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Federwegsbegrenzer notwendig bei org.8X17 245/45r17 + 30mm H&R Federn

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 19:15

Hallo zusammen,ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.Und zwar möchte ich gerne von 16Zoll auf org. 17 Zoll Mercedes Felgen mit 245/45R17 Reifen und 30mm tieferlegungs Federn von H&R nur voder Achse umsteigen.War gestern bein Freundlichen um mich beraten zu lassen und die meinten zu mir ,ich müsste auf jeder fall die org. MB Federwegsbegrenzer Teile-Nr 2113260268 B66470005 verbauen lassen.Ist das richtig oder wollen die mir nur was verkaufen?Hat damit schon einer erfahrung gemacht?

Nun zu meinem Fahrzeug:

W211 Kombi,270 CDI,Bj2004 Elegance

Ich bedanke mich schon mal in vorraus für eure Antworten.

Sami

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12 Antworten
am 22. Juli 2009 um 19:50

Hallo

Habe meinen W211 E220CDI von 16 Zoll auf 17Zoll Original 245/45-17 Mercedes Felgen umbauen lassen mit 40mm HR Federn. Werde am Montag damit zum TÜV fahren. Dann kann ich dir näheres dazu sagen .

Wobei jeder TÜV dabei seinen eigenen Spielraum hat.

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:01

Hallo,

Das mit den Federwegsbegrenzern ist angeblich Vorgabe von Mercedes!!

Gruss sami

Im Prinzip steht das doch im Dokument der Felgenfreigabe von Mercedes drin.

Wenn Du die Felgen ohne Eintragung fahren willst sind die aufgeführten Auflagen zu erfüllen.

Also das Papier nochmals nehmen und lesen!

Wenn Du die Felgen eintragen lassen musst (weil in Verbindung mit Fahrwerksänderungen) so ist das im Einzelfall zu begutachten.

Deine Werkstatt bei der Du den Umbau machen lässt sollte eigentlich die Auflagen vom TÜV kennen und dementsprechend vorsorgen können.

Ansonsten kann hier keiner eine beastbare Aussage machen.

Ich denke allerdings, Du brauchst die Begrenzer. Eventuell brauchst Du aber wegen der Tieferlegung andere Begrenzer (länger, kürzer ????) Das sollte Deine Werkstatt Dir sagen können.

Gruß

Hyperbel

Da Du dann nicht mehr das Originalfahrwerk von Mercedes hast, kann Dir Mercedes auch keine Federwegsbegrenzer mehr vorschreiben. Wie Du schon richtig erkannt hast, musst Du auf jeden Fall eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen. Das Fahrwerk muß ja auch eingetragen werden. Im Zweifel sollte beim Gutachten des Fahrwerks vermerkt sein, welche Raddimensionen Du fahren kannst. Das grössere Problem wird sein, daß im Gutachten der Mercedesfelgen drinsteht, daß Du bei den drei kleinen Dieseln die Abgasnorm verlierst und das ist nicht mehr eintragungsfähig. Ich würde dem TÜV bei der Eintragung vielleicht erst mal das Dokument von Mercedes gar nicht direkt geben. Vielleicht gibt der TÜVler sich auch mit einer Preisliste zufrieden, aus der hervorgeht, daß es diese Felgen als Originalzubehör von Mercedes zu diesem Wagen gibt. Ideal wäre es, wenn Du nur ein Traglastfähigkeitsgutachten für die Felge hättest. Das gibt es imho aber nicht. Nimm Dir auf jeden Fall ein Gutachten einer beliebigen Zubehörfelge mit, bei der Du die gleiche Reifendimension auf Deinem Auto fahren kannst. Das erkennt der TÜV eventuell als Vergleichsgutachten an.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Da Du dann nicht mehr das Originalfahrwerk von Mercedes hast, kann Dir Mercedes auch keine Federwegsbegrenzer mehr vorschreiben. Wie Du schon richtig erkannt hast, musst Du auf jeden Fall eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen. Das Fahrwerk muß ja auch eingetragen werden. Im Zweifel sollte beim Gutachten des Fahrwerks vermerkt sein, welche Raddimensionen Du fahren kannst. Das grössere Problem wird sein, daß im Gutachten der Mercedesfelgen drinsteht, daß Du bei den drei kleinen Dieseln die Abgasnorm verlierst und das ist nicht mehr eintragungsfähig. Ich würde dem TÜV bei der Eintragung vielleicht erst mal das Dokument von Mercedes gar nicht direkt geben. Vielleicht gibt der TÜVler sich auch mit einer Preisliste zufrieden, aus der hervorgeht, daß es diese Felgen als Originalzubehör von Mercedes zu diesem Wagen gibt. Ideal wäre es, wenn Du nur ein Traglastfähigkeitsgutachten für die Felge hättest. Das gibt es imho aber nicht. Nimm Dir auf jeden Fall ein Gutachten einer beliebigen Zubehörfelge mit, bei der Du die gleiche Reifendimension auf Deinem Auto fahren kannst. Das erkennt der TÜV eventuell als Vergleichsgutachten an.

Gruß

Achim

Hi!

Vergleichsgutachten kannst Du m.E. vergessen - das sagt dann zwar etwas über die Größe des Rades aus, nicht aber über die Traglast der vorgeführten Felge und des Reifens. Die Festigkeit ist damit nicht nachweisbar.

Außerdem kann der TÜV-Prüfer bei einer Felge entweder über den Hersteller (Mercedes) oder über die eingestanzte KBA-Nummer die Informationen über die Felge erhalten. Und die Gutachten haben die garantiert ALLE.

Allerdings kenne ich keinen Fall bei dem im Nachgang eine Steuerrückforderung erfolgt wäre oder eine Änderung der Abgaseistufung erfolgt wäre. Und selbst bei einer Polizeikontrolle wird sowas doch nicht kontrolliert - dann stehen alle Daten korrekt im Schein und den Freigabewisch von Mercedes brauchst Du dann nicht menhr dabei haben.

Gruß

Hyperbel

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 20:03

Hallo,noch mal zusammen.Bei meinem Fahrzeuge handelt es sich um einen E270cdi und nicht um einen der kleinen Diesel wie beschrieben.

Und noch mal zur Frage,hat keiner schon mal von 16- auf 17 Zoll und 30mm Tiefer umgerüstet und solche Federwegsbegrenzer benötigt bzw. nicht benötigt??

sami

Meiner ist ein VorMOPF Fahrzeug.

Er hatte vorher 16" drauf und nun 18" Schuhe.

Vorne mit 40mm H&R sowie 2x10mm Spurverbreiterung, hinten per Diagnose gedrückt und 2x15mm drauf.

Es sind Federwegsbegrenzer verbaut worden - kann aber leider nicht sagen welche und wieviel mm. Die sind auf meiner Rechnung damals nicht einzeln aufgeführt worden ...

Gruß

Hyperbel

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Vergleichsgutachten kannst Du m.E. vergessen - das sagt dann zwar etwas über die Größe des Rades aus, nicht aber über die Traglast der vorgeführten Felge und des Reifens. Die Festigkeit ist damit nicht nachweisbar.

Ja. Darum ging's mir ja. Falls der TÜVler auf die Federwegsbegrenzer besteht, kann ein Vergleichsgutachten helfen. Wenn ich es mir recht überlege, nutzt das aber trotzdem nichts, da in den Felgengutachten immer drinsteht, daß das alles nur mit dem Originalfahrwerk gilt. Und das ist beim TE ja eh nicht mehr drin. Bei der Abgaseinstufung könnte es aber helfen.

Gruß

Achim

Stimmt, bei der Abgassache könnte es prinzipiell helfen einen Vergleich zu haben mit einer "ähnlichen" Felge bei der sich die Abgaseinstufung nicht ändert.:p

Andererseits lese ich schon eine ganze Weile hier mit und habe noch nie gehört, dass der TÜV wegen dieser Sache die Abgaseinstufung angepasst hätte.:rolleyes:

 

Aber wer weiß was hier in D noch alles kommt.

Demnächst geht vermuutlich ein Stopschuld im IE auf, weil man sich bei MT bei einer Breitreifendiskussion beteiligen möchte. :D

Gruß

Hyperbel

am 24. Juli 2009 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Das grössere Problem wird sein, daß im Gutachten der Mercedesfelgen drinsteht, daß Du bei den drei kleinen Dieseln die Abgasnorm verlierst und das ist nicht mehr eintragungsfähig.

Abgasnorm dahin wegen anderer Felgen?:confused: Wo ist denn da der logische Zusammenhang?

Wurde hier schon mehrfach diskutiert.

Größere Felge Im Reifen -> mehr Masse (und vor allen Dingen ist die Masse, also das Felgenbett weiter außen)

Mehr Masse -> beim Beschleunigen ist einerseits das Gesamtgewicht des Fahrzeugs höher, andererseits ist mehr Energie erforderlich um das Rad in Rotation zu versetzen.

-> mehr Energieaufwand, mehr Kraftstoffeinsatz, schlechtere Abgaswerte.

Ob dieses tatsächlich das "Zünglein ander Waage" ist kann ich nicht sagen. Tatsache ist jedoch, dass der Hersteller die Einhaltung der Abgaswerte über X Jahr oder Kilometer gewährleisten muss (sofern keine Defekte auftreten).

Ein Fremdhersteller einer Felge muss das nicht.

Gruß

Hyperbel

am 27. Juli 2009 um 13:17

Also wie gesagt , habe heute eine Abnahme der 17 Zoll Original Mercedes Rucha Felge mit 245/45-17 machen lassen, in zusammenhang mit 40mm H+R Federn und ohne Federwegbegrenzer.

Der Tüv hat alles anstandslos eingetragen, also keinerlei Probleme gehabt. Sogar die Euro 4 Norm habe ich weiterhin.

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