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Farbige Birnen - Was ist erlaubt, verboten oder wird geduldet ???
Da man in den letzten Monaten immer mehr auf der Strasse sieht, muss ich doch mal nachfragen, was nun eigentlich erlaubt ist, was verboten ist oder was bereits stillschweigend von der Ordnungsmacht geduldet wird.
Ich sehe immer mehr Kollegen mit falbigen Positionsleuchten an der LKW-Front. Da kommt Dir nicht nur weiss und gelb entgegen, sondern auch grün, rot und blau.
Und die LED-Schilder in der Frontscheibe werden auch immer beliebter, gibt es auch in allen möglichen ( und unmöglichen ) Farben.
Genau wie die Neonröhren oder LED-Streifen als Innenraumbeleuchtung ( Nachtbeleuchtung ).
Was darf man sich denn nun einbauen und was sollte man lieber lassen, wenn man sich nicht strafbar machen will?
Kennt sich hier jemand wirklich damit aus?
Beste Antwort im Thema
Nach vorne Weiß. Zur Seite Gelb. Nach hinten Rot. Nichts anderes ist in D zulässig.Aus der Hütte heraus darf nix direkt nach draussen leuchten.Anzahl mehr oder weniger egal aber was drann ist muss auch funktionen.
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12 Antworten
erlaubt ist was die StvZO zulässt
lies mal hier so nach
Es geht im endeffekt darum ein Beleuchtungsbild einheitlich zu halten damit es eben für alle am Verkehr teilnehmende klar zu erkennen ist was wie wann wo passiert
Daher sind beleuchtete Namensschilder und sonstiger Kitsch schlicht verboten
TÜ-Beleuchtungstips
Lycos-StVZo-Link
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
erlaubt ist was die StvZO zulässt
lies mal hier so nach
Es geht im endeffekt darum ein Beleuchtungsbild einheitlich zu halten damit es eben für alle am Verkehr teilnehmende klar zu erkennen ist was wie wann wo passiert
Daher sind beleuchtete Namensschilder und sonstiger Kitsch schlicht verboten
TÜ-Beleuchtungstips
Lycos-StVZo-Link
Also wenn ich Deinen Post und die Seiten dazu durchlese, weiss ich immer noch nicht, was erlaubt ist und was nicht.
Wie sieht es mit den Innenbeleuchtungen aus ???
Es gibt auch die LKW-Fahrer, die ihren LKW mit den üblicherweise richtigen Lichtern ausstatten. Also Front weiss oder gelb, Seiten gelb und das Heck rot ... aber davon eben viele Lichter anbringen. Ist das denn nun erlaubt, nur weil man die Farben einhält?
Das blaue Birnen in der Front auf dem Dach nicht erlaubt sind, kann sich ja wohl jeder denken. Denn blau sieht man sonst nur im Strassenverkehr, wenn es hektisch blinkend schnell vorbei will.
Und was grün angeht - mein LKW ist ja weder ein Schiff noch ein Flugzeug ...
Nach vorne Weiß. Zur Seite Gelb. Nach hinten Rot. Nichts anderes ist in D zulässig.Aus der Hütte heraus darf nix direkt nach draussen leuchten.Anzahl mehr oder weniger egal aber was drann ist muss auch funktionen.
Moin,
ergänzend wäre dem hinzuzufüen dass die ganze Regelung in der StVZO § 49a ff. nachzulesen ist.
Du kannst auch mal hier im Board nach dem Thema suchen, hier gab es mal einen zig Seiten langen Thread mit dem Thema rollende Tannenbäume auf der BAB....
Gruss
Marcus
Manchmal ist es viel effektiver wenn mal was zeitweise nicht brennt
Ich hatte mal für die Stirnlampen in meinem 16320 MAN einen Schalter verbaut - bei LKW-Überholverboten und einem extrem langsamen Vordermann konnte ich so die auf verschiedenen Autobahnbrücken lauernden schläfrigen Bullen austricksen ...Stirnlampen aus, fix überholt und Stirnlampen wieder an
Ist natürlich verboten - aber wenn die Polente bei finsterer Nacht auf Stirnlampen auf den Überholspuren achtete, war das sehr wirksam.
Die Tachobeleuchtung hatte ich mit Glühlampentauchlack orange eingefärbt.
....ist alles verjährt und natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen!
Aloha von einem ehemaligen Überlandschwersttransportfortbewegungskünstler aus Berlin
Moin,
im Anhang eine pdf, in der die Beleuchtung an Kfz mal etwas "aufgedröselt" ist. Die Zeichnungen sind ganz hilfreich zum Verstehen. Ich habe da auch wieder zwei Sachen gefunden, die ich noch garnicht wußte. Es sind aber alle Kraftfahrzeuge enthalten.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
.....aber was drann ist muss auch funktionen.
das finde ich irgendwie gemein.
denn sagen wir mal die vorgschriebenen rücklichter etc funktionieren alle... kann man dann trotzdem noch immer gestraft nur wegen defekten leuchten die eigentlich nur zur verschönerung sind.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Nach vorne Weiß. Zur Seite Gelb. Nach hinten Rot. Nichts anderes ist in D zulässig.Aus der Hütte heraus darf nix direkt nach draussen leuchten.Anzahl mehr oder weniger egal aber was drann ist muss auch funktionen.
Das ist bei uns in etwa das Gleiche
Zitat:
Original geschrieben von ongelbaegger
Moin,
im Anhang eine pdf, in der die Beleuchtung an Kfz mal etwas "aufgedröselt" ist. Die Zeichnungen sind ganz hilfreich zum Verstehen. Ich habe da auch wieder zwei Sachen gefunden, die ich noch garnicht wußte. Es sind aber alle Kraftfahrzeuge enthalten.
Also wenn ich dannach gehe, dann ist sogar im Volvo oben das Lichtschild verboten, weil es eine Reclame ist.
Und auch die Fahrzeuge, die mit komplett gelben Licht in der Front rumfahren ( habe erst diese Woche sogar einen deutschen Kollegen im DAF gesehen ).
Und sonst, auch alle Lichterketten im Fenster, alle beleuchteten Namensschilder und sonstiges, was farbig ist ...
Aber mal ehrlich, wird das denn kontrolliert ???
Ist hier schonmal jemand, wegen einer Lichterkette angehalten worden ???
Aber vielen Dank für den Anhang ...
Ginge Alles nach Vorschrift, dann wäre es so.
Ich hatte aber mal einen Prüfingnieur in der Firma, der hat eine HU nicht abgenommen, weil das beleuchtete Namensschild mit dem Standlicht zusammen anging.
Ein Anderer hat gelbe Leuchten, die in der Schürze angebracht waren, mit dem "Universal-Schalter" ausgemacht. "Soll der die Plakette haben, bleiben die Dinger aus!"
Aber wenn ich mir das Alles so ansehe, dann geben die Vorschriften eigentlich genug her, um einen Tannenbaum zu bauen.
Mein Tipp wäre, sollte jemand eine "Aufrüstung" planen, sollte er über die Verwendung von LED-Techik nachdenken. Das ewige "Birnen-Tauschen" kann einem nämlich auf den Sack gehen.
Zitat:
Original geschrieben von ongelbaegger
Ginge Alles nach Vorschrift, dann wäre es so.
Aber wenn ich mir das Alles so ansehe, dann geben die Vorschriften eigentlich genug her, um einen Tannenbaum zu bauen.
Naja, der "beleuchtete Tannenbaum" ist klar verboten.
Zumindest der kleine beleuchtete Tannenbaum, der auf dem Amaturenbrett im Fenster steht ...
Die rollenden Tannenbäume scheinen nicht verboten, solange man sich an die weissen/roten/gelben Lichter und deren Richtungen hält.
Sehr Informativ zu diesem Thema ist DIESES PDF vom TÜV SÜD