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Fast abgeschleppt, welche kosten komme auf mich zu?
Hallo,
ich habe heute etwas anders geparkt ^^ ... mit 2 Rädern auf dem Bordstein, platzt war da zwar noch für die fußgänger aber egal. Nun hab ich ein Strafzettel wo angekreuzt wurde das ein abschleppdienst beauftragt wurde. War aber keiner in sicht und ich bin weggefahren. Weiss einer vielleicht wieviel ich jetzt fürs "falsch" parken und für den Auftrag Abschleppen zahlen muss, obwohl ich nicht abgeschleppt wurde?
Danke im vorraus
PS: Hab gegooglet und hier gesucht aber nix passendes gefunden
Beste Antwort im Thema
Versuch das nicht rational zu erklären... wir reden hier vom Staat!
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14 Antworten
Muss die Politesse nicht bei Auto warten, bis es abgeschleppt ist?
weiss ich nicht.. aber da war niemand weit und breit zu sehen ! Und Dafür abschleppen find ich selber zu krass... habe keine autos wirklich behindert, die fahrbahn war noch breit genug für 2 autos
Versuch das nicht rational zu erklären... wir reden hier vom Staat!
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Muss die Politesse nicht bei Auto warten, bis es abgeschleppt ist?
So schauts aus! Als Zeuge bzw. als Auftraggeber. Dann müssen noch in deren Anwesenheit alle vorschäden aufgenommen werden usw...
Wenn es dennnoch zu einer Leerfahrt gekommen ist, kann das schnell 100-150 Euro kosten, die du leider zu tragen hast. Vielleicht waren die Herrschaften vom O-Amt schon beim nächsten Auto
wäre das den ein Grund mich abzuschleppen... ich habe mit 2 Reifen auf dem Fußgängerweg geparkt, war aber noch gut platz, so 2 hätten locker aneinander vorbei gehen können. Auf der Straße war auch noch genug platz ( 2,50m mindestens), 10m hinter meinem auto wurde die straße sogar enger wegen anderen parkenden autos !! Ich hab aber direkt vor der Kurve geparkt, man konnte die kurve aber noch überblicken. Und Schilder die das Parken dort verbieten gab es nicht, nur so eine kleine Säule die mitten auf den Fußgängerweg gebaut wurde, damit man da bestimmt nicht drauf parkt, hab aber daneben geparkt.
also meint ihr ich kann gegen den Straffzettel vorgehen ? Damit ich wenigstens die "Abschlepp kosten" sparen kann !
Und wenn nicht klappen sollte, kann ich die Abschlepp kosten vom ADAC beszahlen lassen ? Hab gelesen das man 1 Abschlepper frei hat .
Danke im vorraus^^
ich bin aus Essen, nach München bundesweiter Rekord was das Abschleppen betrifft...
also evtl. Leerfahrt, Bussgeld wegen Verstoss und natürlich die heissgeliebte Bearbeitungsgebür
Zitat:
Original geschrieben von DragoNru
wäre das den ein Grund mich abzuschleppen... ich habe mit 2 Reifen auf dem Fußgängerweg geparkt, war aber noch gut platz, so 2 hätten locker aneinander vorbei gehen können. Auf der Straße war auch noch genug platz ( 2,50m mindestens), 10m hinter meinem auto wurde die straße sogar enger wegen anderen parkenden autos !! Ich hab aber direkt vor der Kurve geparkt, man konnte die kurve aber noch überblicken. Und Schilder die das Parken dort verbieten gab es nicht, nur so eine kleine Säule die mitten auf den Fußgängerweg gebaut wurde, damit man da bestimmt nicht drauf parkt, hab aber daneben geparkt.
Und selbst wenn du es mit deiner Version schaffst hier jemanden zu überzeugen, so wird es bei den Ordnungshütern wohl kaum klappen. Wäre mir jedenfalls neu... "Ach stimmt, Sie waren ja nur 10km/h drüber"/"Ach Sie haben niemanden behindert? Ja dann..."/... habe ich jedenfalls noch nie gehört.
Zitat:
Original geschrieben von DragoNru
wäre das den ein Grund mich abzuschleppen... ich habe mit 2 Reifen auf dem Fußgängerweg geparkt, war aber noch gut platz, so 2 hätten locker aneinander vorbei gehen können. Auf der Straße war auch noch genug platz ( 2,50m mindestens), 10m hinter meinem auto wurde die straße sogar enger wegen anderen parkenden autos !! Ich hab aber direkt vor der Kurve geparkt, man konnte die kurve aber noch überblicken. Und Schilder die das Parken dort verbieten gab es nicht, nur so eine kleine Säule die mitten auf den Fußgängerweg gebaut wurde, damit man da bestimmt nicht drauf parkt, hab aber daneben geparkt.
also meint ihr ich kann gegen den Straffzettel vorgehen ?
Frag doch mal beim Ordnungsamt nach, warum überhaupt ein Abschleppwagen angefordert worden ist. Die Situation könnte beispielsweise durch weitere parkende Fahrzeuge entstanden sein, deren Fahrer vor dem Eintreffen des Abschleppers zurückgekommen sind.
Oliver
Restbreite der Strasse "mind. 2,50m", Parken in der Kurve, auf dem Fussweg, "Schilder gab´s nicht" - Muss auch nicht, SO ist parken IMMER verboten!
Wer so dämlich parkt, braucht sich über ein Knöllchen (was ja zusätzlich auch noch zu zahlen ist) nicht wundern....
Pech halt, dass noch Abschleppen dazukommt, wobei ich davon ausgehe, dass doch eine erhebliche Behinderung da war, sonst wäre das Abschleppen nicht veranlasst worden.......
der dämliche bist wohl eher du... erstmal weiss du nicht wieso ich da parken musste und 2. das knölchen is mir egal, aber wieso abschleppen ... keine wichtigen einfahrten ( Feuerwehr einfahrt oder ähnliches) blockiert und es war noch genug platz auf straße und Fußgänger weg... na egal hier kann mir wohl keine helfen, trotzdem danke an alle antworten =)
Zitat:
Original geschrieben von DragoNru
der dämliche bist wohl eher du... erstmal weiss du nicht wieso ich da parken musste und 2. das knölchen is mir egal, aber wieso abschleppen ... keine wichtigen einfahrten
Na jetzt aber mal halblang und ganz friedlich hier!
Du musstest überhaupt nicht da parken, das war eine freiwillige entscheidung von dir selber!
Und wenn du selber sagst, es waren noch rund 2,50m platz auf der straße, dann ist Parken da grundsätzlich verboten, weil die Mindestbreite nicht gegeben ist!
Weder ein LKW noch ein Rettungsfahrzeug kommen durch so eine enge Stelle.
Und aus erzieherischen maßnahmen wird eben abgeschleppt, egal ob grade ein einsatz war oder nicht, denn nur so lernen es die leute, beim nächsten mal nicht an so einer stelle zu parken.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Und aus erzieherischen maßnahmen wird eben abgeschleppt, egal ob grade ein einsatz war oder nicht, denn nur so lernen es die leute, beim nächsten mal nicht an so einer stelle zu parken.
Oder auch nicht, siehe oben......
Zitat:
Original geschrieben von DragoNru
...aber wieso abschleppen ... keine wichtigen einfahrten ( Feuerwehr einfahrt oder ähnliches) blockiert und es war noch genug platz auf straße und Fußgänger weg...
Die genannten Punkt sind doch bei der Entscheidung, ob abgeschleppt wird, vollkommen irrelevant...
2,50 m Restbreite reichen nicht aus, daß steht schon mal fest. Aus der Praxis : Bei solchen Abschleppvorgängen muß der Anzeigenerstatter immer vor Ort bleiben um entweder, falls möglich, den Schlepper abzubestellen ( Fahrer kommt hinzu ) oder den Abschleppvorgang zu überwachen ( schadenfreies Arbeiten des Schleppers, Vorschäden am Fahrzeug, Personalienaufnahme, falls Fahrer dazu kommt. ) . Igendwas an der Geschichte stimmt hier nicht, sag ich mal so. Nicht am Ort bleiben muß man bei uns nur bei abgemeldeten Fahrzeugen, die wegen Fristablauf abgeschleppt werden müssen.