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Falsche Preise in einem Online-Shop
Was ist, wenn viele Artikel in einem Online-Shop mit 0,00 Euro ausgezeichnet sind und der Mindestbestellwert bei 25.- Euro liegt.
Wenn ich nun zu den ganzen Artikeln für 0,00 noch so viele bestell, dass ich auf über 25.- komme und in den Geschäftsbedingungen nirgends steht, dass für falsche Preisangaben oder Ähnliches keine Haftung übernommen wird, ist dann der Händler verpflichtet, mir alle Artikel auf der Bestellung auszuliefern, auch wenn die Bestellung einen Wert von hunderten Euro hat und ich nur knapp über 25.- zahl?
Wer kennt sich mit unseren Gesetzen aus?
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15 Antworten
das ist ja sehr interessant
eigentlich könntest du recht haben ... angebot ... annahme ... druck es aus und stell dir ein paar zeugen dazu während du es bestellst ...
mit 25€ machst du nichts kaputt
Re: Falsche Preise in einem Online-Shop
Zitat:
Original geschrieben von Driver GT
Wer kennt sich mit unseren Gesetzen aus?
Ich.
Damit würdest du nicht durchkommen, der Händler hat das Recht sich auf einen Irrtum zu berufen und muss nicht liefern, da das Angebot nicht direkt an dich gerichtet ist.
Es handelt sich hierbei nicht um Angebot und Annahme, sondern um Angebot ( für alle ) des Händlers, daraufhin das Angebot, von dir, die Ware zu kaufen und dann Annahme durch Händler zu liefern.
Ein gutes Beispiel ist auch die Uhr aus dem Schaufenster die für 55€ statt 550€ ausgepreist ist, auch die muss der Händler nicht verkaufen.
Um das ganz genau gesetzlich zu hinterlegen müßte ich jetzt meine Frau fragen, aber die ist leider momentan nicht da.
Ich habe aber schonmal ein Gerichtsverfahren wegen so einem Sche.iß mitgemacht, weil der Depp sogar nen Anwalt gefunden hat, welcher Ihn vertreten hat. Das Urteil war sinngemäß so.
Christo
In dem Fall ist es sogar noch deutlicher: Wenn der Preis auf 0 Euro steht, ist für jeden Kunden offensichtlich, dass es sich um einen Irrtum handeln muss. Erst recht, wenn mehrere Artikel auf 0 Euro stehen. D.h. dir würde kein Jurist auch nur einen Funken Recht zusprechen, da du nicht "im guten Glauben" bist.
Also selbst wenn du einen Kaufvertrag oder eine Rechnung (keine Bestell-Bestätigung oder so was!) zugeschickt bekommen würdest, hättest du schlechte Chancen. Und erst mit so einer Rechnung oder einem Kaufvertrag käme ein Vertrag zustande, nicht mit einer simplen Bestätigungs-Email über den Bestellvorgang, die dir die Online-Shops üblicherweise automatisch zuschicken!
Christo hat Recht, der Begriff lautet Invitati ad offerendum.
Dir hätte auffallen können, das ein Preis von 0 EUR schlichtweg kein Preis ist!
Der Händler könnte bestenfalls einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb begangen haben. Kostet ihn Geld, bringt Dir aber Nichts.
Was hat das Thema unter dem Stichwort Versicherung verloren?
darüber habe ich auch schon nachgedacht ... aber wieso soll ein kunde so weit denken ... evtl ist es ja ein lockangebot ... da er ja einen mindestbestellwert von 25€ hat ... evtl sind alle 0€ artikel billige werbegeschenke oder so ... bei einigen internetversandhandel gibt es so etwas ... deshalb denke ich nicht dass dies ein irrtum des händlers ist oder er sich darauf berufen kann ... da es zu einer allgemeinen geschäftspraktik gehört damit kunden zu locken.
aber der knackpunkt wird wohl doch die sache mit dem angebot und annahme sein ... (schaufensterbeispiel)
aber hier steige ich aus weil ich keine ahnung habe ob z.bsp eine bestätigungsmeldung nach dem e-shoppen die meist gleich angezeigt wird als annahme gilt
oder
der händer sendet nichts zu (was dann - keine annahme?)
oder
er sendet zu aber zum höheren preis (neues angebot)
sehr kompliziert
... lass es doch wie gesagt drauf ankommen ... wenn du die sachen hast und er verlangt mehr geld dann soll er es eben einklagen ... bei dem niedrigen betrag macht das doch keiner
Zitat:
aber wieso soll ein kunde so weit denken
Wer nicht bis drei zählen kann, der gehört entmündigt und die Fahrerlaubnis gleich mit eingezogen.
Gerade die Oberschlauen berufen sich auf ihr Recht zur Dummheit und versuchen mit viel vermeintlicher Schlauheit den anderen auf das Kreuz zu legen.
Passt irgendwie nicht zusammen!
Versucht es von mir aus, aber heult bitte nicht rum, wenn es nicht klappt.
In dem Onlineshop handelt es sich nicht um ein Angebot sondern eine Anpreisung (im rechtlichen Sinne). Daher ist der Inhaber nicht verpflichtet, Dir den Artikel zu dem Preis zu verkaufen.
Bestimmt stehen auch irgendwo Vorbehaltslauseln wie "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" oder "Preisänderungen möglich".
es ist ja ok ... die sache mit angebot/annahme hängt in der luft.
-wenn der händler eine bestätigungs e-mail schreibt dann ist das die annahme ... egal was in den agb steht! und das machen fast alle.
das mit den 0€ ist auch kein argument - 0€ lockangebote gekoppelt an einen mindestbestellwert gibt es häufig -> keine enthaftung
ansonsten ist das auf internetseiten präsentierte kein konkretes angebot von seiten des händlers ... das ist klar.
außerdem gibt es da noch andere außatende spielwiesen (betrug und täuschung der kunden durch den händler? etc)
Zitat:
Original geschrieben von danyael1982
-wenn der händler eine bestätigungs e-mail schreibt dann ist das die annahme ... egal was in den agb steht! und das machen fast alle.
Es ist aber ein Unterschied, ob es eine Computergenerierte Mail ist ober diese persönlich getippt wurde.
Ich denke die Frage ist beantwortet und wir sollten es dabei belassen.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Es ist aber ein Unterschied, ob es eine Computergenerierte Mail ist ober diese persönlich getippt wurde.
Ich denke die Frage ist beantwortet und wir sollten es dabei belassen.
Christo
stimmt so nicht ... es kommt darauf an was in der computergenerierten mail steht.
steht da: "ihr angebot ist bei uns eingegangen" dann steht die annahme noch aus.
steht da: "gemäß ihrer bestellung liefern wir ihnen die ware umgehen nach hause" dann ist das die annahme.
der kunde weiß ja gar nicht ob das eine computergenerierte mail ist oder nicht.
wenn wiederum ein hinweis steht: "dies ist eine computergenerierte mail und deshalb ... etc ..." dann ist das auch wieder was anderes.
aber das wissen wir ja noch nicht ...
wenn er es ausprobiert schadet es ihm doch nichts ... abspringen kann er immer noch!
Mmmh ist klar - und der Händler hat die Extrakosten.
Boah - solche Diskussionen nerven.
Was glaubst du woher der Händler das nimmt? Klar - der kann ja dafür einstehen und sich dann noch damit rumärgern, boß weil ihm einer so ein Schnippchen schlagen will.
Unglaublich....
Im Übrigen hat man i.d.R. vor jeder Bestellung die AGBs zu akzeptieren - was da drin steht?
Ohne Worte - lesen...
Außerdem steht bei den Webshops zu 99% ein Hinweis, dass Fehler und Irrtümer vorbehalten sind.
Ich weiß was jetzt kommt.
"Ja, aber das 1% hats nicht - und dann doch ruhig probieren, der Händler wirds schon nicht merken oder einklagen"
Grüße
Schreddi
alla gut ... dan lassen wir das 1ne prozent.
ich gehe davon aus dass das eine betrügerische masche des händlers ist.
deshalb ist nicht der "arme" händler das opfer sondern tausende von leuten die denken "geil-den verarsch ich" ... dann stellt der weitere forderungen und die hälfte der leute geben klein bei und zahlen.
also bitte ... wenn ein händler im internet "aus versehen" einen preis auf 0 setzt und dann einen mindestbestellwert vorgibt ... das stinkt zum himmel ...
???
Was ist an einem Mindestbestellwert ungewöhnlich?
Oh Mann..
Grüße
Schreddi
Ihr streitet euch jetzt völlig sinnlos über ein thema, das garnicht so ernst gemeint war!
Ich wollte nur wissen, wie es aussieht und ob ich vielleicht auf eine Auslieferung bestehen könnte.
Dachte mir schon, dass es nicht geht, aber vielleicht wäre ich ja doch einer der glücklichen gewesen.
Einfach versuchen wollte ich es nicht, da meine ganze Bestelliste einen Verkaufswert von ein paar Tausend Euro hatte und wenn der Verkäufer drauf bestanden hätte, hätte ich ein Problem gehabt!
In der AGB stand übrigends nichts davon, dass er für falsche Preise keine Haftung übernimmt, habe die zwei Seiten drei mal durchgelesen!
Bei "Versicherung" schreibe ich es rein, da ich es erst in einem anderen Forum hatte, da aber der Moderator eingegriffen hat und gesagt hat, es gehört zu Rat und Tat