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Falsche Schlüsselnummer
Letzte Woche habe ich mein Auto in ne Garage gestellt und das um Geld zu sparen auch der Versicherung gemeldet. Als ich dann die neue Abrechnung bekam viel mir auf das die Fahrzeugnummer und Herstellernummer richtig sind, jedoch nicht die Schlüsselnummer, deshalb ist auch nen ganz andere KW zahl in der neuen Abrechnung. Jetzt habe ich bei Huk24 mal das nachgerchnet und das macht jährlich ein unterschied von fast 100€ aus. Bloss eigentlich trifft mich keine Schuld. Da die Versicherung von Mir die Fahrzeugpapiere geschickt bekommen haben und so damals eigentlich selbst den Fehler produziert haben. Sollte ich das nun der Versicherung melden oder könnte ich das auch lassen?
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15 Antworten
Hast Du zu viel erstattet bekommen?
Oder zu viel gezahlt?
Oder ein Neues Fahrzeug angemeldet und zahlst zu viel?
wenn die die richtige Schlüsselnummer abgelesen hätten, müsste ich 100€ mehr im Jahr bezahlen.
Tja - dann melden und ab jetzt bezahlen.
Rückwirkend werden sie es dir wohl sicher nicht berechnen, da wohl kein Fehler deinerseits vorliegt.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Tja - dann melden und ab jetzt bezahlen.
Rückwirkend werden sie es dir wohl sicher nicht berechnen, da wohl kein Fehler deinerseits vorliegt.
Grüße
Schreddi
Da wäre ich mir aber nicht so sicher. Ob 100 Euro im Jahr zuviel berechnet wurden oder zu wenig ist eigentlich reltiv unerheblich. Die korrekte Einstufung kann bis zu 2 jahren rückwirkend gemacht werden. Das hängt ganz vom jeweiligen Sachbearbeiter bzw. auch der Kundenanbindung und den angefallenen Schäden ab. Quasi "je nachdem".
Wer ein gültiges Angebot gemacht hat, der kann nicht nachträglich eine höhere Prämie verlangen, weil er selbst einen Fehler gemacht hat.
Da der Versicherung die Fahrzeugpapiere (wohl in Kopie, aber das reicht ja völlig) vorlagen, ist der Fehler offensichtlich bei ihr zu suchen.
Daher hat Schreddi völlig recht: Einfach die jetzt vorliegende Prämie bezahlen und den Fehler melden. Sollten die tatsächlich eine höhere Prämie verlangen (was ich nicht glaube), dann einfach mitteilen, dass dies nicht rechtens ist und nicht akzeptiert wird.
Ich selbst habe noch nie Nen Unfall gehabt, bzw. die Versicherung in Anspruch nehmen müssen.
Was hat das damit zu tun?
Grüße
Schreddi
So habe gerade die Versicherung angerufen, das ganze wird überprüft und ich werde woll etwas nachzajlen müssen. Wieviel idt nicht klar, abe eins weiss ich wenn die Blödköppe mir mehr als das laktuelle Jahr anrechnen wollen freut sich schon meine Rechtsschutzversicherung.
Eine Nachzahlung wegen einem allein von denen verschuldeten Fehler würde ich auf keinen Fall akzeptieren. Das müssen die selbst ausbaden.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Eine Nachzahlung wegen einem allein von denen verschuldeten Fehler würde ich auf keinen Fall akzeptieren. Das müssen die selbst ausbaden.
Das kommt immer ganz auf den Fall an. Ich würde versuchen mich gütlich zu einigen. Sind auf dem Antrag die richtigen Daten angegeben worden? Standen auf dem Fzg-schein alle Schlüsselnummern drauf oder war die TSN 000? Das ist alles noch nicht klar.
Ein Anruf beim Vorgesetzten des KB oder der dezente Hinweis auf eine Beschwerde beim Ombudsmann bewirken oft Wunder...
Aber sei vorsichtig wegen dem selbst ausbaden. Solltest Du nähmlich wegen Nichtzahlung gekündigt werden und dein Versicherer tatsächlich Recht bekommen, zahlst Du doppelt. Bei der alten und bei der neuen Gesellschaft.
@Andy1964
Du erweckst bei mir den Eindruck, dass du meine Beiträge nicht oder nicht richtig gelesen hast.
Zum einen habe ich bewußt geschrieben: "wegen einem allein von denen verschuldeten Fehler" - ob der Fehler tatsächlich alleine bei denen zu suchen ist oder ob Masterfrost doch einen der von dir genannten Fehler gemacht hat, kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Zum anderen habe ich schon weiter oben geschrieben, dass er zum einen die bereits geforderte Prämie bezahlen soll und einer ggf. folgenden Nachforderung widersprechen soll. Damit hätte die Versicherung nicht mehr die Möglichkeit, wegen Nichtzahlung zu kündigen, wie du schreibst.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
@Andy1964
Du erweckst bei mir den Eindruck, dass du meine Beiträge nicht oder nicht richtig gelesen hast.
Zum einen habe ich bewußt geschrieben: "wegen einem allein von denen verschuldeten Fehler" - ob der Fehler tatsächlich alleine bei denen zu suchen ist oder ob Masterfrost doch einen der von dir genannten Fehler gemacht hat, kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Zum anderen habe ich schon weiter oben geschrieben, dass er zum einen die bereits geforderte Prämie bezahlen soll und einer ggf. folgenden Nachforderung widersprechen soll. Damit hätte die Versicherung nicht mehr die Möglichkeit, wegen Nichtzahlung zu kündigen, wie du schreibst.
@ytna
Wenn ich das das Eingangsposting richtig interpretiere, dann hat er ja noch gar keine korrekte Abrechnung bekommen. Vielmehr, so verstehe ich die Sache, liegt ihm aufgrund der Abmeldung, eine Abrechnung vor. Und auch die ist noch falsch, nähmlich mit der niedrigeren KW Zahl und damit auch mit den falschen Prämien.
Aber ich gebe Dir Recht. Ich hatte Dein Post "die bereits geforderte Prämie bezahlen soll und einer ggf. folgenden Nachforderung widersprechen soll" übersehen. Sorry.
Gruß
Andy
Angenommen der Fehler liegt zu 100 Prozent bei der Versicherung.
Dann kommt es darauf an welcher Art der Fehler ist, §§ 119 ff BGB.
Im Ergebnis wird eine Nachforderung in der Praxis so begründet werden können, das sie rechtens ist.
Um das genau zu beschreiben:
Ich bin seit 2002 bei dieser Versicherung, habe damals denen den Fahrzeugschein(Kopie) Zukommenlassen und die haben alles Fertig gemacht. Ich habe auch allesgenau bezahlt wie immer gefordert. Jetzt habe ich jedoch vor kurzen eine Garage gemietet wo mein Fahrzeug jetzt immer steht. Also habe ich die Versicherung angerufen und denen das gemeldet um "weniger zu zahlen". Als ich dan den aktualisierten Versicherungsschein bekam viel mir dieser Fehler auf.