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Feder gebrochen - Auto war beim TÜV!!!

Themenstarteram 11. März 2007 um 12:53

hi,

habe ja vor 2 monaten meinen geliebten 3er golf gekauft. der händler hat mir einen tüv zugesichert, den er auch am kauftag gemacht hat (ich war nicht dabei). jetzt nach 2 monaten habe ich gemerkt dass vorne was nicht stimmt. beim huckel kamen immer so geräusche. habe vorne mal geguckt und die feder ist gebrochen!

ich habe das gefühl dass sie schon vorher gebrochen war. also vor dem kauf, da sie an der bruchstelle total verrostet ist. jetzt mal meine frage: soll ich mal zu dem tüv fahren der das gemacht hat und da meckern? wird mir der tüv wieder entzogen wenn ich das mache? soll ich zum händler und da meckern. aber ich denke mal der wird mir sagen die feder ist NACH dem kauf gebrochen.

habe ich irgendeine art garantie? er meinte nein, weil er irgendeine versicherung nicht abgeschlossen hat oder so.

habe mal geguckt was vorne für ein fahrwerk drin ist:

Technische Verenfabriek VIOD bv

Keulschevaart 22

NL-3621 Breukelen

federsatz an der va und ha zur tieferlegung des fahrzeugaufbaus um jeweils 30 mm

kennt das irgendjemand? kann ich da eine feder nachbestellen? oder kann ich irgendwas ähnliches von ebay kaufen und einbauen? ich hab echt kein bock ein komplett neues fahrwerk zu kaufen?

PS: wie kann ein auto mit gebrochener feder durch den tüv kommen??? das kann doch nicht wahr sein oder???

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10 Antworten

Hallo,

wenn die Feder tatsächlich wegen Durchrostung gebrochen ist, würde ich mich an Deiner Stelle an den Verkäufer wenden. Sollte im Kaufvertrag irgendwas wie "gekauft wie gesehen" gestanden haben, ist dieses nicht zulässig. Auch wenn der Verkäufer das anders sehen sollte. Wie das Auto so über den TÜV gehen konnte, ist mir unklar. Entweder hat der TÜV Prüfer bei der Inspektion die verrostete Feder übersehen oder wollte es übersehen.

Zur Garantie, wenn das Auto bei einem Hädler gekauft wurde, gilt in der Regel eine Gewährleistung. Genaueres kannst du hier nachlesen.

http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php#

Das mit der "Versicherung nicht abgeschlossen" erscheint mir eher als schlechte Ausrede. Davon abgesehen wäre dass das Problem des Händlers und nicht Deines. Also wäre es am besten mit dem Händler mal ein ernstes Wort zu sprechen. Sollte sich keine Einigung ergeben, bleiben die Möglichleiten einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen oder die Reparatur selber zu bezahlen.

Ob man einfach eine andere Feder einbauen kann oder ob es eine gleiche Feder vom gleichen Hersteller sein muß, kann ich leider nicht sagen. Ich denke das es möglich sein müsste eine andere Feder zu nehmen. Aber da sollen andere Leute mit mehr Erfahrung etwas zu sagen.

Viel Erfolg bei der Sache.

Bye,

chs

Händler = 1 Jahr Garantie. Diese Garantie kann der Händler nicht abschlagen, egal was im Kaufvertrag steht (wie z.B. "Verzicht auf Garantie" und dann 200 Euro günstiger oder so). Diese Klauseln gelten nicht.

Du hast Garantie und das ist ein Garantiefall, würd ich sagen.

OK ich kenn einen, der hat ne Verkehrsinsel mitgenommen und es geschafft eine Feder zu brechen.

Notfalls wird ein Gutachter überprüfen wie alt die Bruchstelle ist durch Rost, Materialveränderung etc. etc.

TÜV entziehen = Still legen. Weiß net ob ein gebrochenes Federbein dafür reicht oder ob se dir erstmal ne Mängelkarte geben oder so ( vergibt der TÜV Mängelkarten?).

Themenstarteram 11. März 2007 um 14:37

leute ich dreh ab. wurde ich komplett verarscht? auf dem fahrwerk vorne steht "made by koni-holland" und dadrunter "2440 SPD50" soweit ich lesen kann. auf den papieren steht als hersteller wie gesagt "Technische Verenfabriek VIOD bv". müsste da nicht koni stehen? und wenn die wirklich von koni sind, kann ich die federn nicht nachbestellen?

Themenstarteram 11. März 2007 um 15:30

kann es sein dass damit nur die federn gemeint sind? sind die federn nicht auch von koni? muss das koni fahrwerk nicht in den papieren eingetragen werden? ich habe hier nämlich nur ein gutachten von den federn...

Die Dämpfer sind eh eintragungsfrei, ergo gibt es die Gutachten nur für die Federn.

Wenn Du ein Weitec-Fahrwerk kaufst steht im Gutachten auch etwas anderes - nämlich die genaue Firmenbezeichnung: WeichHart-irgendwas...

Hat also nichts zu sagen, es kommt auf die aufgedruckte Nummer an.

Themenstarteram 11. März 2007 um 15:54

ah ok, und welche federn kann ich nun benutzten?

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

ah ok, und welche federn kann ich nun benutzten?

Du hast oben geschrieben:

Zitat:

habe mal geguckt was vorne für ein fahrwerk drin ist:

Technische Verenfabriek VIOD bv

Keulschevaart 22

NL-3621 Breukelen

federsatz an der va und ha zur tieferlegung des fahrzeugaufbaus um jeweils 30 mm

Da das verbaute Fahrwerk ne Tieferlegung von 30mm hat nehme ich desshal mal an,dass die Dämpfer NICHT gekürzt sind.

Du kannst mit ungekürzten Dämpfern Federn mit einer Tieferlegung von bis zu 40mm fahren (Firma ist egal).

 

mfg fibres73

Themenstarteram 11. März 2007 um 18:03

also ich verstehe ich gar nichts...

ich habe hier ein teilegutachten von:

federnsatz an der VA und HA zur tieferlegung des fahrzeugaufbaus um jeweils 30 mm

ich habe herrausgefunden dass sich das NICHT auf das fahrwerk bezieht, sondern nur auf die federn, denn auf dem gelben teil des fahrwerks steht MADE BY KONI-HOLLAND.

jetzt denke ich mal muss ich einfach nur einen satz federn finden, die auch 30mm tieferlegung verursachen und einfach die alten ersetzten, liege ich da richtig?

kann mir jemand ein passendes angebot bei ebay oder wo anders finden, wo die federn praktisch die selben sind (nur anderer hersteller)?

habe was gefunden:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

da steht aber dass die nur für einen golf 2.8 passen oder? wieso sind die 30mm so selten? 40mm finde ich ich viel mehr.

also ich würde mich mit dem händler in verbindung setzen und sagen das ein neues fahrwek rein soll was du besorgst und er soll den einbau und das eintragen und das vermessen übernehmen .das wäre für beide seiten ein guter deal meine ich ...

Sei es nun das die Federn schon gebrochen waren oder dies erst nach dem kauf passiert ist.

Fakt ist die Federn gehören 100% nicht zu einem Verschleissteil und somit greift die Gebrauchtwagengarantie ein und der Händler muss dafür sorge tragen das das Auto in einen Fahrbaren Zustand versetzt wird.

 

Weswegen kauft man den ein Auto beim Händler?

Weil man die Garantie möchte,oder etwa nicht?

Ich würde mich an deiner Stelle nicht auf ein entgegenkommen von deiner Seite aus einlassen.

MfG Der Christof

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