antworten. Gut, dass mir sowas weder der Mercedes Händler sagen kann, noch der TÜV.

Dann weiß ich, was auf mich zu kommt.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 25. April 2023 um 15:39:15 Uhr:

Würde einfach behaupten das Teil kommt aus den USA und war schon ommer so.........

Und gerade deshalb, müssen die Felgen und Reifen im 21 er ja aufgeführt sein, welches man zum Inverkehrbringen nach Import benötigt.

Bei einem eg typgenehmigten Fahrzeug,kann der Kontrolleur selber nachschauen,welche Radreifen Kombinationen zugelassen sind.

Bei einem Einzelgenehmigten Fahrzeug kann er das nicht.

und da es sich hier um einen mercedes handelt fragt man am besten bei Mercedes nach - nicht beim Händler und dann am besten mit der Fahrgestellnummer. Dann bekommst du wahrscheinlich die Antwort, die du suchst

Warum hat der 0000 Schlüsselnummern?

Zitat:

@Icewall schrieb am 26. Apr. 2023 um 23:21:41 Uhr:

Warum hat der 0000 Schlüsselnummern?

Importfahrzeug

Wenn der CLK in Deutschland gebaut wurde (<- hier liegt für mich der Wurm im Acker) müssen Daten vorhanden sein, nämlich sowas wie ein COC. Den hätte er bei Mercedes als Hersteller anfordern können

Er ist aber nicht FÜR D gebaut worden. mMn gibt es dann kein COC

Mein Zafira wurde in Bochum für Frankreich gebaut und hatte dort auch die EZ. Die TSN in der ZB1 ist auch hier 0000. Für die Zulassung in Deutschland wird dann das/ein Referenzfahrzeug herangezogen.

 

Edith: ich habe auch keine CoC dafür.

Zitat:

@Icewall schrieb am 27. April 2023 um 14:28:19 Uhr:

Wenn der CLK in Deutschland gebaut wurde (<- hier liegt für mich der Wurm im Acker) müssen Daten vorhanden sein, nämlich sowas wie ein COC. Den hätte er bei Mercedes als Hersteller anfordern können

Wenn das Fahrzeug eine US Ausführung ist muss diese nicht unbedingt den Europäischen oder Deutschen Zulassungsbestimmunen entsprechen. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug in Deutschland gebaut wurde. In Deutschland können auch Fahrzeuge gebaut werden bei denen eine Zulassung im Europäischen Raum gar nicht möglich ist.

Bei Mercedes und Fahrzeugen für den US Markt wäre es aber wahrscheinlich möglich gewesen bei der Erstzulassung Unterlagen von MB zu bekommen und entsprechende Schlüsselzahlen in die Papiere eintragen zu lassen. Wäre aber vielleicht etwas aufwändiger und teurer geworden als einfach 0000 Eintragen zu lassen.

 

Bei einem ähnlichen Fall hat mir "mein" KÜS-Ingenieur alle Daten beschafft. Das hat einige Tage gedauert, dann hat er angerufen, ich habe das Auto vorbeigebracht und nach 2 Stunden war alles erledigt. In den Papieren stand detailliert, was die Zulassungsstelle abtippen soll.

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