Falsche Reifen
Hallo zusammen,
habe meinen S212 (BJ2011, gekauft mit 65.000km) jetzt seit zwei Jahren und logischerweise war die HU fällig. Zusätzlich mussten die Sommerreifen erneuert werden. Der Ford-Händler meines Vertrauens hat dann die Reifen bestellt, die vorher drauf waren und die Räder montiert.
Der Mann vom TÜV stellte fest, dass diese Reifen einen zu geringen Lastindex haben.
Ich bin also zwei Jahre mit falschen Reifen gefahren...
Eigentlich hätte ich erwartet, dass bei 65.000 km noch die Bereifung ab Werk drauf ist.
Wie kann denn sowas passieren? Gekauft übrigens beim MB-Händler.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lappinus schrieb am 8. April 2016 um 08:47:56 Uhr:
Laut der Broschüre rechne ich also die maximale Achslast durch 2: 1360/2=680. Nach der Liste ist LI 95 also ausreichend. Das muss der Typ vom TÜV doch wissen? Was geht denn da ab? Auch der Händler muss das wissen. Dann werde ich mal die LI 99-Reifen wieder abbestellen, sind deutlich teurer. *kopfschüttel*
Und danke für deie Hinweise.
Laut Broschüre also 245/45 R17 95V
Du hast nicht alles gelesen :-)
Bei V-Reifen über 210 km/h musst Du den Tragfähigkeitsabschlag (Seite 4) noch berücksichtigen. Der dürfte bei exakt 0,982 liegen (210=100, 220=97).
Die Achslast aus Deinem Beitag von 680/0,982 macht 692.5 --> damit bräuchtest Du nen LI von 96 laut Tabelle. Die gibt es nicht, also musst Du LI99 fahren.
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Hallo....
was hast Du denn genau für Reifen drauf?
Bestimmt mit Traglastindex 95 (Limousine) anstatt wie bei Kombi vorgeschrieben 99. Ging mir mit meinem Händler genauso.
Nur habe ich das einen Tag vor der Urlaubsfahrt festgestellt. Und dass Freitags. Aber. Habe nach langem Hin und Her nachmittags neue dann passende Reifen drauf bekommen.
Das kommt des Öfteren vor. Wenn du mit offenen Augen die Gebrauchtwagenausstellung bei Mercedes gehst, findest du bei manchen S212 (Kombi) solche mit zu niedrigem Load-Index. Und manche durchlaufen problemlos die TÜV/Dekra/GTO-Prüdung.
Gruß Hans
Sind die Kombis dann vom Werk aus falsch bestückt oder tauschen die Händler Räder zwischen Limo und Kombi?
Bei mir ähnlicher Fall, allerdings hatte nur ein(!) Reifen Lastindex 95. Reifen waren gleich abgefahren. Ich hatte die Reifen nach dem Kauf noch nicht benutzt, da Winterreifen drauf gemacht, und es zufällig bei der Vorbereitung des Reifenwechsels bemerkt.
M.E. ist das ziemlich bösartig, da die Betriebserlaubnis mit falschem Reifen wohl erlischt(?). Wenn jetzt ausgerechnet dieser Reifen z.B. platzt und das zu einem größeren Unfall führt, sieht man doch als Fahrzeughalter ziemlich alt aus, oder?
Das habe ich mich auch gefragt, wer haftet bei einem durch falsche Reifen verursachten Unfall?
Bin ich als Halter verpflichtet alles zu überprüfen oder ist letztlich der Händler oder gar der TÜV (der es nicht beanstandet hat) haftbar zu machen?
Der TÜV ist grundsätzlich nicht haftbar zu machen.
Er hat viele Befugnisse (Fahrzeugstilllegung, Abnahmeverweigerung...etc.) aber keine Pflichten.
Somit ist er auch nicht verpflichtet, einen Fehler zu finden.
Ein "totsicheres" Geschäft im wahrsten Sinne des Wortes
Zitat:
@Lappinus schrieb am 7. April 2016 um 11:02:37 Uhr:
Das habe ich mich auch gefragt, wer haftet bei einem durch falsche Reifen verursachten Unfall?
DU leider!
Zitat:
@Lappinus schrieb am 7. April 2016 um 11:02:37 Uhr:
Bin ich als Halter verpflichtet alles zu überprüfen oder ist letztlich der Händler oder gar der TÜV (der es nicht beanstandet hat) haftbar zu machen?
Ja natürlich! Du bist der Halter und hast den Einblick in Deinen Fzg.-Schein. Dort steht es präzise drin was drauf muss.
Zitat:
@Lappinus schrieb am 7. April 2016 um 11:02:37 Uhr:
Das habe ich mich auch gefragt, wer haftet bei einem durch falsche Reifen verursachten Unfall?
Bin ich als Halter verpflichtet alles zu überprüfen oder ist letztlich der Händler oder gar der TÜV (der es nicht beanstandet hat) haftbar zu machen?
Zuerst haftet der Fahrer, denn er ist verantwortlich für den betriebsbereiten Zustand des Fahrzeugs. Der Halter des Fahrzeugs ist da aussen vor.
Zitat:
@joerg_2 schrieb am 7. April 2016 um 17:58:32 Uhr:
Zuerst haftet der Fahrer, denn er ist verantwortlich für den betriebsbereiten Zustand des Fahrzeugs. Der Halter des Fahrzeugs ist da aussen vor.
Das möchte ich mal anzweifeln. Normalerweise haftet in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung und zwar die des Halters, nicht die des Fahrers. Der benötigt zum Fahren gar keine.
Ich gehe davon aus, dass der Halter des Fahrzeugs bis zu einem gewissen Grad dafür verantwortlich sein müsste, dass das Fahrzeug grundsätzlich zugelassen ist und eine Betriebserlaubnis besitzt.
Der Fahrer kann und müsste sich wohl davon überzeugen, dass Licht, Blinker usw. funktionieren. Auch für ausreichendes Reifenprofil und Luftdruck ist der Fahrer sicher verantwortlich zu machen. Den genauen Reifentyp und insbesondere dessen Zulässigkeit für das jeweilige Fahrzeug kann der Fahrer aber rein praktisch gar nicht erkennen. Mit der Übergabe der Zulassung durch den Halter muss der Fahrer m.E. davon ausgehen, dass das Fahrzeug technisch gesehen grundsätzlich eine Betriebserlaubnis besitzt. Irgendwelche Nicht zugelassenen Modifikationen z.B., die der Fahrer bei normaler Fahrzeugübernahme weder erkennen, noch deren Zulässigkeit überprüfen kann, können ihm doch im Schadensfall auch nicht angelastet werden, oder?
Wie gesagt, diese Überlegungen entspringen jatzt nicht dem Gesetzbuch, sondern rein praktischer Betrachtung.
Zitat:
@Lappinus schrieb am 7. April 2016 um 09:28:46 Uhr:
Eigentlich hätte ich erwartet, dass bei 65.000 km noch die Bereifung ab Werk drauf ist.
65000km hat bei mir noch kein Satz Reifen gehalten.
Zitat:
@KlausGSE schrieb am 7. April 2016 um 18:31:58 Uhr:
Zitat:
@Lappinus schrieb am 7. April 2016 um 09:28:46 Uhr:
Eigentlich hätte ich erwartet, dass bei 65.000 km noch die Bereifung ab Werk drauf ist.
65000km hat bei mir noch kein Satz Reifen gehalten.
Man fährt aber auch nicht 65000 km am Stück mit den selben Rädern, weil man 5 bis 6 Monate Winterräder drauf hat. Ab selbst unter diesem Aspekt dürften bei diesem km-Stand die originalen Reifen bereits ausgedient haben.
Zitat:
@Adele Timm schrieb am 7. April 2016 um 18:26:08 Uhr:
Zitat:
@joerg_2 schrieb am 7. April 2016 um 17:58:32 Uhr:
Zuerst haftet der Fahrer, denn er ist verantwortlich für den betriebsbereiten Zustand des Fahrzeugs. Der Halter des Fahrzeugs ist da aussen vor.
Das möchte ich mal anzweifeln. Normalerweise haftet in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung und zwar die des Halters, nicht die des Fahrers. Der benötigt zum Fahren gar keine.
Nicht zu viele Dinge durcheinander bringen.
Kommt es zu einem Schadensfall aufgrund von Reifen mit erwiesenem falschen Lastindex hat die Haftpflichtversicherung aufgrund einer vorliegenden Gefährdungshaftung Schadenersatz zu leisten und fordert im nächsten Schritt vom schuldtragenden Verursacher des Schadens die erbrachte Leistung zurück.
Bei der Feststellung wer der schuldtragende Verursacher ist steht der Fahrer in der ersten Reihe, nicht die Haftpflichtversicherung und auch nicht der Halter.
Es steht dir frei, das anzuzweifeln oder aber auch deinen Versicherungsagenten anzusprechen. Er wird dich auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes) hinweisen, die im Übrigen bei allen Versicherern identisch sind.
65.000km mit zwei Sätzen Reifen sind eigentlich kein Problem. Und das interessante ist, dass rein theoretsich auch beim Kombi der 95er Lastindex aureichen würde unter bestimmeten Voraussetzungen:
- Geschwindigkeitsindex mindestens W
- Keine Anhängerkupplung
- bbH nicht höher als 240km/h, sonst könnte es eng werden...
Für weitere Informationen - einfach einmal die GTÜ Broschüre durchlesen....