Falsche Fehler analyse vom :-). was nun?Kolbenkipper liegt bewiesenermaßen nicht vor.
hallo Leute
Ich habe vor ner gewissen zeit hier rein geschrieben das ich einen motorschaden hatte (Kolben Wackler)(Kolbenkipper liegt bewiesenermaßen nicht vor)
Ich habe Fehlzündungen im kalten Zustand gehabt (habe sie immer noch) und bin damit zu einer Audi Werkstatt gefahren die haben mir die Zündspulen und Zündkerzen neu Gemacht.
da der Fehler aber nicht behoben war habe ich darauf bestanden das die Werkstatt eine fehleranalyse macht das Mann mir genau sagen kann was kaputt ist.
das haben sie gemacht .
Und Folgendes kam raus:
JOB: A- Schadenfeststellung:
Motor Läuft kalt nicht auf allen Zylindern
01500000 GFS/Geführte Funktion
Kompression Prüfen,Zylinder mit Endoskop Prüfen
Kolben Kippt Am 1. Zylinder, Dadurch Aufweitung Des Zylinderrohres
Teilmotor ersetzen 6510,- Euro
inkl.MWST.
Der liebe Meister hat mir dann noch gesagt das er nur im untersten totpunkt kippt
so da ich ja eine Garantie habe,habe ich dies meinen Händler mit geteilt
Ich und der Händler sind uns einig geworden das wenn ich eine zuzahlung mache einen neuen
Motor mit neuen Kolben,Steuerketten,kettenspanne , unw. ein gebaut bekomme.
(was auch vertraglich fest gehalten wurde)
jetzt hat der Händler (welcher nicht Audi ist) aufgrund der Analyse einen neuen Motor verbaut. und die Fehlzündungen sind immer noch da.
dass war garkein Motorschaden.
jetzt möchte der Händler das komplette Geld für den Einbau eines neuen Motors von mir oder der Werkstatt die die Analyse gemacht hat haben , weil das ja eine falsche Analyse gewesen ist.
(ich kann den Händler verstehen)
kann ich mir aufgrund der Fehler haften Analyse mir das Geld von Audi wieder holen?
Oder seht ihr da schwierigkeiten?
die haben ja immer hin eine falsche Analyse gemacht
MFG TS183
Ähnliche Themen
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ts183
jetzt hat der Händler (welcher nicht Audi ist) aufgrund der Analyse einen neuen Motor verbaut.
dass war garkein Motorschaden..............
jetzt möchte der Händler das komplette Geld für den Einbau eines neuen Motors von mir oder der Werkstatt die die Analyse gemacht hat haben , weil das ja eine falsche Analyse gewesen ist.
(ich kann den Händler verstehen)
Und woher weißt du bzw. die Werkstatt dies. Ist an dem Altteil jetzt nochmal der Kolbenkipper geprüft worden?
Zitat:
Original geschrieben von ts183
und die Fehlzündungen sind immer noch da.
und es liegt ein weiterer Defekt vor
Mike
wie weiterer defekt. es gibt nur ein defekt und das ist die Fehlzündung oder unruhiger motorlauf
und ja es wurde geprüft. und nichts fest gestellt,ich habe den alten Motor auch gesehen. und ich konnte weder Abriebspuren
noch feststellen das der Kolben kippt hab auch Bilder gemacht und als Beweislage bleibt der Motor jetzt da liegen wo er ist.
Zitat:
Original geschrieben von ts183
und ja es wurde geprüft. und nichts fest gestellt,ich habe den alten Motor auch gesehen. und ich konnte weder Abriebspuren noch feststellen das der Kolben kippt hab auch Bilder gemacht und als Beweislage bleibt der Motor jetzt da liegen wo er ist.
Na dann ab zum Anwalt deines Vertrauens und nicht hier Rechtsberatung suchen.
Mike
ich will ja keine rechtsberatung suchen.dafür gibts ja extra Forum
sondern nur die Meinung von anderen hören (lesen)
und das andere wissen das nicht immer eine fehleranalyse vom auch der Wahrheit entspricht.
Zitat:
Original geschrieben von ts183
ich will ja keine rechtsberatung suchen.dafür gibts ja extra Forum
sondern nur die Meinung von anderen hören (lesen)
So so keine Rechtsberatung und was ist das?
Zitat:
Oder seht ihr da schwierigkeiten?
Wie du an meinen Fragen festgestellt hast, kommt es in deinem Fall auf Details der Fehlerdiagnose bzw. der Aussagen von Audi an. Was genau haben die da gesagt/geschrieben. Gibt es Schriftliches und was genau steht da.
Um also deine Frage "oder seht ihr da Schwierigkeiten" zu beantworten müssen Details geprüft bzw. dann bewiesen werden. Hier ist eine Rechtsberatung notwendig und dieses kann weder hier, noch in einem anderen Forum geleistet werden. Schon die Tatsache, daß du in dem Themenstart nicht geschrieben hast, daß der Kolbenkipper bewiesenermaßen nicht vorliegt verändert die Sachlage erheblich.
Zitat:
und das andere wissen das nicht immer eine fehleranalyse vom auch der Wahrheit entspricht.
Dies ist eine - glaube ich - bekannte Tatsache. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.
Falsche Diagnosen werden immer wieder gestellt und passieren nicht nur beim
Mike
ja du hast ja recht. andere bezahlen mit dem leben weil jemand ne falsche analyse stellt.
trozdem ändert das nichts . das ich mich darüber ärgere.
das mann für fehler bezahlen muss die mann garnicht selber gemacht hat.(erst ma)
Zitat:
Original geschrieben von ts183
ja du hast ja recht. andere bezahlen mit dem leben weil jemand ne falsche analyse stellt.
So ist das leider.
Zitat:
trozdem ändert das nichts . das ich mich darüber ärgere.
das mann für fehler bezahlen muss die mann garnicht selber gemacht hat.(erst ma)
Deshalb beweist man, daß ein Fehler gemacht wurde und läßt die jenigen dafür bezahlen. Sofern bezahlen - sprich Geld - den Schaden überhaupt bereinigen kann. Ich kann gut verstehen, daß man da Zornig werden kann. Aber ich hoffe du kannst in deinem Fall beweisen kannst, daß der Meister diese Diagnose - in deinem Auftrag - rechtsverbindlich gestellt hat. Ich rate dir deshalb nochmals dringend einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen.
Viel Erfolg und berichte mal wie es ausgegangen ist.
Mike
jo mach ich kann aber dauern. wie mann weis kann sich so eine klage über monate hin ziehen.
M-H-1 hat vollkommen Recht...ab zum Rechtsanwalt...das ist der einzige Weg,der Dir hier nützen kann......
Moin,
es muss ja sowas wie eine Auftragsbestätigung geben, was steht denn da drin?
Rechtlich gesehen ist zwischen Händler und Dir ein Werkvertrag zustande gekommen. Das heißt, dass der Vertrag erfolgreich ausgeführt werden muss.
Wenn nun vereinbart worden ist, dass der Motor getauscht werden soll (gemäß Auftrag(, hast Du schlechte Karten und wirst zahlen müssen. Denn die Werkstatt hat den Auftrag erfüllt und den Motor erfolgreich getaucht.
Anders sieht es aus, wenn dort sowas steht wie "unrunden Motorlauf beheben" - aber ich glaube kaum, dass eine Werkstatt so einen Auftrag ausstellt.
Wünsche Dir Glück
Gruß
Krümel
Zitat:
Original geschrieben von Krümelbrot
Moin,
es muss ja sowas wie eine Auftragsbestätigung geben, was steht denn da drin?
Rechtlich gesehen ist zwischen Händler und Dir ein Werkvertrag zustande gekommen. Das heißt, dass der Vertrag erfolgreich ausgeführt werden muss.
Wenn nun vereinbart worden ist, dass der Motor getauscht werden soll (gemäß Auftrag(, hast Du schlechte Karten und wirst zahlen müssen. Denn die Werkstatt hat den Auftrag erfüllt und den Motor erfolgreich getaucht.
Anders sieht es aus, wenn dort sowas steht wie "unrunden Motorlauf beheben" - aber ich glaube kaum, dass eine Werkstatt so einen Auftrag ausstellt.
Wünsche Dir Glück
Gruß
Krümel
ich habe einen Auftrag erteilt eine fehleranalyse zu machen was die auch gemacht haben keinen Auftrag zur irgendetwas zu reparieren das ist die Aufgabe von mein Händler wo ich die garantie noch besteht zu sorgen das das Auto wieder normal läuft.
Zitat:
Original geschrieben von Airway
M-H-1 hat vollkommen Recht...ab zum Rechtsanwalt...das ist der einzige Weg,der Dir hier nützen kann......
dies mach ich auch hab schon meine Rechtschutz an gerufen.
1.) Von Audi kannst du gar nichts zurück holen, da Audi nicht dein Vertragspartner war und ist.
Verstehe ich richtig, du hast die Analyse machen lassen und dann bei einem anderen (nicht Audi Händler) reparieren lassen?
Gruß
Hansi
Moin,
er hat das Auto wahrscheinlich von Audi ganz weit weg gekauft und sich die Freigabe geholt, den Audi beim Audihändler ganz nah, reparieren zu lassen, oder?
MFG
Jochen