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Falscher Name im Bußgeldverfahren
Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein großes Problem und bin verzweifelt.
Ich bin vor 2 Monaten auf der Autobahn 24km/h zu schnell gefahren und habe nach einpaar Wochen ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen, wo ich den Namen vom Fahrer eintragen sollte.
Das Auto ist auf den Namen von meinem Vater angemeldet und ich habe nach Absprache mit meiner Mutter, den Namen meiner Mutter eingetragen, weil ich Angst hatte, dass die mir meinen Führerschein wegnehmen.
Nach einpaar Wochen kam dann ein eine Anhörung im Bußgeldverfahren vom Straßenverkehrsamt, wo ich nochmals den Namen des Fahrers eintragen sollte. Da wurde mir schon bewusst, dass die etwas ahnen. Ich gab wieder den Namen meiner Mutter an, weil ich dachte du musst jetzt da durch.
Vor 2 Tagen kam dann eine Anhörung im Bußgeldverfahren, WELCHES AN MICH GERICHTET IST. Anscheinend haben die erkannt, dass ich auf dem Foto bin.
Meine Frage an euch: Wie soll ich jetzt handeln? Ich bereue meinen Fehler zutiefst und hatte nie Probleme mit der Polizei? Könnt ihr mir helfen, sodass ich "mit einem blauen Auge" davon kommen kann?
Werde ich jetzt angezeigt? Muss ich vor Gericht? :'(
Liebe Grüße
Die verzweifelte Orchidee
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:14:25 Uhr:
Nun, das steht m.E. nirgens, meistens handelt es sich ja um junge Autofahrer !
Welcher Mann würde denn mit "Die verzweifelte Orchidee" unterschreiben?!
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40 Antworten
Du bist nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen.
Nach einigen Wochen wird man dir einen Bußgeldbescheid zustellen und wenn du gegen den keinen Einspruch einlegst, geht die Sache auch nicht vor Gericht.
Das Problem ist, dass der letzte Anhörungsbogen, an MICH gerichtet ist. Die wissen mittlerweile, dass ich es war, haben bestimmt Fotos abgeglichen. Und auf dem Schreiben steht:
Es steht ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Fragen zu ihrer Person, vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht kann gemaäß §111 mit Geldbiße bis zu 1000 EURO bestraft geahndet werden. Der ausgefüllte Fragenbogen ist innerhalb einer woche zurückzusenden...
Was mache ich jetzt?
Da Sie offensichtlich Dich als Fahrerin identifiziert haben dürften die Messe gelesen sein.
Gib die Tat zu, zahl den Bußgeldbescheid und in 2,5 Jahren ist der Punkt wieder gelöscht und das Konto sauber.
Vor Gericht ginge es wohl erst wenn Du wieder abstreitest gefahren zu sein.
Man ey, wenn ich diese dusseligen Aussagen (SORRY) lese den Anhörungbogen NICHT auszufüllen, denen empfehle ich mal den Bogen rum zu drehen und die Rückseite zu lesen. Denn DA steht klipp und klar drinnen, das man tunlichst Auskunft geben sollte, sonst könnte das teuer werden. Die Identität wird entweder mit einem Passfotovergleich (im Falle der TE wohl so erfolgt) oder gerichtlich erwirkt.
Ich kann dafür gerne noch mal meinen Anhörungbogen hochladen, den allerdings ja niemand interessiert.
Im Bußgeldbescheid stehen 70 Euro Strafe und 28,50 Euro Gebühren, sowie 1 Punkt. Solltest du noch in der Probezeit sein, könnte noch eine Nachschulung fällig werden.
Nur zur Info, vor kurzem war ich auch 24 km zu schnell, daher weiß ich was es kostet und was im Bußgeldbescheid steht.
Wenn du dir weiteren Ärger ersparen willst, zahl die Strafe und du hast Ruhe! Du solltest allerdings 1 Jahr tunlichst nicht mehr auffallen, sonst gibt's noch 4 Wochen Fahrverbot.
Du kannst dich allerdings auch an dubiose Antworten halten und wirklich Ärger bekommen.
VIEL GLÜCK!
Bootsmann, es geht um den Anhörungsbogen.
Entgegen landläufiger Meinung muss man den nicht ausfüllen und schon gar nicht muss man sich selbst belasten. Das Schweigerecht darf auch nicht als Nachteil für den Betroffenen ausgelegt werden.
So ist nun einmal die Gesetzeslage.
Wie Drahkke schon schrieb:
Einfach den Bußgeldbescheid abwarten und dann die Strafe zahlen. Bei einem Punkt wird da kein Gerichtsverfahren draus.
Ob eine Nachschulung daraus wird, liegt daran, ob der zuständige Sachbearbeiter beim Regierungspräsidium Lust hat, da eine große Sache draus zu machen. Von daher würde ich nach Eingang des Bußgeldbescheides schnell zahlen und hoffen, dass die Sache damit erledigt ist.
Zitat:
@Orchidee888 schrieb am 26. Oktober 2014 um 14:44:54 Uhr:
Was mache ich jetzt?
Das Bußgeld überweisen.
Der TE kann das Bußgeld jetzt noch nicht überweisen, weil ihm bisher nur ein Anhörungsbogen vorliegt. Bevor er zahlen kann, muß er erst einmal den an ihn gerichteten Bußgeldbescheid abwarten.
Hallo TE,
ganz schön dumm gelaufen ! Eine Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt.
Wie schlau ist man denn, wenn eine mänliche Person gefahren ist, eine webliche Person als Sündenbock anzugeben.
Nun kann m.E. nur noch die Flucht nach vorn helfen. Ganz kleine Brötchen backen und mit den Leuten von der Bußgeldstelle reden, zugeben einen Fehler gemacht zu haben und um harte aber gerechte Strafe bitten.
Man man, warum steht keiner mehr für sein Fehlverhalten ein
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 26. Oktober 2014 um 15:47:15 Uhr:
Zitat:
@Orchidee888 schrieb am 26. Oktober 2014 um 14:44:54 Uhr:
Was mache ich jetzt?
Das Bußgeld überweisen.
Wenn die erkannt haben, dass eine Falschaussage vorliegt, wird ihm das ggf. nicht mehr nützen ! Besonders auch dann nicht, wenn er schon dort bekannt ist und Bildmaterial von ihm vorliegt.
Die Busgeldstelle muss weitere Maßnahmen anstrengen, wenn ihnen klar ist, dass die angegebene Person nicht gefahren ist und ihnen weiterhin auch noch ggf. der vermutliche Fahrer als Punktekandidat bekannt ist.
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:02:04 Uhr:
Wie schlau ist man denn, wenn eine mänliche Person gefahren ist, eine webliche Person als Sündenbock anzugeben.
Die TE ist weiblich, und hat daher nicht den Vater, sondern die Mutter angegeben.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:09:24 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:02:04 Uhr:
Wie schlau ist man denn, wenn eine mänliche Person gefahren ist, eine webliche Person als Sündenbock anzugeben.
Die TE ist weiblich, und hat daher nicht den Vater, sondern die Mutter angegeben.
Nun, das steht m.E. nirgens, meistens handelt es sich ja um junge Autofahrer !
Dann liegt sicherlich , gem. dem Bildmaterial ein Altersunterschied zwischen angegebenen Fahrer(in) und dem tatsächlichen Fahrer(in) vor.
Das verändert die Rechtslage aber nicht.
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:14:25 Uhr:
Nun, das steht m.E. nirgens, meistens handelt es sich ja um junge Autofahrer !
Welcher Mann würde denn mit "Die verzweifelte Orchidee" unterschreiben?!
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:14:25 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:09:24 Uhr:
Die TE ist weiblich, und hat daher nicht den Vater, sondern die Mutter angegeben.
Nun, das steht m.E. nirgens, meistens handelt es sich ja um junge Autofahrer !
Dann liegt sicherlich , gem. dem Bildmaterial ein Altersunterschied zwischen angegebenen Fahrer(in) und dem tatsächlichen Fahrer(in) vor.
Das verändert die Rechtslage aber nicht.
Ja das denke ich auch, angegebene Person 45j und auf dem Bild ist eine junge 22jährige zu sehen, das dieses nicht passt merkt eine Azubi Sachbearbeiterin sogar.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:18:23 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:14:25 Uhr:
Nun, das steht m.E. nirgens, meistens handelt es sich ja um junge Autofahrer !
Welcher Mann würde denn mit "Die verzweifelte Orchidee" unterschreiben?!
Ist das eine Unterschrift, sind wir im Internet, ist hier jeder das was er vorgibt zu sein ?
Mein Stempelkissen ist leider alle, ansonsten würde ich den Abdruck meiner Tatze hinterlassen !