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Falschparker in privater Tiefgarage (mal wieder)

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 8:03

Hallo liebe Forennutzer,

ich habe Sondereigentum an mehreren Stellplätzen in einer Tiefgarge eines Privathauses. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf meinen Stellplätzen unberechtigt Fahrzeuge abgestellt werden. Um etwas abzuschrecken habe ich ein Schild mit einem Halteverbotszeichen und dem Hinweis "unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt und zusätzlich wird eine Nutzungs- und Aufwandspauschale von 100 Euro erhoben". Dreist wie manche Fahrer sind, parken sie trotzdem dort. Meint Ihr die Einforderung der Pauschale hätte Aussicht auf Erfolg? Irgendwie muss man den Leuten ja mal beibringen fremdes Eigentum zu respektieren....

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Mein Gott TE könntest Du mal bitte die Frage beantworten, wie die fremden Fahrzeuge dort hineinkommen?

Ist ja nicht mehr zum aushalten! -.-

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Wenn wirklich häufig fremde Kfz dort parken, würde ich über die Montage eines Sperrbügels nachdenken. Kostet keine 100 € und hält dir den Ärger vom Leib. Musst halt jedes Mals aussteigen und ihn öffnen oder schließen …

Probieren würde ich es auf jeden Fall, die Aufwandspauschale einzufordern. Allein schon als Schuss vor den Bug, damit die Falschparker merken dass du es ernst meinst.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 8:41

Hey birscherl,

eigentlich eine gute Idee, aber leider aus verschiedenen Gründen nicht durchsetzbar. Hier interessiert mich viel mehr, ob diese Pauschale durchsetzbar ist, oder ob dann irgend ein Gericht wegen Verbraucherschutz bla bla bla ankommt.

am 3. Februar 2016 um 8:44

Nur drohen und nicht handeln schreckt keinen ab. Ich finde solche Schilder lächerlich, denn es passiert ja nichts.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 8:49

mamarracho, darum geht es ja. Hast Du fachlich Ahnung, oder nur eine Meinung?

Für fachliche Ahnung wendest Du Dich am Besten an einen Fachanwalt!

Schau auch mal hier: http://www.parkplatzdieb.de/rechtsinfos/

Die Durchsetzung der Pauschale halte ich für schwierig und der finanzielle Aufwand dürfte den Aufwand deutlich übersteigen. Wenn die Sperrbügel nicht machbar sind - evtl. reicht es sogar, ein rot-weißes Hütchen aufzustellen. Damit wäre der potenziell Sünder gezwungen auszusteigen - schon ein erster mentaler Sperrgürtel. berechtigte müssten zwar auch aussteigen, aber das leben ist hart. Eine weiter Möglichkeit - könnte man bei falschgeparkten Fahrzeugen evtl. eine Sperrkette zwischen die Pfosten ziehen und die Ausfahrt verhindern. Öffnen nur gegen die Gebühr - anzuschlagen an die Wand

"Privatparkplatz. Bei widerrechtlicher Nutzung wird eine pauschale Parkgebühr von 50€ erhoben." Das ist zumindest durchsetzbarer als eine ominöse Aufwandspauschale, die evtl. begründet werden müsste. Damit könnte man die Zeitgenossen auch erwischen, die sich ja so sicher sind, dass nix passiert

Egal wie man es nennt was man da einfordert, ich denke es ist nicht durch zu setzen, jedenfalls nicht ohne eine Behörde oder sonstiges. Man kann sich da nicht hinstellen und die Leute abkassieren, dazu fehlt die rechtliche Grundlage.

Könnte ja schon als Gewerbe angesehen werden.

Ich kann mich auch nicht hinstellen und wenn jemand mein Grundstück betritt ihn dann auffordern mir 100 Euro zu geben. Eine Androhung ihn nicht mehr vom Grundstück zu lassen wenn er die Kohle nicht rausrückt könnte schon gegen mich ausgelegt werden. Ich kann ihn anzeigen, Hausfriedensbruch oder so was, ihn des Grundstücks verweisen, mehr aber nicht.

Als einziges Mittel gegen solche Brüder sehe ich mechanische Absperrmaßnahmen.

am 3. Februar 2016 um 9:48

Eine Behörde hat in einem privatem Gebäude keine Handlungsmacht. Geht nur über Anwalt oder dem Privatklageweg. Oder abschleppen lassen und per Pfandrecht durchsetzen.

Durchsetzbar ist es. Aber der Aufwand ist groß. Der link von Birscherl zeigt da einen guten Weg. Wenn Du eine RS-Versicherung hast, die dich als Eigentümer / Vermieter von den Kosten freihält, dann solltest Du es vesuchen. Die 100€ als Vertragsstrafe finden sich auch in fast jedem Supermarkt am Eingang auf einem großen Schild, das sich an potentielle Ladendiebe wendet.

am 3. Februar 2016 um 9:51

Eine Fangprämie hat vor Gericht selten Bestand.

wenn Du meinst ... viel Glück :)

Was sagt denn die Hausverwaltung zu der Problematik?

Kann denn jeder in diese Garage reinfahren, oder nur Eigentümer bzw. Mieter, die einen entsprechenden Schlüssel oder Chip besitzen?

am 3. Februar 2016 um 9:58

Ja meine ich. Habe 12 Jahre im Bereich Sicherheit gearbeitet, davon 3 in Überwachung.

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