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Fehlende Anhängelast Ford F150... was tun? Zu niedriges maximales ZGG?
Hey,
ich wollte mir bei eBay einen Bockeinschub gönnen mit ABE für max 3,5To Anhängelast, da ich demnächst den Klasse BE Führerschein machen möchte.
Noch mal sicherheitshalber in die Fahrzeugpapiere und was muss ich da sehen? Unter O.1 und O.2 ist absolut nichts eingetragen.
Heute gleich mal mit dem lokalen TÜV-Prüfer telefoniert und der meinte, ich solle mir die AHK trotzdem kaufen. Und dann mit dieser + den Werten von Ford USA zu ihm kommen und dann könne man nachträglich eine Anhängelast eintragen.
War sehr freundlich, aber irgendwie ist mir Unwohl das Ding zu kaufen wenn ich keine Sicherheit habe, dass ich mit dem Truck wirklich ziehen darf.
Zudem meinte er, mehr als das max. zulässige Gesamtgewicht des F150 darf er nicht eintragen. Da stehen bei mir im Schein ca. ~2,83To. Dabei wiegt meiner Leer ja schon ~2.6To.
Wie kann den das sein? Das gibts doch nicht, dass ich bei dem Trümmer nur knapp 230kg zuladen darf?
Die 3,5To Anhängelast hätte ich schon gerne.
Bei meiner Kombination sind laut Ford USA 7700lb möglich, habe sogar noch das tow package als factory option.
Was ist eure Empfehlung? Kann man da am max. zulässigen Gesamtgewicht noch was machen?
Gruß, Johannes
Beste Antwort im Thema
Du hast geschrieben du hast mit dem lokalen TÜV Prüfer telefoniert. Die technischen Datenblätter liegen aber bei einem Spezialisten vom TÜV Sud. Uch bezweifle das das dein lokaler Prüfer ist
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13 Antworten
Tüv Sud anfragen
Wie ich in meinem Beitrag erwähnt, habe ich das heute schon getan. Ich habe aber immer noch Fragen, wo ich hoffe, dass hier jemand schon Erfahrungswerte hat.
Das Gesamtgewicht vom Fahrzeug hat mit der Anhängelast gar nichts zu tun.
Erst mal geht es darum was für einen Führerschein du hast, neuer oder alter Schein.
Neuer Schein Gesamtgewicht bis 3,5T mit Hänger etc., angenommen 1,5T Zugfahrzeug +2T für den Hänger. Aber ohne Hängerschein nur 750kg für den Hänger.
Dabei zählt das zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche Gesamtgewicht.
Hast du ein zulässiges Gesamtgewicht mit Hänger von über 3,5T etc. brauchst du den 2er/CE.
Das muss man sich ausrechnen.
Gruß
Du hast geschrieben du hast mit dem lokalen TÜV Prüfer telefoniert. Die technischen Datenblätter liegen aber bei einem Spezialisten vom TÜV Sud. Uch bezweifle das das dein lokaler Prüfer ist
Zitat:
Original geschrieben von dagehtshin
Du hast geschrieben du hast mit dem lokalen TÜV Prüfer telefoniert. Die technischen Datenblätter liegen aber bei einem Spezialisten vom TÜV Sud. Uch bezweifle das das dein lokaler Prüfer ist
naja es gibt für jeden einen südlichen TÜV Prüfer aber nur TÜV Süd hat Papier in geduldig genehmigter Form.
Die Zuladung ist bei 150er/1500er Pickups in der Regel nicht sehr gross. Nicht umsonst hiess die Fahrzeugklasse auch mal "half-ton". Mit der Anhängelast hat das aber nichts zu tun.
Ohne "amtliches" Papier nützt Dir das zwar wenig, aber vielleicht ist es trotzdem hilfreich:
Die Bedienungsanleitung zum 1998 F-150 gibt es hier als PDF:
http://www.fordservicecontent.com/.../98f12og1e.pdf
Ab Seite 113 sind die Anhängelasten aufgelistet.
An einer Tür- oder Türsäule sollte ein Aufkleber mit den max. Achslasten (Front / Rear GAWR - Gross Axle Weight Rating) Deines Autos sein. Und es könnte einen weiteren Aufkleber im Handschuhfach mit Zuladungs/Anhängelastwerten geben.
Zitat:
Original geschrieben von V8-Triker
Das Gesamtgewicht vom Fahrzeug hat mit der Anhängelast gar nichts zu tun.
Sooo????
Berechnung zulässige Anhängelast:
D-Wert der AHK x zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug geteilt durch 9.81m/s² x zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug minus D-Wert AHK
oder hat sich da in letzter Zeit was geändert?
Was für eine Berechtigung der Besitzer hat ist für die Eintragung völlig egal, kann eben passieren das er nicht wahllos alle Anhängergrößen führen darf.
Und insofern hat der TE schon richtig gelegen. Die Anhängelast ist abhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.
Zitat:
Sooo????
Ich sehe schon, warum ich besser auch weiterhin keinen Anhänger ziehe...
Entschuldigt die späte Meldung.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Ich werde jetzt mit all den Infos von Ford einfach mal meinen TÜV-Prüfer ansprechen,
was man denn da machen kann. Selbst die ~2.8To. wären schon deutlich besser als gar nichts.
Falls jemand einen F150 fährt würde ich mir aber sehr freuen,
wenn ihr mir ein Scan eures Fzg.-Scheines schicken könntet.
Nur mal als genereller Frage weil mich das schon lange interessiert:
US Fahrzeuge haben ja dieses Vierkantrohr wo dann die AHK oder (zumindest in USA) auch Andre Dinge ein geschoben und befestigt werden.
Ist das System so in D zulässig, oder muss da modifiziert oder gar ausgetauscht werden?
Gruß Marc
@Marc
Ja das ist so genehm mit dem Vierkantrohr.Hab es auch so an meinen F250.Nur die Kugel von der Kupplung ist in D anders als in den Staaten.
Super, danke für die Info
Interessant zu wissen, falls ich n Auto mitnehm, wenn ich wieder zurück nach D komme
Zitat:
Original geschrieben von w124kombi/w201
Nur mal als genereller Frage weil mich das schon lange interessiert:
US Fahrzeuge haben ja dieses Vierkantrohr wo dann die AHK oder (zumindest in USA) auch Andre Dinge ein geschoben und befestigt werden.
Ist das System so in D zulässig, oder muss da modifiziert oder gar ausgetauscht werden?
Jein. Ich baue gerade einen Class III receiver von DrawTite an meinen Caprice und lasse ihn beim TÜV Nord eintragen. Beim Abklappern der verschiedenen TÜV Stationen bekam ich unterschiedliche Antworten:
- keine Chance, da keine Typgenehmigung und keine zweite Sicherung vorhanden
- bei Pickups kein Problem wenn ab Werk dran da es dann als Teil des Rahmens gilt
- Eintragung mit Einzelabnahme möglich, zweite Sciherung nicht erforderlich
Fazit: solange die Stationen abklappern bis es jemand einträgt
In jedem Fall muss ein Einschub mit E-geprüftem Kugelkopf (leicht anderer Durchmesser als in USA) verwendet werden.
Gruß
Hendrik