- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- FAZ : Bußgeld wegen Einsatz von Dash-Cam im Privatauto
FAZ : Bußgeld wegen Einsatz von Dash-Cam im Privatauto
http://m.faz.net/.../...nsatz-von-dash-cam-im-privatauto-14335202.html
Was sagt man jetzt zu dieser Situation ?
Als Ortsfremder Hessen meiden ,oder mit Überfahren der Länder die Cam abbauen?
Wird immer schlimmer in DE.
Beste Antwort im Thema
Die öffentliche Überwachung schreitet immer weiter voran - da kann man nicht genug Kameras aufstellen, Leute abhören und überwachen. Aber wenn der Privatmann sich vor Unrecht schützen möchte, gibt es Bußgelder und Datenschutzbedenken? Lächerlich!
Es sollte ganz klar verboten werden, solche Aufnahmen bei Youtube und Co hochzuladen. Aber als Beweis vor Gericht nach einem Unfall - welches Argument sollte dagegen sprechen?
Ähnliche Themen
265 Antworten
Hier würden mich erst einmal ein paar konkrete Aktenzeichen interessieren, bevor ich die Story glaube.
Steht doch da, was man dazu sagt :
Das Interesse des Autofahrers, nach einem möglichen Unfall ein Beweis an der Hand zu haben, rechtfertige nicht diesen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer.
Möcht' eben nicht jeder (einfach so mal) gefilmt werden !
Und soll's auch nicht.
Is aber noch reichlich rechtliche Grauzone vorhanden :
http://www.macwelt.de/ratgeber/Vorsicht-mit-Dashcams-8707319.html
http://www.teltarif.de/.../57250.html
http://www.rollei.de/blog/dashcams-statement-zum-ansbacher-urteil/
http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbach/presse/p-2014-20.pdf
https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
Nur als Beweis für Unfälle/Straftaten . . . naja, meinetwegen, aber guggsDu da, was mit Sicherheit daraus wird :
http://www.motor-talk.de/forum/dashcam-videos-sammeln-t5731778.html
Was einige nicht möchten, ist dabei aber vollkommen irrelevant. Entscheidend ist hier die geltende Rechtslage.
Was haben wir? Einen pencil pusher irgendwo in Hessen, der ein paar kleine Bußgelder verteilt. Das war's.
Muß ein trauriges Dasein als Datenschutzbeauftragter sein, wenn das die dicksten Fische sind, die er an Land ziehen kann.
Aber hey, es hat für einen kleinen Artikel in einer lokalen Onlineausgabe der FAZ gereicht. Mission accomplished.
Da frage ich mich doch glatt, wenn Fersehteams unterwegs sind, fragen die jeden Einzelnen, der dann auf dem Filmbeitrag zu sehen ist, ob er gefilmt werden möchte, ob er die Veröffentlichung gestattet?
Zitat:
@Stefan_Raba schrieb am 11. Juli 2016 um 20:40:27 Uhr:
Was haben wir? Einen pencil pusher irgendwo in Hessen, der ein paar kleine Bußgelder verteilt. Das war's.
Dagegen kann man Einspruch einlegen (was die Betroffenen hoffentlich auch getan haben).
Ich finds gut wenn es nun mal einen dieser Oberlehrer erwischt hat :-)
Ich finde es auch gut, wenn diese Unsitte endlich mal gesetzlich verboten wird!
Niemand braucht diese Dash-Cams, das ist für nichts gut!
Weiter so....
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/dashcam-bussgeld
http://www.bild.de/.../bayern-datenschutz-38032600.bild.html
Kann man pauschal nicht sagen. Wenn man alleine ist und einen aussagekräftigen Videoausschnitt hat, kann das Ganze schon anders aussehen. Es soll Leute geben, die fahren nicht bloß von der Oma zum Blumentopf und die haben als Freizeithobby auch nicht das Anschwärzen anderer Leute.
cheerio
Die öffentliche Überwachung schreitet immer weiter voran - da kann man nicht genug Kameras aufstellen, Leute abhören und überwachen. Aber wenn der Privatmann sich vor Unrecht schützen möchte, gibt es Bußgelder und Datenschutzbedenken? Lächerlich!
Es sollte ganz klar verboten werden, solche Aufnahmen bei Youtube und Co hochzuladen. Aber als Beweis vor Gericht nach einem Unfall - welches Argument sollte dagegen sprechen?
Eben. Meine Kamera läuft einfach durch und speichert nur bei Gefahrenbremsung oder wenn ich auf den "Panikknopf" drücke. Was ich bisher genau 2x gemacht habe, um die Funktion zu testen.
Dabei habe ich festgestellt, dass eine Vollbremsung von meiner Frau drauf war, weil irgendein Schlumpf meinte, noch vor ihr auf die Bundesstraße knapp einbiegen zu müssen.
Übrigens auch in Hessen. Ein Schelm, ...
cheerio
Begegnungsverkehr.... der Entgegenkommende fährt mir den Spiegel ab, obwohl ich fast in den Straßengraben ausgewichen bin. Polizei geholt, die haben gesehen, wo die Spiegelreste lagen (auf meiner Spur), der Typ behauptet, ich hätte ihn abgedrängt. Meine Frau als Zeuge nicht zugelassen.
Danach habe ich mir auch so ein Ding zugelegt. Ob´s der Richter anerkennt, werden wir ja sehen dann.
Nur frage ich jetzt immer noch...Ein Staat und 16 Gesetze was Cams angeht?
Was kann Bussgeldtechnisch passieren wenn man mit Cam gesehen wird?
Kann doch nicht sein das man einen Ausflug aus dem Rheinland ins Hessische macht und dann ein Knöllchen bekommt
Eben. Pauschalaussagen wie "wird nicht zugelassen" stimmen einfach nicht.
So Spaß-Denunzianten-Videos werden nicht zugelassen, aber wenn z.B. Straftaten aufgeklärt werden können mit Videobeweis, dann ist das was anderes. Dann überlässt man der Polizei die Speicherkarte und ist auch nicht dem Vorwurf ausgesetzt, man hätte irgendwas geschnitten oder nachbearbeitet.
Zumal das OLG Stuttgart auch schon Klagen bezüglich Datenschutz abgewiesen hat, denn die gezeigte Straftat überwiegte die Persönlichkeitsrechte. Zumal diese nicht in einer ausreichenden Tiefe beschnitten werden.
Denn sonst dürfte man ja nicht mal mit Nummernschildern herumfahren.
cheerio