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Falschparken in Dänemark - Zahlen oder nicht?
Hallo zusammen,
bin gerade aus Dänemark (Kopenhagen) zurück und habe es dort geschafft ein Knöllchen zu bekommen.
Das Knöllchen stammt von der Kommune Kopenhagens und beträgt 510 Kronen.
Umgerechnet wären das nun knapp 70 Euro.
Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss oder kann ich diese Sache aussitzen?
Wer kannt sich aus und kann eine verbindlche Antwort geben?
Vielen Dank! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@x--moto schrieb am 30. August 2015 um 21:59:03 Uhr:
Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss
Natürlich musst du zahlen, du hast doch schließlich auch falsch geparkt. Merkwürdig, dass man für so eine simple Frage das Internet braucht...
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130 Antworten
Hallo,
Wenn du nochmal nach Dänemark willst bezahl den kleinen Betrag.
Du könntest sonst bei deiner nächsten Einreise in Schwierigkeiten kommen.
Seelze 01
Dazu gibt es doch seit einer Zeit das Vollstreckungsabkommen. Mit den dann fällig werdenden Bearbeitungsgebühren liegst du über dem "Freibetrag" - und da in Deutschland der Halter für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr haftet, kann die Summe auch vollstreckt werden.
Zitat:
@x--moto schrieb am 30. August 2015 um 21:59:03 Uhr:
Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss
Natürlich musst du zahlen, du hast doch schließlich auch falsch geparkt. Merkwürdig, dass man für so eine simple Frage das Internet braucht...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. August 2015 um 22:05:12 Uhr:
Dazu gibt es doch seit einer Zeit das Vollstreckungsabkommen. Mit den dann fällig werdenden Bearbeitungsgebühren liegst du über dem "Freibetrag" - und da in Deutschland der Halter für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr haftet, kann die Summe auch vollstreckt werden.
Genau so ist es. Gleich bezahlen, sonst wirds noch deutlich teurer, weil Inkasso-Gebühren draufkommen. Ich musste in Dänen Kronen überweisen (650 Kronen), hat mich nochmal Gebühren für ne Auslandszahlung gekostet. Insg. knapp nen 100er EUR. Fett.
Andy
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. August 2015 um 22:05:12 Uhr:
Dazu gibt es doch seit einer Zeit das Vollstreckungsabkommen. Mit den dann fällig werdenden Bearbeitungsgebühren liegst du über dem "Freibetrag" - und da in Deutschland der Halter für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr haftet, kann die Summe auch vollstreckt werden.
Unfug. Richtig ist, dass es ein Vollstreckungsabkommen gibt und dass die Gesamtsumme vermutlich über 70.- € liegt. Falsch ist, dass die Summe in Deutschland vollstreckt werden könnte, so lange kein Fahrer bekannt ist. Halterhaftung gibt es eh hier nicht. Und die deutsche Umlage von Verwaltungsgebühren auf den Halter bei Nichtermittlung greift hier nicht. Deswegen und weil die zu zahlende Strafe eh dem deutschen Staat zu Gute käme machen sich viele Länder gar nicht die Mühe, das eintreiben zu lassen.
Evtl. bekommt man direkt Post über irgendein Inkassobüro. Das kann aber getrost ignoriert werden. Oder es passiert gar nichts. Nur wenn man in den nächsten Jahren mal wieder in das Land reisen will sollte man klugerweise zahlen, dort kann die Strafe nämlich vollstreckt werden.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. August 2015 um 23:34:30 Uhr:
Zitat:
@x--moto schrieb am 30. August 2015 um 21:59:03 Uhr:
Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss
Natürlich musst du zahlen, du hast doch schließlich auch falsch geparkt. Merkwürdig, dass man für so eine simple Frage das Internet braucht...
Ergänzung: Ich glaube, erst seitdem es das Internet gibt, wird so eine Frage überhaupt öffentlich gestellt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 31. August 2015 um 09:59:00 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. August 2015 um 22:05:12 Uhr:
Dazu gibt es doch seit einer Zeit das Vollstreckungsabkommen. Mit den dann fällig werdenden Bearbeitungsgebühren liegst du über dem "Freibetrag" - und da in Deutschland der Halter für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr haftet, kann die Summe auch vollstreckt werden.
Unfug. Richtig ist, dass es ein Vollstreckungsabkommen gibt und dass die Gesamtsumme vermutlich über 70.- € liegt. Falsch ist, dass die Summe in Deutschland vollstreckt werden könnte, so lange kein Fahrer bekannt ist. Halterhaftung gibt es eh hier nicht. Und die deutsche Umlage von Verwaltungsgebühren auf den Halter bei Nichtermittlung greift hier nicht. Deswegen und weil die zu zahlende Strafe eh dem deutschen Staat zu Gute käme machen sich viele Länder gar nicht die Mühe, das eintreiben zu lassen.
Evtl. bekommt man direkt Post über irgendein Inkassobüro. Das kann aber getrost ignoriert werden. Oder es passiert gar nichts. Nur wenn man in den nächsten Jahren mal wieder in das Land reisen will sollte man klugerweise zahlen, dort kann die Strafe nämlich vollstreckt werden.
Ist tatsächlich Unfug - deine Meinung, dass es hier keinen Halterhaftung gibt. Ruhender Verkehr! Und beim Parkverstoß (Überschrift) gehe ich von ruhenden Verkehr aus.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. August 2015 um 23:34:30 Uhr:
Zitat:
@x--moto schrieb am 30. August 2015 um 21:59:03 Uhr:
Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss
Natürlich musst du zahlen, du hast doch schließlich auch falsch geparkt. Merkwürdig, dass man für so eine simple Frage das Internet braucht...
So merkwürdig finde ich das nicht. Habe selber mehrere Parkverstöße vor Jahren in Italien nie bezahlt. Das Auto und damit Kennzeichen gibt es auch nicht mehr. Habe da keine Bedenken, wenn ich das Land wieder besuche. Da soll auch einer durchsehen mit ihren verschiedenen Linien Farben und Mustern
Aber stimmt schon im Netz sollte man nicht nachfragen. Das ist wie mit gesundheitlichen Wehwehchen, fragt man da in Foren, sagen 90 % der Foristen schlimmen Krebs vorraus.
Ich würde es davon abhängig machen ob ich mit dem gleichen Kennzeichen/Fahrzeug noch mal das Land besuchen möchte.
Was für eine Drückebergerei.
Ich arbeite im Einzelhandel...
und das, was man dort sieht und worüber man nur noch mit dem Kopf schütteln kann, bestätigt sich in Foren bei mitunter solchen Themen immer wieder.
Vielleicht sind solche Leute, die im Laden ein Kleid oder eine Hose beim Anprobieren zustören auch DIE Leute, die nicht für das geradestehen können/wollen, woran sie sich nicht gehalten haben?
Ja genau, alle die die Chance ergreifen und um ein Verwarngeld herumkommen sind Diebe und Kriminelle.
Hört doch auf, das glaubt ihr doch selber nicht!?.
Moralapostel mehr fällt mir dazu nicht ein, los werft den ersten Stein.
Aber bitte wer gerne sein liebes Geld dem Staat hinterher wirft, bitte nur zu, der weiß das bestens zu verteilen.
Zitat:
@tartra schrieb am 1. September 2015 um 11:39:26 Uhr:
Ja genau, alle die die Chance ergreifen und um ein Verwarngeld herumkommen sind Diebe und Kriminelle.
Hört doch auf, das glaubt ihr doch selber nicht!?.
Moralapostel mehr fällt mir dazu nicht ein, los werft den ersten Stein.
Aber bitte wer gerne sein liebes Geld dem Staat hinterher wirft, bitte nur zu, der weiß das bestens zu verteilen.
Aber Hände aufhalten und nehmen habt ihr gelernt.
Ich mag solche Leute nicht.
Zitat:
@tartra schrieb am 1. September 2015 um 11:39:26 Uhr:
Ja genau, alle die die Chance ergreifen und um ein Verwarngeld herumkommen sind Diebe und Kriminelle.
Offenbar ist das Knöllchen für den TE aber berechtigt gewesen. Was spricht dagegen, diese Ordnungswidrigkeit nun zu bezahlen ? Man ist nunmal erwischt worden. Oder steht hier irgendwer über dem Gesetz ?
Etwas anderes wäre es, wenn der TE gar nicht dort gestanden hätte, er nur aufgrund eines Zahlendrehers angeschrieben wurde. Dann könnte man das ,,Sich Drehen und Wenden,, noch verstehen.
Ich rate jedenfalls zur Zahlung, sofern die Forderung berechtigt ist.Alles andere wird vermutlich nur noch teurer.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2015 um 11:49:56 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 1. September 2015 um 11:39:26 Uhr:
Ja genau, alle die die Chance ergreifen und um ein Verwarngeld herumkommen sind Diebe und Kriminelle.
Hört doch auf, das glaubt ihr doch selber nicht!?.
Moralapostel mehr fällt mir dazu nicht ein, los werft den ersten Stein.
Aber bitte wer gerne sein liebes Geld dem Staat hinterher wirft, bitte nur zu, der weiß das bestens zu verteilen.
Aber Hände aufhalten und nehmen habt ihr gelernt.
Ich mag solche Leute nicht.
??
Ja, also nicht nur Kriminelle und Diebe sondern auch noch Sozialschmarotzer, wird immer besser
Ich denke man findet nur hier im V&S Forum Leute, die zumindest schreiben, dass sie freiwillig gerne Verwarngelder bezahlen.
Meldet ihr euch auch freiwillig bei der Bußgeldstelle und zahlt eine Summe X wenn trotz eindeutigem Verstoß (z.B. gelasert,geblitz, Parkknolle) kein Brief kommt? Nach eurer Logik macht ihr das ja ganz sicher. Da passt zum Moralapostel noch ganz gut die Beschreibung Quatscher.