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Fast Auffahrunfall wegen Blitzer

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 21:23

Hallo zusammen,

heute wäre ich fast jemanden hinten drauf gefahren, der wegen einem Blitzer ne Vollbremsung hingelegt hat.

Folgende Situation:

Eine gut ausgebaute Bundesstraße, die wegen 2 Einmündungen auf Tempo 70 begrenzt ist. Ich fahre mit 70 und normalen Abstand hinter einem anderen Auto her. Vor dem anderen fuhr keiner. Plötzlich legt der Vorrausfahrende eine Vollbremsung hin um dann mit Temo 30-35 an einem mobilen Blitzer vorbei zu kriechen. So ca. 50 Meter nach dem Blitzer hat er dann wieder auf 70 beschleunigt. Ich konnte gerade noch rechtzeitig bremsen, damit ich dem Typen nicht draufgefahen bin.

Wie würde das von der Schuldfrage her aussehen, wenn ich dem anderen draufgefahren wäre? Muß ich mit einer Vollbremsung wegen nem Blitzer rechnen, wenn der vor mir mit korrekter Geschwindigkeit fährt?

CU Markus

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17 Antworten

Re: Fast Auffahrunfall wegen Blitzer

 

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Muß ich mit einer Vollbremsung wegen nem Blitzer rechnen, wenn der vor mir mit korrekter Geschwindigkeit fährt?

Nein, grundsätzlich nicht.

du würdest den vorwurf bekommen, den sicherheitsabstand nciht eingehalten zu haben und so folglich ihm hinten drauf gebrummt zu sein.....

er würde den vorwurf bekommen, gebremst zu haben OHNE dabei auf den nachfolgenden verkehr zu achten...

folglich würdest du die hauptschuld bekommen....

 

obs ein blitzer ist spielt dabei keine rolle...es könnte auch ein reh etc. sein....

Das kann passieren.

Unfallverursacher ist, soweit nachweisbar, der Bremser.

Ein Bremsen wegen eines Blitz ist kein verkehrsbedingtes bremsen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

du würdest den vorwurf bekommen, den sicherheitsabstand nciht eingehalten zu haben und so folglich ihm hinten drauf gebrummt zu sein.....

er würde den vorwurf bekommen, gebremst zu haben OHNE dabei auf den nachfolgenden verkehr zu achten...

folglich würdest du die hauptschuld bekommen....

 

obs ein blitzer ist spielt dabei keine rolle...es könnte auch ein reh etc. sein....

Nein, denn man darf nicht voll auf die Bremse latschen, wenn keine unmittelbare Gefahr erkennbar ist.

Und wo stellt ein Blitz eine Gefahr da? ;)

Naja, wie schon gesagt, die meiste Schuld wirst du zwar bekommen (wegen zu geringem Abstand), aber ohne Teilschuld wird der Vordermann auch nicht wegkommen. Man muss nicht damit rechnen, dass jemand aus heiterem Himmel bremst. Und eine Vollbremsung wegen eines Blitzers bis auf 35km/h wo 70 erlaubt ist, ist schon ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

StVO §4 (1):"Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."

Ich würd nicht sagen, dass ein Blitzer ein zwingender Grund ist, vor allem, wenn man sich innerhalb des erlaubten Geschwindigkeitsbereich bewegt.

Einerseits darf man nicht grundlos oder ohne Gefährdung bremsen, aber:

Wie sieht es aus mit dem "Immer schuld für den Auffahrenden"?

Durch den streng genommen grundsätzlich eingehaltenen Sicherheitsabstand sollte es einem immer möglich sein, abzubremsen.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Nein, denn man darf nicht voll auf die Bremse latschen, wenn keine unmittelbare Gefahr erkennbar ist.

man kann im prinzip bremsen wie man lustig ist (übertrieben ausgedrückt!) ;) ABER wie ich bereits schrieb, sollte man das hier:

Zitat:

er würde den vorwurf bekommen, gebremst zu haben OHNE dabei auf den nachfolgenden verkehr zu achten...

nicht außer acht lassen.....!

 

(ich weiß was du damit sagen willst....das ist prinzipiell dasselbe was ich geschrieben habe...nur anders ausgedrückt ;) )

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Einerseits darf man nicht grundlos oder ohne Gefährdung bremsen, aber:

Wie sieht es aus mit dem "Immer schuld für den Auffahrenden"?

Durch den streng genommen grundsätzlich eingehaltenen Sicherheitsabstand sollte es einem immer möglich sein, abzubremsen.

1. das Trifft immer dann zu, wenn man ahnen können müsste, das der vorausfahrende mal auf die Bremse latscht und etwas arg dicht drauf war.

2. Naja, ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die unterschiedlichen BRemsleistungen der Fahrzeuge.

Nehmen wir mal einen RX8 und einen Fiat Panda.

Letztere müsste zu ersterem einen größeren Abstand als sonst einhalten, da die Bremsanlage des RX8 (oder aber z.B. eines Porsches) kräftiger ist und auch der Kontakt zur Straße besser ist, was zur Folge hat, das, wenn beide gleichzeitig bremsen würden und man einen 5m Abstand halten würde würde der Fiat auffahren.

Da man aber noch ein Reaktionsweg beachten muss, muss man a bisserl größeren Abstand halten, gerade wenn vor einem ein Auto fährt, von dem man annehmen muss, das die BRemsleistung besonders gut ist...

Das beste Beispiel dürfte hier wohl ein Leopard 2 sein, der einen Bremsweg von 2-3 Metern hat.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

2. Naja, ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die unterschiedlichen BRemsleistungen der Fahrzeuge.

Nehmen wir mal einen RX8 und einen Fiat Panda.

Letztere müsste zu ersterem einen größeren Abstand als sonst einhalten, da die Bremsanlage des RX8 (oder aber z.B. eines Porsches) kräftiger ist und auch der Kontakt zur Straße besser ist, was zur Folge hat, das, wenn beide gleichzeitig bremsen würden und man einen 5m Abstand halten würde würde der Fiat auffahren.

Grad in der Stadt kannste die Bremsanlage und Straßenlage vernachlässigen. Wenn der Fiat voll auf die Bremse geht, steht der in der Stadt fast so schnell wie der Porsche. Macht vielleicht nur cm aus (zumal du von 50km/h gerade mal 10m Bremsweg hast).

Bei höheren Geschwindigkeiten geb ich dir recht. Da spielt das Fahrwerk und die Bremsen eine große Rolle, zumal die Bremsen ja viel mahr zu "arbeiten" haben und heiß werden (beim Fiat). Aber in der Stadt kannste das vernachlässigen.

am 1. März 2006 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Aber in der Stadt kannste das vernachlässigen.

Finde ich nicht.

Zum einen hat das alte Auto kein ABS und zum anderen brauch man in dem alten Auto eine extreme Kraftaufwendung um eine vollbremsung zu machen.

Als ich das erste mal einen moderneren Wagen gefahren hab als mein 96er Corsa hab ich mit der normalen Kraft das Bremspedal gedrückt und ich stand fast plötzlich.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Aber in der Stadt kannste das vernachlässigen.

Da hab ich aber was anderes erlebt. Ich hatte damals noch einen Clio. Vor mir war ein damals neuer A4. Eine Schlafampel ging an und ich bin dann (es war etwas nass) dem A4 draufgerutscht. Der Abstand war eigentlich ok. Der Clio hatte einen Schaden von 5.000 DM (Kühler, SW, Motorhaube etc.). Der Audi hatte ganz kleine Katzer am Stoßfänger. Er stand einfach schneller.

C'est la vie.

Absolute Zustimmung.

Bei mir war's ein Mondeo. Ich bin nicht aufgefahren, aber auch nur, weil ich eher auf der Bremse stand. Trotzdem stand der Mondeo eher...

Die E-Klasse hinter mir hatte erkennbar nicht aufgepasst. Wie der noch zum Stehen gekommen, weiß der Teufel. Aber seine beiden Hintermänner sind aufgefahren :D

Ich meine mich an ein Urteil erinnern, bei dem der Vordermann dreivertel der Schuld bekam, weil er grundlos eine Vollbremsung bis zum Stillstand hingelegt hat. Stand wahrscheinlich irgendwann mal in der motorwelt.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

...weil er grundlos eine Vollbremsung bis zum Stillstand hingelegt hat. Stand

Dies erfüllt ja auch quasi den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

am 2. März 2006 um 0:53

Wäre es zum Unfall gekommen, hätte der Auffahrende erstmal die schlechteren Karten: Der Vordermann braucht sich nur eine halbwegs plausible Erklärung für das Bremsen aus den Fingern zu saugen oder sogar zu behauoten, er habe gar nicht gebremst (der andere sei "einfach so" aufgefahren), und dann muß der Hintermann beweisen, daß die (Voll-)Bremsung des Vordermanns überhaupt stattgefunden hat und dann auch noch grundlos war. Ohne Zeugen wird´s also auf volle, zumindest aber überwiegende, Haftung des Auffahrenden hinauslaufen.

Wenn es aber Zeugen gibt, die den geschilderten Sachverhalt bestätigen können (z.b die Polizisten), ist die grundlose Bremsung nachgewiesen! Da es sich tatsächlich um ein "grundloses" Bremsen handelt und der nachfolgende Verkehr, wenn die Straße davor frei war, mit einer solchen Vollbremsung auch nicht rechnen muß (!), wird den Bremsenden die überwiegende, aber wohl dennoch nciht die alleinige, Haftung treffen.

Generell ist bei solchen Situationen der Auffahrende für die ihn entlastenden Faktoren, also das GRUNDLOSE Bremsen, beweispflichtig. Gelingt ihm der Beweis, kann er seinen Schaden zumindedt zum Teil ersrtzt bekommen.

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