1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits

Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 12:20

Hallo,

 

seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?

 

Viele Dank und gute Fahrt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:

Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,

Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.

211 weitere Antworten
Ähnliche Themen
211 Antworten
am 31. Mai 2018 um 12:26

Nach einer Auffahrt sind die zwingend aufgehoben, der Auffahrende kann sich ja schlecht ohne Indikation daran halten.

OpenAirFan

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 12:30

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 31. Mai 2018 um 14:26:01 Uhr:

Nach einer Auffahrt sind die zwingend aufgehoben, der Auffahrende kann sich ja schlecht ohne Indikation daran halten.

OpenAirFan

Und ich habe gelernt, dass dies explizit NICHT so ist sondern ein weit verbreiteter Irrglaube.

 

Edit. Und diverse Google-Ergebnisse bestätigen es sogar, dass ich das offenbar korrekt in Erinnerung habe...

Man muss nur mal den ersten Google-Treffer nehmen, um festzustellen, dass die Aussage des OpenAirFans falsch ist.

@TE: Wo genau auf der A2 ist dir das denn aufgefallen?

Da auf der A2 im Bereich der variablen Verkehrsregelung nach jeder Auffahrt eine Schilderbrücke steht, ist es dort ganz einfach. Es gilt das Tempolimit, das dort angezeigt ist. Keine Anzeige - kein Limit. Mag formaljuristisch vieleicht so nicht ganz korrekt sein, in der Praxis ist es aber so.

Zitat:

@10takel schrieb am 31. Mai 2018 um 14:20:19 Uhr:

Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?

Nein, denn die Autobahnauffahrt gilt nicht als Einmündung im Sinne der StVO.

Bin schon oft die A2 gefahren zwischen Berlin und Ruhrpott, kann mich aber mom. an keine speziellen Schilderbrücken erinnern. Es gibt aber viele auf dem südlichen Berliner Ring (A10), und dort wird das Tempolimit mit VZ 282 aufgehoben - falls mich die Erinnerung nicht trügt. ;)

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 12:49

Ich kann jetzt keinen speziellen Ort nennen, an dem das Auftritt. Es tritt aber ständig und bei jeder Fahrt auf der A2 auf. Es gibt sehr viele elektronische Schilderbrücken auf der A2, weshalb es mir dort so extrem erscheint. Und wie oben schon erwähnt, ist es meist so, dass nach einer Brücke mit einem TL "120" eine Brücke kommt, auf der dann einfach kein TL mehr steht - allerdings auch keine Auflösung. Jedes Mal komme ich mir dann blöd vor, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich jetzt das vorher geltende TL einhalten muss - denn ich weiß ja, dass es eigentlich noch gültig ist.

Wenn es jemanden interessiert, dann kann ich das aber auch mal per Dashcam "belegen" und zeigen, wann und wo genau es auftritt. Ich sichere mir dann die entsprechenden Stellen bei der nächsten Fahrt und mache ein paar Screenshots.

am 31. Mai 2018 um 13:03

Zu der Meinung das ein Tempolimit nach einer Autobahneinfahrt nicht aufgehoben ist wenn das Tempolimit nicht wiederholt wird, schlussfolgere ich, das es dann unterschiedliche Tempolimits für länger auf der Autobahn Fahrenden und grade auf die Autobahn auffahrende Fahrzeuge gilt.

Verrückte Theorie aber der StVO entsprechend wenn es nach Spreetourers Ansicht zur Einmündung ginge.

Zitat:

@10takel schrieb am 31. Mai 2018 um 14:49:28 Uhr:

ist es meist so, dass nach einer Brücke mit einem TL "120" eine Brücke kommt, auf der dann einfach kein TL mehr steht - allerdings auch keine Auflösung.

Hier wird die Bedeutung von sogenannten schwarzen Brücken erklärt, kostet aber leider 1,50 €. :(

Das kenne ich auch auf de A2 Höhe Magdeburg. Von Berlin kommend fährt man 120 km/h und die bei Magdeburg auffahren könne ohne Limit fahren weil keine Beschilderung (auch keine Aufhebung der Beschilderung davor) vorhanden oder nicht in Betrieb.

Grundsätzlich gehe ich dann gedanklich davon aus das ich gerade auch bei Magdeburg auffahre und ebenfalls kein Limit habe. (Punkt)

Begründung: in gefährde niemanden - zumindest nicht mehr wie die Auffahrenden die kein Limit haben und ebenfalls schnell sein dürfen. Das ich nicht gerade aufgefahren bin könnte höchstens Nachgewiesen werden wenn eine Zivilstreife hinter mir fährt... ABER: Fast so was hatte ich schon zwei mal. Jedoch normaler Polizeiwagen und der ist genau so schneller geworden wie ich.

Gibt ja auch Situationen wo man auf so ein Schild zufährt... und kurz davor auf einmal die 120 km/h darauf erscheint... umgekehrt gibt es dann auch Fahrer die die 120 km/h fahren und andere die 1 Minute später an der Stelle sind haben freie Fahrt. Kennt vielleicht der ein oder andere das man seine erlaubte Geschwindigkeit fährt und auf einmal viele von hinten kommen die viel schneller sind.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 15:03:32 Uhr:

Verrückte Theorie aber der StVO entsprechend wenn es nach Spreetourers Ansicht zur Einmündung ginge.

Meine Ansicht ist bloß das Resultat von fleißigem Googeln. Z.B. hier! ;)

 

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 31. Mai 2018 um 15:10:54 Uhr:

Grundsätzlich gehe ich dann gedanklich davon aus das ich gerade auch bei Magdeburg auffahre und ebenfalls kein Limit habe.

Falsch, zumindest theoretisch nach StVO. ;)

Zitat:

Auch wenn kein neues Verkehrsschild darauf hinweist, gilt das Tempolimit nach einer Einmündung, Kreuzung oder Autobahnauffahrt nicht als aufgehoben. Wer trotzdem auf's Gas drückt und geblitzt wird, muss also mit einem Bußgeld und je nach Schwere des Verstoßes auch mit Punkten oder Fahrverboten rechnen. Ein prominentes Urteil dazu fällte das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 1996 (Az. 2 Ss OWi 524/01). Auch wenn man erst später in die Straße einbiegt (oder auf die Autobahn auffährt, Spreetourer) und das Tempolimit nicht wiederholt wird, kann der Fahrer belangt werden. Gerade von ortsansässigen Fahrern wird angenommen trotzdem Kenntnis über die geltende Höchstgeschwindigkeit zu haben.

Quelle

am 31. Mai 2018 um 13:23

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 31. Mai 2018 um 14:26:01 Uhr:

Nach einer Auffahrt sind die zwingend aufgehoben, der Auffahrende kann sich ja schlecht ohne Indikation daran halten.

OpenAirFan

das ist falsch. schau mal in die stvo.

peso

am 31. Mai 2018 um 13:26

Zitat:

@spreetourer schrieb am 31. Mai 2018 um 15:03:32 Uhr:

Zitat:

@10takel schrieb am 31. Mai 2018 um 14:49:28 Uhr:

ist es meist so, dass nach einer Brücke mit einem TL "120" eine Brücke kommt, auf der dann einfach kein TL mehr steht - allerdings auch keine Auflösung.

Hier wird die Bedeutung von sogenannten schwarzen Brücken erklärt, kostet aber leider 1,50 €. :(

frage doch verkehrsministerium nach.

peso

@spreetourer das das Falsch ist war mir bewusst. Hatte ich selber mal vor etlichen Jahren gegoogelt.

In dem Link von dir steht aber auch man soll den gesunden Menschenverstand nutzen! Kann mir nicht vorstellen das schon mal jemand in solch einer Situation angehalten wurde oder Bußgeld bekam..?

am 31. Mai 2018 um 13:32

Zitat:

@spreetourer schrieb am 31. Mai 2018 um 15:19:47 Uhr:

Zitat:

Auch wenn man erst später in die Straße einbiegt (oder auf die Autobahn auffährt, Spreetourer) und das Tempolimit nicht wiederholt wird, kann der Fahrer belangt werden. Gerade von ortsansässigen Fahrern wird angenommen trotzdem Kenntnis über die geltende Höchstgeschwindigkeit zu haben.

Quelle

Ich kenne diese Aussage, finde sie aber dennoch unlogisch. Ich muss mich doch immer nach der aktuellen Beschilderung richten und nicht nach meiner Erinnerung. Ich kann mich auch bei einer neu eingerichteten 30-er Beschränkung nicht darauf berufen, dass da letzte Woche noch 50 war und ich mir die Schilder nicht mehr angucke.

Übrigens sind oft auch die Behörden der Meinung eine Aufhebung wäre nach einer Kreuzung oder Einmündung nicht nötig. Selbst auf Nachfrage ist man dann nicht bereit den Fehler nachzubessern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit